Prozeß

"Im Rahmen der üblichen Mahlzeiten"

Von Claus Peter Müller, Kassel

03. Dezember 2003 Noch vor einem Jahr war Armin M. ein freier Mann. Daß in der Gefriertruhe seines Hauses im Rotenburger Stadtteil Wüstefeld das Fleisch eines Menschen lagerte, den er im März 2001 getötet hatte, wußte nur er. Dann kam ihm die Polizei auf die Spur. Am 10. Dezember 2002 wurde er verhaftet. Er war geständig. Und nun sitzt der "Kannibale von Rotenburg" vor der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Kassel, die als Schwurgericht zusammengetreten ist. Der Angeklagte hatte zuvor gesagt, daß er Lampenfieber habe, "wenn ich an den Medienrummel denke". Doch M. hat sich gut vorbereitet. Rasch löst sich die Anspannung des Angeklagten. Noch bevor das Gericht einzieht, beginnt er mit seinem Anwalt, Harald Ermel aus Rotenburg, zu scherzen. Gut frisiert, im grauen Anzug zu grauem Hemd mit einer gelb gemusterten Krawatte lächelt er in die Kameras.

Armin M. muß sich wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs an dem Berliner Jürgen B. verantworten. Der Angeklagte M. und sein Sexualpartner B. aus Berlin, zwei Männer um die vierzig, hatten sich im Internet kennengelernt. Beide hatten sie Erfolg im Beruf. M. ist Computerspezialist, bezeichnet sich vor Gericht als "Landarzt für Computer", arbeitete für das Kasseler Rechenzentrum einer großen Bankengruppe. B. war Diplomingenieur der Elektrotechnik, hatte eine gute Position bei Siemens inne. Beide verband nach Angaben der Ermittler ihre Homosexualität und ihr Hang zum Kannibalismus. B., sagt Staatsanwalt Marcus Köhler, sei von der krankhaften Vorstellung der eigenen "Auslöschung" besessen gewesen und habe daher in die Tötung und Verspeisung eingewilligt. M. wiederum verstieg sich seit der Pubertät in kannibalische Phantasien, träumte von einem Menschen, den er für immer ihn sich aufnehmen könnte, um mit ihm eins zu sein. "Wie beim Abendmahl", sagt M. im Gerichtssaal.

Mit eingeschalteter Videokamera

M. traf B. am 9. März 2001 morgens am ICE-Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe. Beide fuhren nach Wüstefeld, eine gute Autostunde südlich von Kassel. B., sagt der Staatsanwalt, habe das Vorhaben abbrechen wollen. Er sei mit M. zurück nach Kassel gefahren und habe um 14.44 Uhr eine Fahrkarte gekauft. Doch es sei M. gelungen, B. wieder umzustimmen. B. nahm nach und nach zwei Flaschen Erkältungsmittel und zehn Schlaftabletten ein. Gegen 18.30 Uhr trennte M. seinem Freund den Penis ab. Nun trank B. noch eine halbe Flasche Schnaps und nahm zehn weitere Tabletten. Gemeinsam sollen beide versucht haben, B.'s Penis zu essen, was aber wegen dessen Konsistenz nicht gelungen sei. Diese Szene hielt M. nach Angaben der Ermittler auf Video fest. Gegen 3.30 Uhr am Morgen des folgenden Tages habe B. das Bewußtsein verloren. Darauf sei M. zur Tat geschritten, habe den bewußtlosen B. auf einen Tisch gelegt, die Videokamera eingeschaltet, ihm mit einem Küchenmesser die Kehle durchschnitten und ihn damit getötet. Dann habe M. die Leiche zerlegt und etwa 30 Kilogramm Fleisch zu Portionen verarbeitet, die er "im Rahmen seiner üblichen Mahlzeiten" verspeist habe. Das Video habe er sich immer wieder zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs angesehen. Der Staatsanwalt beharrt darauf, daß M. nicht nur getötet habe, um seinen Geschlechtstrieb zu befriedigen, wie der Vorwurf des Gerichts lautet, sondern daß M. auch auf die Störung der Totenruhe gezielt habe.

