Zweiter Tag im Kasseler Prozeß

Armin M. bestreitet Mordvorwurf

Armin M. am zweiten Verhandlungstag

Armin M. am zweiten Verhandlungstag

08. Dezember 2003 Der Computerspezialist Armin M. aus Rotenburg an der Fulda, dem zur Last gelegt wird, seine männliche Internetbekanntschaft Bernd Jürgen B. aus Berlin getötet, zerlegt und gegessen zu haben, hat vor dem Kasseler Landgericht am zweiten Prozeßtag den Vorwurf des Mordes bestritten. Er habe Sterbehilfe betrieben und B. auf dessen Verlangen getötet. M. brachte vor Gericht zum Ausdruck, es sei pietätvoll gewesen, daß er zum Ausleben seines sehnlichsten Wunsches, einen Menschen zu schlachten, zu zerlegen und zu verspeisen, "einen" gesucht habe, der "das wollte".

Nach Aussagen von Polizeibeamten jedoch, die den Fall bearbeitet haben, soll ein anderer Sexualpartner des Angeklagten zwei seiner Mitarbeiter ohne deren Wissen zum "Schlachten" angeboten haben. M. soll vorgeschlagen haben, die möglichen Opfer unter einem Vorwand in sein Haus zu bringen und sie zu betäuben. Im Chat-Verkehr mit einer weiteren Person soll M. geäußert haben, die Opfer müßten betäubt werden, denn die meisten Menschen hingen an ihrem Leben. Sie müßten zu ihrem Glück gezwungen werden.

"Erklärungsnotstand"

Aus den Vernehmungsprotokollen wurden Aussagen des Angeklagten zitiert, daß er auf sein Opfer B. erfolgreich eingewirkt habe, bei ihm zur Schlachtung zu bleiben, als B. schon aus M.'s Haus an den Kasseler Bahnhof zurückgekehrt war, um den Schlachtplan fallenzulassen und nach Hause zu fahren. M. hatte berichtet, daß sich B. in einem "Erklärungsnotstand" gesehen hätte, wenn er nach Hause gefahren wäre, zum Beispiel, weil er schon ein Testament geschrieben hatte.

Die Kriminalisten, die mit dem Fall befaßt waren, sagten, ihnen sei nicht klar geworden, worin der Erklärungsnotstand bestanden haben sollte. Am Arbeitsplatz habe B. entschuldigt gefehlt, und sein handschriftliches Testament, das nicht bei einem Notar hinterlegt gewesen sei, habe der Lebensgefährte B.'s eher zufällig in dessen Unterlagen gefunden, als er nach dessen Verschwinden die Wohnung aufgeräumt habe.

Ein Beamter sagte, es offenbare sich eine große Diskrepanz zwischen dem Handeln und der Tat M.'s sowie der Art und Weise, wie er sich vor Gericht geriere. Dort berichtet M. eloquent und stellt den Kriminalbeamten im Zeugenstand ebenso selbstbewußt Fragen wie er dem Gericht, den Sachverständigen, dem Staatsanwalt und einer Beamtin des Landeskriminalamtes seine Fotos perverser Inszenierungen lachend und fachkundig erläutert. Die Beamten berichteten vom Stolz, mit dem M. seine Aussagen zu Protokoll gegeben habe.

Text: cpm., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.12.2003, Nr. 286 / Seite 11
Bildmaterial: AP

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