06. April 2006 Der Vater des getöteten zwei Jahre alten Kevin muß nun doch lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart entschied bei der Neuauflage des Prozesses am Donnerstag, daß die
Tat ein besonders schwerer Fall des Totschlags sei und widersprach damit dem Urteil der ersten Instanz.
Eine andere Kammer des Landgerichts hatte den heute 28 Jahre alten Mann zuvor zu 15 Jahren Haft verurteilt, weil er seine ehemalige Freundin und den gemeinsamen Sohn Kevin im April 2004 in Böblingen erstickt hatte. Die Verteidigung kündigte an, abermals Revision einzulegen.
Keine besondere Schwere der Schuld
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im vergangenen November den Schuldspruch teilweise aufgehoben, weil den Stuttgarter Richtern ein Wertungsfehler bezüglich der Tötung des Jungens unterlaufen sei. Der Unrechts- und Schuldgehalt entspricht wertungsmäßig einem Mord, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Pross am Donnerstag.
Die Nähe zur Heimtücke, dem juristischen Merkmal für Mord, habe bestanden, als der Vater seinen Sohn tötete. Strafmildernd sei, daß der Mann nicht vorbestraft war und spontan und emotional aufgewühlt gehandelt habe. Die besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest.
Der Angeklagte hatte nach der Tat die beiden Leichen nach den Worten des Vorsitzenden Richters kaltblütig und mafiamäßig im Neckar bei Heilbronn versenkt. Der Körper der Frau wurde im April 2004 an einer Schleuse gefunden, der des Jungen im Juni darauf.
Text: FAZ.NET mit Material von dpa