Die Staatsanwaltschaft Kassel hatte M. zunächst Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und zur Ermöglichung einer weiteren Straftat, in diesem Falle der Störung der Totenruhe, vorgeworfen. Doch das Gericht ließ den letztgenannten Vorwurf fallen. Der Anwalt des Angeklagten wies schon vor Prozeßbeginn den Vorwurf des Mordes zurück. Ermel sagt, das Landgericht habe in der Zulassung der Klage diese gleich zur Hälfte kassiert. Die Störung der Totenruhe komme nicht in Betracht, weil "keine Mißachtung des Opfers vorliegt". Als Mordvorwurf bleibe nur noch die Befriedigung des Geschlechtstriebs, doch an diese glaube der psychologische Gutachter nicht. M. habe sich allenfalls sexuell erregt. Als der Staatsanwalt die Anklage verliest, schüttelt M. mit dem Kopf, bleibt aber ruhig. Souverän steht er dem Vorsitzenden Richter Rede und Antwort, spricht mit fester Stimme, häufig mit einem Lächeln auf den Lippen.

Kannibalische Phantasien

M. stammt aus Essen. Er sagt, er habe seine Kindheit "eigentlich in einer recht guten Familie verbracht". Ein Bruder, Ingbert, den er offenbar sehr mochte, ist sechs Jahre, der Bruder Wolfgang 16 Jahre älter als er. 1969 trennten sich die Eltern; der Vater ließ nichts mehr von sich hören. Erst ging der eine Bruder aus dem Haus, studierte Theologie, dann wurde Ingbert zu Wolfgang geschickt, "weil es die Mutter nicht schaffte", sagt M. Offenbar war das Geld knapp. "Nachdem die Familie auseinandergefallen war, fühlte ich mich total verlassen", sagt M. Er hatte keinen Freund, wünschte sich sympathische Klassenkameraden als kleinen Bruder. Hübsch fand er Sandy, einen Jungen aus der Fernsehserie "Flipper". Die Jungen, die er mochte, wußten nichts von seiner Zuneigung. Sie sollten nichts davon wissen. Man konnte sich doch verplappern, das Unsägliche aussprechen. Denn M. wollte die Liebe, die ihm sein Bruder Ingbert gegeben hatte, an einen fiktiven jüngeren Bruder weitergeben. Mit der Pubertät kamen zur Liebe zu einem gedachten Bruder kannibalische Phantasien hinzu. Weil die Familie neben der Wohnung in Essen das alte Haus bei Rotenburg auf dem Land hatte, waren Schlachtungen dem jungen M. nicht fremd. Sie faszinierten ihn. 60 Prozent seiner sexuellen Phantasien galten Mädchen, vielleicht auch Jungen, aber 40 Prozent dem Schlachten und Verspeisen von Menschen, antwortete M. einem der Gutachter. Nach der Schule, 1980, zog M. mit seiner Mutter in das Gutshaus, ging für zwölf Jahre zur Bundeswehr, zunächst in Kassel, dann in Rotenburg.

Längere Beziehungen zu anderen Menschen baute M. nicht auf. Er bezeichnet sich als bisexuell. Es habe "One-Night-Stands" mit Mädchen aus Discos gegeben. Einmal sei er verlobt gewesen, habe später noch einmal sexuellen Kontakt mit der Freundin einer Nachbarin gehabt. Diese Frauen wollten sich daran nicht mehr erinnern. Aber die Beziehungen seien gescheitert, weil die Frauen keine Kinder bekommen konnten oder wollten. Seine Mutter sei bestimmend gewesen, aber Petra, die Verlobte, "noch etwas härter". Da wäre er vom Regen in die Traufe gekommen. Mit Männern, darunter einem Kameraden, hatte er offenbar mindestens so gute Beziehungen wie mit Frauen, freundschaftliche wie sexuelle. Die Menschen, die er kannte und mochte, bezog er offenbar nicht in seine kannibalischen Phantasien ein, in denen ohnehin nur Männer vorkamen, die jünger waren als er, die Rolle des kleinen Bruders füllten. Und wenn er mit anderen Menschen eine Beziehung pflegte, verstieg er sich nicht mehr in die Phantasien. Nach der Trennung von der Verlobten aber, als er in den neunziger Jahren allein bei der Mutter wohnte, einer alten Frau, die immer häufiger krank wurde und schließlich pflegebedürftig war - da wütete es in ihm.

