Todesstrafe

Der elektrische Stuhl als Lebensretter

15. April 2006 Zacarias Moussaoui darf hingerichtet werden. Das haben kürzlich die Geschworenen im Strafprozeß gegen das geständige Mitglied der Al-Qaida-Terrorgruppe vor einem Bezirksgericht im amerikanischen Bundesstaat Virginia befunden. Die Juroren halten es für „zweifelsfrei erwiesen“, daß die Lügen, die Moussaoui den Behörden während seiner Vernehmung nach der Verhaftung im August 2001 auftischte, direkt zum Tod mindestens eines der Opfer der Terroranschläge vom 11. September desselben Jahres geführt haben.

Moussaoui, der nach eigenem Bekunden an der Planung der Anschläge beteiligt war und ein Flugzeug in das Weiße Haus stürzen sollte, habe durch seine Falschaussagen die Ermittler in die Irre geführt und so eine Vereitelung der Schreckenstat verhindert. Nun muß geklärt werden, ob die Schuld Moussaouis so schwer wiegt, daß die Todesstrafe verhängt wird, oder ob es nur ausreicht, ihn für den Rest des Lebens hinter Gitter zu sperren. Zweifel an der Einschätzung der Geschworenen mögen angebracht sein. Sicher aber ist, daß Moussaoui den festen Willen hatte, Menschen zu töten.

„Ökonomie der Todesstrafe“

Die Aussicht, dafür womöglich mit dem Tode bestraft zu werden, hat den jungen Mann offenbar nicht abgeschreckt. Diese Haltung sei allerdings eher die Ausnahme als die Regel, argumentieren eine Reihe von Wissenschaftlern, die sich im Rahmen der „Ökonomie der Todesstrafe“ auf die Suche nach empirischen Belegen für die abschreckende Wirkung gemacht haben und meinen, diese auch gefunden zu haben. Einer der ersten Ökonomen, die sich mit den Anreizwirkungen der Todesstrafe befaßt haben, war vor gut drei Jahrzehnten Isaac Ehrlich. In einem vielbeachteten Aufsatz im „American Economic Review“ kam Ehrlich damals zu dem Schluß, daß die Hinrichtung jedes Mörders im Durchschnitt acht Menschenleben rette.

Dabei handelt es sich nicht nur um potentielle weitere Opfer des Täters, sondern auch um jene, die am Leben blieben, weil andere potentielle Mörder durch die Aussicht auf die Todesstrafe von ihrer Tat abgehalten werden. Daß die Todesstrafe von Mördern vielfach als die schärfste Form der Bestrafung eingestuft wird, schließt Ehrlich aus den vielen Bemühungen von Mördern, die Strafe in eine lebenslange Haft umzuwandeln.

Anwendung eines ökonometrischen Verfahrens

„Die Analyse stützt sich auf die Annahme, daß potentielle Täter auf Anreize reagieren. Das mag nicht auf alle Mörder zutreffen. Es reicht aber aus, daß einige dies tun, um anhand der Theorie das Verhalten einer größeren Gruppe zu erklären“, argumentierte Ehrlich.

Vor einiger Zeit haben drei andere Ökonomen, Hashem Dezhbakhsh, Paul Rubin und Joanna Shepherd, Ehrlichs Analysen fortgeführt. Sie kommen nach der Anwendung eines ökonometrischen Verfahrens sogar zu der Einschätzung, daß jede vollzogene Todesstrafe 18 potentielle Mörder von einer Tat abschreckt. Die Wissenschaftler meinen einen Zusammenhang entdeckt zu haben zwischen einer zeitlich befristeten Aussetzung der Todesstrafe (Moratorium) und dem Anstieg der Zahl der Morde während dieser Zeit.

„Kosten“

„Die überzeugenden Hinweise auf eine abschreckende Wirkung der Todesstrafe bedeuten allerdings nicht, daß dies eine vernünftige Politik ist“, schränken die Autoren ein. Die Gesellschaft profitiere zwar von der Hinrichtung, weil andere Leben gerettet würden. Es entstünden aber „Kosten“, weil die Todesstrafe womöglich in diskriminierender Weise verhängt und auch Unschuldige hingerichtet würden.

Gary Becker, dem 1992 der Nobelpreis für Ökonomie verliehen wurde, sieht in der abschreckenden Wirkung die einzige Rechtfertigung für die Todesstrafe. Andere Begründungen wie beispielsweise die Rache der Gesellschaft am Täter oder die mögliche Erleichterung der Hinterbliebenen des Opfers, sollten nach Beckers Auffassung „nicht Grundlage der Politik sein“. Becker weist auf die geringe Zahl verfügbarer Daten hin und darauf, daß die Ergebnisse Ehrlichs und anderer Ökonomen mit Vorsicht zu bewerten seien. „Aber die Politik kann nicht darauf warten, bis die Beweise für eine abschreckende Wirkung wasserdicht sind. Es gibt gute Gründe, an die abschreckende Wirkung zu glauben.“

„Moralische Pflicht“

Das gegen die Todesstrafe vorgebrachte Argument, wonach der Staat nicht das moralische Recht habe, ein Leben zu beenden, auch nicht das eines ruchlosen Mörders, greift nach Beckers Ansicht zu kurz. Gebe es die abschreckende Wirkung der Todesstrafe, dann habe der Staat sogar die „moralische Pflicht“, diese auch zu verhängen, weil dadurch viele Leben Unschuldiger gerettet würden.

Das Risiko, daß jemand fälschlicherweise zum Tode verurteilt und hingerichtet werde, sei im amerikanischen Rechtssystem angesichts der zahlreichen Berufungsmöglichkeiten so gering, daß es den gesellschaftlichen Nutzen der Todesstrafe nicht aufwiege.

Isaac Ehrlich, The Deterrent Effect of Capital Punishment: A Question of Life and Death“, American Economic Review, Volume 65 (3), 1975.



Hashem Dezhbakhsh, Paul Rubin und Joanna Mehlop Shepherd, Does Capital Punishment Have a Deterrent Effect?: New Evidence from Postmoratorium Panel Data, American Law and Economics Review, 5, 2003.



Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 16.04.2006, Nr. 15 / Seite 36

 
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