25. November 2004 Der Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, hat seine Foltervorwürfe gegen die Frankfurter Polizei bekräftigt. Er sei von einem Beamten mit nie gekannten Schmerzen und der Vergewaltigung durch Mitgefangene bedroht worden, sagte der 29 Jahre alte Student am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht. So habe er um sein Leben gefürchtet. Hier wird dir keiner helfen (...) Wir können alles mit dir machen, habe einer der Beamten zu ihm gesagt. Ich hatte wirklich Angst, da nicht mehr lebend rauszukommen, fügte Gäfgen hinzu.
Vor der Kammer müssen sich der Vernehmungsbeamte wegen Nötigung und der frühere Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner wegen Verleitung dazu verantworten. Sie wollten nach eigener Aussage mit ihren Drohungen das Leben des entführten Elfjährigen retten. Wie sich in dem Verhör herausstellte, war das Kind aber zu diesem Zeitpunkt bereits tot.
Schmerzen zufügen, ohne Spuren zu hinterlassen
Der Polizist habe in dem Vieraugengespräch am Morgen des 1. Oktober 2002 einen Spezialisten angekündigt, der ihm Schmerzen zufügen könne, ohne Spuren zu hinterlassen. Dieser Mann, der aussehe wie ein harmloser Familienvater, sei bereits in einem Hubschrauber ins Polizeipräsidium unterwegs. Hinterher werde keiner Gäfgen glauben, habe der Vernehmungsbeamte gesagt. Kindermördern glaubt man nicht.
Der 61 Jahre alte Daschner hatte zum Prozeßauftakt zugegeben, seinem Beamten befohlen zu haben, Gäfgen mit unmittelbarem Zwang zu drohen. Ziel sei die Rettung des Kindes gewesen. Der 51 Jahre alte Vernehmungsbeamte will die Gewaltanwendung in dem Verhör nur als Möglichkeit erwähnt haben.
Gäfgen zu lebenslanger Haft verurteilt
Die Staatsanwaltschaft hat Wolfgang Daschner und den Vernehmungsbeamten wegen schwerer Nötigung angeklagt. Letzterer soll Gäfgen mit nie erlebten Schmerzen bedroht haben, um das Versteck von Jakob von Metzler zu erfahren. Der Beamte hat die Drohung hingegen als nebensächliche Erwähnung dargestellt.
Der 29 Jahre alte Gäfgen ist rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden und sitzt im Gefängnis. Die bislang bekannten Versionen der von Daschner befohlenen Vernehmung unter vier Augen unterscheiden sich erheblich voneinander. Der 51 Jahre alte Vernehmungsbeamte will nur am Rande darauf hingewiesen haben, daß die Behördenleitung die Zufügung von Schmerzen als unmittelbaren Zwang erwäge.
Permanent gelogen
Gäfgen hatte hingegen Drohungen geschildert. So soll der vernehmende Beamte Rotorblätter eines Hubschraubers nachgeahmt haben, der gerade einen Folterspezialisten heranfliege. Der Jura-Student hatte bei den polizeilichen Vernehmungen zuvor permanent gelogen, dann aber im Prozeß sein wegen der Drohungen annulliertes Geständnis wiederholt.
Im Frankfurter Prozeß war Daschner zuletzt schwer belastet worden. Der damals zuständige Polizeiführer in dem Entführungsfall hatte am Montag vor dem Landgericht berichtet, Daschner habe sich mit seiner Anweisung, dem Entführer des Bankierssohns Jakob von Metzler unter ärztlicher Aufsicht Schmerzen zuzufügen, über rechtliche Bedenken von Kollegen und ein alternatives Handlungskonzept hinweggesetzt.
Text: FAZ.NET mit Material von dpa/ddp/Reuters
Bildmaterial: dpa/dpaweb