Gemeinsame Phantasien ausgelebt

Immer wieder, wie schon in der Pubertät, erregte er sich an Hausschlachtungen, an Grimms Märchen, Zombie-Filmen, dem Zerteilen von Fleisch. Bilder und Texte, die ihn anregten, holte er sich aus dem Internet. Er selbst stellte Fotos. Nach dem Tod der Mutter 1999 suchte er im Internet nach Informationen unter dem Stichwort "Tod", aber auch unter "Kannibalismus". Auf solchen Menschenfresser-Seiten tummeln sich nach Angaben der Polizei in Kassel und des Angeklagten 400 bis 800 Nutzer. Den meisten genügt offenbar die Diskussion über das Thema. M. las die einschlägigen Seiten und Foren, eröffnete bald selbst eines, übernahm ein Forum als Moderator von einem Amerikaner.

Vor Gericht schildert sich M. als einfühlsamen Dienstleister, der nur tat, was die anderen von ihm wollten, auch wenn es noch so abwegig gewesen sei. Da war "Matteo", der Italiener, "der wollte wahnsinnige Torturen und Qualen". Eigens für ihn habe er einen Schlachtraum in seinem alten Fachwerkhaus eingerichtet. M. sagt: "Das war zwar nicht, was ich mir vorstellte, aber er wollte sich essen lassen. Insofern mußte ich freundlich zu ihm sein." Er richtete tatsächlich den Schlachtraum ein, fotografierte ihn, sandte "Matteo" die Bilder via Internet. Beide trafen sich nie. Ein anderer wollte sich fressen lassen, weil ihm sein Großvater als Kind immer gesagt hatte, er werde verspeist, wenn er böse sei. Nun, da der Großvater gestorben war, wollte er es angeblich wahr machen. Es kam nicht zu einem Treffen zwischen M. und dem Enkel. Angeblich wurde der Interessent von seiner Familie zum orthodoxen Weihnachtsfest geschlachtet. Fünf Männer aber hatten Kontakt mit M., auch noch nach dem Tode von B. Sie hießen Jörg, Alex oder Tom. Mit M. lebten sie ihre Phantasien aus. Einer wollte zum Tode verurteilt werden. M. schrieb eigens ein Urteil.

"Ich hoffe, ich werde Dir schmecken"

Das spätere Opfer B. wollte aber mehr als ein Rollenspiel. Anfang 2001 hatte er im Internet inseriert: "Ich biete an, mich von Euch bei lebendigem Leib verspeisen zu lassen. Keine Schlachtung, sondern Verspeisung!! Also, wer es wirklich tun will, der braucht ein echtes Opfer!!" Mit dem Angeklagten M. aus Rotenburg stieß im Januar oder Februar 2001 ein Internetnutzer auf die Anzeige des Berliner Ingenieurs, der es ähnlich ernst wie dieser zu meinen schien. Die beiden besprachen sich per E-Mail. B. hatte sich jünger gemacht, als er war, um M. zu gefallen. Am Vormittag des 9. März 2001 holte M. seine Internetbekanntschaft am Bahnhof ab. B. hatte sich beim Arbeitgeber entschuldigt, nur eine Hinfahrkarte gekauft und in bar gezahlt. Eine Kartenzahlung hätte Hinweise auf sein Reiseziel in den Daten seines Kreditinstituts hinterlassen können. Beide vereinbarten, daß B. alle Daten auf seinen Rechnern löschte, die Hinweise auf seinen Verbleib hätten geben können; B. gab M. außerdem die Paßwörter, damit der seinerseits löschen konnte.

