12. November 2008 Matthias Steiner wirkt trotz seiner Statur unauffällig in schwarzem Pullover und schwarzer Hose. Unruhig faltet er seine Hände. Es ist ein bitterer Tag für den Olympiasieger im Gewichtheben. Das Amtsgericht Heidelberg verhandelt an diesem grauen Novembertag im kühlen Gerichtssaal 2 die Frage, ob der heute 57 Jahre alte Franz G. aus dem baden-württembergischen Dielheim den Tod von Steiners Frau Susann zu verantworten hat.
Herrn Steiner geht es nicht um irgendein Strafmaß. Er will wissen, wie seine Frau zu Tode gekommen ist, sagt der Anwalt des Sportlers. Der 26 Jahre alte Sportler ist Nebenkläger. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten fahrlässige Tötung vor.
Am 16. Juli 2007 geriet Franz G. mit seinem Jeep auf der B 3 in der Nähe von Heidelberg auf die Gegenfahrbahn. Susann Steiner, damals 22 Jahre alt, war mit ihrem Nissan Micra auf dem Weg nach Leimen. Der Jeep knallte gegen den Kleinwagen, Susann Steiner wurde schwer verletzt, Milz und Leber rissen. Sieben Stunden später starb sie im Heidelberger Universitätsklinikum. Warum also, darum geht es jetzt, geriet Franz G. auf der geraden Straße auf die Gegenfahrbahn?
Die Zeugen machen widersprüchliche Angaben
Franz G. gibt sich in der Verhandlung wortkarg, in den ersten Stunden der Verhandlung sagt er gar nichts. Matthias Steiner hat er nach dem Tod von Susann Steiner nur einen kurzen Brief geschrieben. Es fällt schwer über einen Unfall zu sprechen, an den man sich nicht erinnert, sagt der Anwalt des Angeklagten. Er behauptet, sein Mandant habe im Moment des Unglücks unter einer Bewusstseinsstörung durch Unterzuckerung gelitten.
Das Gericht hört hierzu Zeugen, Ärzte, Sachverständige. Die Zeugen, ein deutscher und ein amerikanischer Autofahrer, die den Unfall beobachteten, machen widersprüchliche Angaben. Der eine will einen Opel Corsa beobachtet haben, der andere einen weißen Kleinwagen. Susann Steiner fuhr aber einen schwarzen Nissan.
Erst die Aussagen des Notarztes, der Rettungssanitäter, die vorgelesene Anamnese von Franz Gs. Hausärztin und das medizinische Gutachten tragen dazu bei, die Umstände des Unfalls und den Gesundheitszustand des Angeklagten aufzuhellen. Alle Ergebnisse waren unauffällig, heißt es in der Aussage der Hausärztin. Als auch der Notarzt aussagt, es habe keinen Hinweis für eine Unterzuckerung gegeben, meldet sich Matthias Steiner zu Wort. Er will wissen, ob Franz G. einen groben Fahrfehler gemacht hat oder ob er krankheitsbedingt für zwei oder drei Sekunden nicht bei Bewusstsein gewesen ist: War Herr G. unterzuckert? Der Arzt antwortet: Nein.
Steiner weiß nicht, wohin er schauen soll
Der technische Gutachter legt dar, dass der Jeep-Fahrer mit einer hektischen Lenkbewegung sein Auto auf die Gegenfahrbahn gelenkt haben muss. Nach Auffassung des Rechtsmediziners könnte Susann Steiner noch leben, wenn der Angeklagte langsamer gefahren wäre, die Leber der jungen Frau wäre dann vermutlich nicht gerissen. Franz G. fuhr 85 Kilometer in der Stunde, wo 70 erlaubt sind. Bei 70 Stundenkilometer wäre der Unfallverlauf ungleich günstiger gewesen, sagt der Rechtsmediziner. Der Witwer weiß nicht, wohin er schauen soll. Zu den Zuschauern, zum Angeklagten, zur Richterin?
Vor drei Monaten gewann Steiner in Peking die Goldmedaille im Gewichtheben. Die Boulevardpresse nannte den stärksten Mann der Welt etwas geschmacklos Herzkules - unter Tränen hatte er die Medaille entgegengenommen, ein Foto seiner umgekommenen Frau aus der Tasche gezogen, um in der Stunde seines größten Sieges an die größte Niederlage seines Lebens zu erinnern. Steiner widmete den Sieg seiner Frau, die der gebürtige Österreicher 2004 kennen gelernt hatte und mit der er zwei Kinder haben wollte. Sogar auf die Namen hatte sich das Paar schon geeinigt: Felix und Bärbel sollten sie heißen.
Steiner und der Angeklagte haben noch nicht miteinander gesprochen
Ich versuche, die Wut in Aggressionen umzumodeln, hat er im August gesagt. In Saal 2 des Heidelberger Amtsgerichts fragt der Staatsanwalt den Angeklagten sehr direkt: Haben Sie sich mal mit Herrn Steiner persönlich in Verbindung gesetzt, haben Sie ihm Ihr Mitleid ausgesprochen, um den Schmerz zu lindern?
Franz G. antwortet mit leiser Stimme. Es tue ihm sehr leid, er wisse bis heute nicht, wie der Unfall passiert sei, Herr Steiner habe aber nur mit ihm reden wollen, wenn die Zeitung Bild hätte anwesend sein dürfen. Ich wollte persönlich mit Ihnen reden, die ,Bild'-Zeitung hätte ich nicht geduldet, antwortet Nebenkläger Steiner.
Franz G.s Strafverteidiger stellt noch zwei Beweisanträge. Ein medizinischer Gutachter müsse prüfen, ob bei dem Angeklagten im Moment des Unfalls nicht vielleicht doch eine Absence vorgelegen habe. Die Staatsanwaltschaft fordert eine einjährige Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Das Amtsgericht will am 3. Dezember ein Urteil fällen.

Text: FAZ
Bildmaterial: AP, ddp, dpa