Düsseldorf

Mutmaßlicher Sexualtäter kommt auf freien Fuß

Von Reiner Burger

02. Juli 2009 Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Mittwoch die Freilassung eines mutmaßlichen Sexualstraftäters verfügt, weil das Verfahren von der zuständigen Staatsanwaltschaft Mönchengladbach nicht mit der gebotenen Beschleunigung gefördert worden sei. Der 58 Jahre alte einschlägig vorbestrafte Mann, der in neunzehn Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Mädchen in Viersen beschuldigt wird, saß neun Monate in Untersuchungshaft.

Die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha-Piepenkötter (CDU) sprach am Donnerstag von einem „schier unerträglichen Ergebnis“. Sie könne die Betroffenheit der Bevölkerung verstehen und sei auch selbst betroffen. Sie habe eine strenge Überprüfung der Vorgänge bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach angeordnet. Die zuständige Polizeibehörde sei über den Fall informiert, der Mann bei seiner Entlassung im Empfang genommen worden und werde nun beobachtet. Ob es bei der Freilassung zu einer Gefährderansprache kam, konnte die Ministerin nicht beantworten.

Keine juristische Handhabe mehr

Konkret wirft das Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 22. Juni der Staatsanwaltschaft vor, einen Gutachter, der zur Feststellung der Schuldfähigkeit bestellt worden war, nicht ausreichend überwacht zu haben. Das am 23. Dezember in Auftrag gegebene und im Mai eingegangene Gutachten sei nur zögerlich bearbeitet worden. Das Oberlandesgericht hatte bei einer Haftprüfung im März noch keinen Anlass für Beanstandungen gesehen. Nun kommt es allerdings selbst zu der Einschätzung, dass Fluchtgefahr besteht.

Nach der Entscheidung des Gerichts gibt es keine juristische Handhabe mehr, den Mann, gegen den am 3. Juni Anklage erhoben wurde, vor einer Verurteilung in Haft zu nehmen. Das Landgericht Mönchengladbach plant den Beginn der Hauptverhandlung für August.

Der mit der Dienst- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach betraute Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth sagte, es dürfe unter normalen Umständen nicht zu einer Haftentlassung kommen. Haftsachen müssten „allemal vordringlich beschleunigt behandelt werden“. Staatsanwaltschaften wie Gericht seien freilich „personell nicht auf Rosen gebettet“.

Text: F.A.Z.

© Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2009.
Alle Rechte vorbehalten.
Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte erwerben
Verlagsinformation

Bleiben Sie pausenlos informiert. Mit den RSS-Services von FAZ.NET behalten Sie alle Nachrichten stets im Blick. Alle Informationen unter www.faz.net/rss-service

FAZ.NET Suchhilfe
F.A.Z.-Archiv Profisuche