Fall Marco W.

Hat Charlottes Anwalt gelogen?

04. Oktober 2007 Die Uelzener Verteidiger von Marco W. haben ihr Mandat niedergelegt. Rechtsanwalt Jürgen Schmidt bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der Uelzener „Allgemeinen Zeitung“. Dem Blatt zufolge hatte es zwischen Schmidt sowie seinem Uelzener Kollegen Nikolaus Walther und einem weiteren deutschen Anwalt der Familie W. Spannungen gegeben.

„Unser Mandat ist beendet“, zitierte die Zeitung aus einem Schreiben von Schmidt und Walther. Sie wünschten Marco und seiner Familie „ein baldiges Ende dieses Albtraums“ und ihren türkischen Kollegen viel Erfolg. Nur diese könnten „vor den zuständigen Gerichten auftreten und das Verfahren zu einem guten Ende führen“.

Der seit geraumer Zeit in dem Fall agierende Anwalt Matthias Waldraff aus Hannover wies die Darstellung von Schmidt zurück. Richtig sei vielmehr, dass die Eltern von Marco den Uelzener Anwalt am Dienstagabend gebeten hätten, seine Tätigkeit einzustellen. Schmidts Uelzener Anwaltskollege Nikolaus Walther war Waldraff zufolge schon zuvor gebeten worden, sein Mandat abzugeben.

Der Lüge bezichtigt

Den türkischen Anwalt des mutmaßlichen Missbrauchsopfers Charlotte bezichtigen Schmidt und Walther dem Blatt zufolge der Lüge. Nach von ihnen eingeholten amtlichen Informationen habe das für die Vernehmung des britischen Mädchens zuständige Gericht in Oldham bei Manchester bis 1. Oktober noch nicht einmal einen Termin für die Aufnahme der Aussage bestimmt.

Die Angaben von Charlottes Anwalt von Ende September, das Mädchen sei in Großbritannien vernommen worden, seien „ebenso falsch wie dessen Zitate aus dem angeblichen Vernehmungsprotokoll“, erklären die Anwälte. Angesichts dieser Unwahrheiten werde es den türkischen Rechtsanwälten von Marco „nunmehr hoffentlich gelingen, eine baldige Haftentlassung zu erreichen“.

Seit halbem Jahr in Haft

Der 17-jährige aus Uelzen sitzt seit fast einem halben Jahr in der Türkei in Untersuchungshaft, weil er während eines dortigen Urlaubs die 13-jährige Charlotte sexuell missbraucht haben soll. Wegen „dringenden Tatverdachts“ hatte es das Schwurgericht in Antalya am Freitag zum wiederholten Male abgelehnt, den Schüler auf freien Fuß zu setzen.

Charlottes türkischem Anwalt zufolge war das Mädchen bereits am Tag zuvor in ihrer Heimat zu dem Fall vernommen worden und hatte ausgesagt, sie sei von dem 17-Jährigen vergewaltigt worden. Marcos Anwälte legten Beschwerde gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft ein. Sollte der Einspruch erfolgreich sein, würde Marco noch vor dem nächsten Prozesstermin am 26. Oktober freikommen.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AFP, REUTERS

 
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