M. sagt, B. habe sich ihm gegenüber als völlig normal dargestellt. Gleichwohl gesteht er: "Daß sich jemand schlachten lassen will, ist nicht normal, ist klar. Aber genausowenig wie das Schlachten selbst." B. sei von seiner Kindheit an vom Wunsch beseelt gewesen, geschlachtet zu werden. In Wüstefeld angekommen, soll sich B. sogleich ausgezogen haben. Er habe gesagt: "Ich hoffe, ich werde Dir schmecken." M. habe versucht, B. den Penis wunschgemäß abzubeißen. Das ging nicht. Man kam auf die Idee, einen Erkältungssaft als Beruhigungsmittel zu geben. B. soll gesagt haben: "Bring mich nach Kassel. Das gibt nichts. Aber wenn ich müde werde, drehen wir um." B. wollte nach M.'s Schilderung unbedingt erleben, wie sein Penis abgetrennt wird. Wenn er bewußtlos werde, sollte M. ihn "abstechen". Während der Fahrt nach Kassel sprachen beide wenig: "Er wollte doch müde werden. Ich war traurig. Ich hatte es mir ein Leben lang gewünscht, und nun klappte es nicht." M. kaufte in Kassel weiteren Erkältungssaft und Tabletten. B. kaufte eine Fahrkarte nach Berlin, kam aber wieder mit nach Rotenburg. Wenn er zurückgekehrt wäre nach Berlin, wäre er in Erklärungsnotstand gekommen, hatte er doch schon sein Testament gemacht.

Haß, Wut und Glück

Obwohl B. noch weitere Medikamente nahm und eine halbe Flasche Schnaps trank, wurde er nicht müde. Um 18.30 Uhr stellte M. die Videokamera an. M. trennte das Glied ab und band die Wunde ab. M. bereitete die Teile in der Küche zu, doch sie waren ungenießbar. B. zog sich zurück, legte sich in die Badewanne mit handwarmem Wasser, hörte Radio. Regelmäßig, sagt M., habe er nach seinem Gast geschaut. Gegen 3.30 Uhr am nächsten Morgen hörte M. ein Poltern. Dann sei B. zusammengebrochen. M. sagt, er habe ihn nicht mehr wachbekommen. M. sagt, seinem Eindruck nach sei B. schon tot gewesen. Ein anderes Mal sagt M., er habe B. erlösen wollen. Jedenfalls habe er B. auf die Schlachtbank gelegt und zugestochen. Haß, Wut und Glück seien zusammengeflossen. Das sei gegen 4.15 Uhr gewesen. Die Kamera lief wieder. Als er den Film später sah, will sich M. erschrocken haben, daß B. noch gelebt habe: "Hätte ich gewußt, daß er noch lebte, hätte ich nicht zugestochen." Bevor er seinen Freund zerteilte, betete M. nochmals, bat für sich und B. um Vergebung.

Verteidiger Ermel sagte vor der Verhandlung über B.: "Sein Verlangen, getötet zu werden, war ja seit Jahren in ihm drin. Das war sein größter Wunsch." Das Opfer habe genau gewußt, was es tat. Der Anwalt sagt, M. habe B. zunächst nicht töten können, weil er dazu nicht in der Lage gewesen sei. M. sei von dem Freund dazu bestimmt worden, ihn zu töten. Über zehn Stunden hinweg nach dem Abschneiden des Penis, die der Ingenieur offenbar bei Bewußtsein verbrachte, hätte der Besucher im Gutshaus nach einem Arzt oder einem Krankenhaus verlangen können. Das aber habe er nicht getan. B. habe M. sogar verboten, Hilfe zu holen.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.12.2003, Nr. 282 / Seite 9

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