14. August 2008 Das Schwurgericht des Landgerichts Baden-Baden hat den 49 Jahre alten kurdischstämmigen Türken Mehmet K. wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Die Mordmerkmale Heimtücke und grausame Begehungseien eindeutig nachgewiesen worden, deshalb werde der Angeklagte wegen versuchten Mordes und nicht wegen versuchten Totschlags verurteilt.
Anders als die Staatsanwaltschaft interpretierte das Gericht den Mordversuch nicht als klassischen Ehrenmord, vielmehr habe es sich um eine persönliche Auseinandersetzung von früheren Eheleuten gehandelt. Es war eine Beziehungstat mit starken affektiven Momenten, so das Gericht. Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass der Täter schon Stunden vor der Tat den Beschluss gefasst habe, seine ehemalige Frau zu töten.
Versuchter Mord und schwere Körperverletzung
Die Kassiererin Aylin Korkmaz war 21. November 2007 gegen 18 Uhr auf ihrem Arbeitsplatz, einer Autobahnraststätte bei Baden-Baden, von ihrem früheren Ehemann Mehmet K. brutal nieder gestochen und lebensgefährlich verletzt worden. 26 Mal stach Mehmet K. zu, trennte seiner Frau die Ohrmuschel ab, verletzte beide Brustwarzen und zerschnitt ihr Gesicht. Auch von einer Pfeffersprayattacke eines Tankstellenmitarbeiters ließ sich Mehmet K. damals nicht abhalten.
Der Staatsanwalt hatte für eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung plädiert. Der Tat, so der Staatsanwalt, habe ein archaischer Ehrbegriff zugrunde gelegen. Weil es keine Unterbrechung des Tatablaufs gegeben habe, könne es keine Zweifel daran geben, dass es sich um Schritte zum Töten gehandelt habe. Der Täter habe über die Scheidung hinaus über seine Frau verfügen wollen. Mehmet K. legte nur ein Teilgeständnis ab, er wollte sich an Details der Tat nicht erinnern.
Affektiver Erregungszustand
Der Verteidiger des Angeklagten hatte in der vergangenen Woche dafür plädiert, Mehmet K. nur zu einer Haftstrafe von sechs Jahren wegen versuchten Totschlags zu verurteilen. Es habe sich nicht um einen Mordversuch aus niederen Beweggründen gehandelt. Vielmehr sei der Angeklagte in einen affektiven Erregungszustand geraten. Es sei falsch die Tat als versuchten Ehrenmord einzuordnen.
Aylin Korkmaz habe ihren Mann, der ihr intellektuell unterlegen sei, über viele Jahre unterdrückt. Auch habe sie über ihre Verhältnisse gelebt. Das Verfahren, so der Verteidiger von Mehmet K., sei von Propaganda überlagert worden. Die Frauenorganisation Terre des Femmes hatte sich für Aylin Korkmaz eingesetzt, die sich auch selbst häufig in den Medien zu der Tat geäußert hatte.
Die Schwurgerichtskammer stimmte auch dem zivilrechtlichen Adhäsionsantrag zu. Das heißt: Der Angeklagte muss seiner frühren Frau ein Schmerzensgeld zahlen, dessen Höhe ein Zivilgericht noch festsetzen muss. Zudem muss er auch für zukünftige Spätfolgen des Attentats aufkommen.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa