Musikpiraterie im Internet

„Kazaa“-Nutzerin zu 220.000 Dollar Geldstrafe verurteilt

05. Oktober 2007 Wegen des illegalen Zurverfügungstellens von Musiktiteln ist eine amerikanische Internetnutzerin zu 222.000 Dollar (157.000 Euro) Strafe verurteilt worden. Die Geschworenen eines Gerichts in Duluth im amerikanischen Bundesstaat Minnesota sprachen den sechs klagenden Plattenfirmen für jedes der nach ihren Angaben von Jamie Thomas auf einer Tauschbörse zur Verfügung gestellten 24 Lieder 9250 Dollar (6556 Euro) zu. Insgesamt soll die 30 Jahre alte allein erziehende Mutter über die Tauschbörse Kazaa 1702 Lieder geteilt und dabei das Urheberrecht verletzt haben.

Thomas' Anwalt sagte nach der Urteilsverkündung am Donnerstag, seine Mandantin sei niedergeschmettert und in Tränen aufgelöst. „Das ist ein Mädchen, das von Lohnscheck zu Lohnscheck lebt“, sagte Brian Toder. „Und plötzlich wird ihr für den Rest ihres Lebens ein Viertel ihres Lohns genommen.“ Da bei derartigen Klagen die Anwaltskosten automatisch der unterlegenen Partei zugeschlagen werden, muss Thomas vermutlich sogar rund eine halbe Million Dollar (355.000 Dollar) abbezahlen.

Musikindustrie mit Urteil zufrieden

Es war das erste Urteil in einer der insgesamt 26.000 vom Verband der amerikanischen Musikindustrie (RIAA) eingereichten Klagen. RIAA-Anwalt Richard Gabriel sagte, das Urteil von Duluth vermittle die erwünschte Botschaft an die Tauschbörsen-Benutzer und Download-Gemeinde, die Musiktitel statt im Geschäft zu kaufen im Internet kostenlos teilen: „Ich hoffe, das sendet die Botschaft, dass Herunterladen und Verteilen unserer Aufnahmen nicht okay ist.“

In dem drei Tage währenden Prozess hatten die sechs Plattenfirmen SonyBMG, Arista, Interscope, UMG, Capitol und Warner Thomas vorgeworfen, unter dem Benutzernamen „tereastarr“ urheberrechtlich geschützte Lieder zum Download angeboten zu haben. Ihre Zeugen, darunter Vertreter des Internet-Anbieters und einer Sicherheitsfirma, bestätigten, dass die von „tereastarr“ verwendete Internetadresse Thomas gehörte. Thomas bestritt dagegen, die Lieder getauscht zu haben. Einen angebotenen Vergleich, bei dem sie mit einer geringeren Strafe davon gekommen wäre, lehnte die Frau ab.

Die Musikfirmen bewiesen laut Toder in keinem Fall, dass „Jamie Thomas, ein menschliches Wesen, sich an ihre Tastatur setzte und diese Dinge aussendete.“ Wie das geschehen sei, wisse die Verteidigung nicht. „Alles was wir wissen ist, dass Jamie Thomas das nicht machte.“ Die Musikindustrie wies das als irreführend und als Ausreden zurück.



Text: FAZ.NET mit Material von AP, AFP
Bildmaterial: AP

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