Stalking

Härtere Strafen für „schwere Belästigung“

Prominentes Stalking-Opfer: Steffi Graf

Prominentes Stalking-Opfer: Steffi Graf

28. Februar 2005 Opfer von Psychoterror durch Belästigungen und Verfolgungen - dem so genannten Stalking - können jetzt erstmals auf einen besseren Schutz durch das Strafrecht hoffen. Nach einem Vorstoß aus dem unionsgeführten Hessen im Bundesrat hat jetzt auch die SPD- Bundestagsfraktion Bereitschaft gezeigt, das Strafrecht zu verschärfen, um dem Problem besser Herr zu werden.

Ihr rechtspolitischer Sprecher Joachim Stünker sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Den Opfern muß geholfen werden. Nach einer Anhörung von Experten in der SPD-Fraktion in der zurückliegenden Woche sind wir zu dem Ergebnis gekommen, daß wir tätig werden müssen.“ Über den besseren Schutz der Stalking-Opfer wird seit längerem diskutiert.

Verankerung im Strafgesetzbuch noch fraglich

„Die Strafandrohungen gegen Stalking-Täter müssen erhöht werden“, sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am Sonntag. Es sei aber noch offen, ob dies im Strafgesetzbuch oder im Gewaltschutzgesetz verankert werde. Dem seit 2002 greifenden Gewaltschutzgesetz zufolge, kann das Opfer vor einem Zivilgericht eine Schutzanordnung gegen eine belästigende Person, wie zum Beispielein Kontakt- oder Näherungsverbot, erwirken.

„Aber dieser Schutz ist in der Praxis offenbar nicht tauglich“, sagte der Sozialdemokrat weiter. Er verwies auf Aussagen von Beamten des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts Bremen. Diese seien übereinstimmend der Ansicht, Stalking werde in Deutschland nicht ausreichend oder zu spät verfolgt.

Betroffen sind nicht nur Prominente

Stalking (Englisch für „Anschleichen“) ist in den vergangenen Monaten auch hierzulande immer mehr als ernstes Problem registriert worden. Im vergangenen Sommer berichtete ZDF-Moderatorin Anja Charlet öffentlich von Nachstellungen. Seit fünf Jahren mache ihr ein Mann mit obszönen Anrufen, Briefen und E-Mails das Leben zur Hölle. Betroffen sind aber auch Nicht-Prominente. Einer neueren Studie zufolge wird rund jeder zehnte Deutsche in seinen Leben Opfer von Stalking. In den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Belgien gilt diese Form des Psychoterrors bereits als Straftat.

Der hessischen Justizminister Christean Wagner (CDU) hatte für einen neuen Straftatbestand die Formulierung „schwere Belästigung“ vorgestellt. Danach sollen Stalking-Täter mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. In dem Vorschlag heißt es: „Wer unbefugt und in einer Weise, die geeignet ist, einen Menschen in seiner Lebensgestaltung erheblich zu beeinträchtigen, diesen nachhaltig belästigt, indem er fortgesetzt ... ihm körperlich nachstellt oder ihn unter Verwendung von Kommunikationsmitteln verfolgt ... wird bestraft“.

Bildmaterial: F.A.Z., picture-alliance / dpa/dpaweb

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