Urteil im Fall Lea-Sophie

„Eine kranke Welt“

Von Frank Pergande, Schwerin

16. Juli 2008 Die 24 Jahre alte Mutter von Lea-Sophie weinte bei der Urteilsverkündung. Der 26 Jahre alte Vater blickte - wie schon im gesamten Prozess - blass und ohne Regung vor sich hin. Im Fall der verhungerten fünf Jahre alten Lea-Sophie hat das Landgericht Schwerin am Mittwoch gegen beide Eltern Haftstrafen von elf Jahren und neun Monaten verhängt. Damit blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die 13 Jahre beantragt hatte. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert und eine Freiheitsstrafe von etwa acht Jahren vorgeschlagen. Das Gericht sprach von Mord in Tateinheit mit der Misshandlung Schutzbefohlener.

Lea-Sophie war am 20. November des vergangenen Jahres zwar noch in ein Krankenhaus gekommen, konnte dort aber nicht mehr gerettet werden. Der Vorsitzende Richter Robert Piepel zeichnete in seiner einstündigen Urteilsbegründung noch einmal die Geschichte der kleinen Familie nach und sprach dabei von einer „kranken Welt“. Die Eltern des Mädchens hätten das Kind „verantwortungslos und hilflos seinem Schicksal überlassen“.

Verhaltensauffälligkeiten nach der Geburt des Bruders

Lea-Sophie war verhaltensauffällig geworden nach der Geburt des Bruders Justin. Seitdem aß und trank sie immer weniger, wohl aus dem Gefühl seelischer Zurücksetzung. Die Mutter erkannte zwar den Zustand, wollte aber keine Hilfe holen, weil sie sich schämte, als Mutter versagt zu haben. Mit ihrem Lebensgefährten lebte sie in keiner guten Beziehung. Beide waren Hartz IV-Empfänger. Sie verfolgte ihn mit ihrer Eifersucht und hatte zudem die gesamte Last des Haushalts zu tragen.

Das Sorgerecht für Lea-Sophie hatte allein sie, auch wenn ihr Lebensgefährte die Vaterschaft anerkannt hatte. Er kümmerte sich aber weder um Haushalt noch Kinder, sondern saß den ganzen Tag über vor dem Computer oder dem Fernseher. Seine Arbeit bei einer Abrissfirma hatte er wegen ständiger Unpünktlichkeit verloren. Eigentlich, so der Richter, sei diese Beziehung am Ende gewesen. Sie sei nur noch durch das gemeinsame Kind Lea-Sophie zusammengehalten worden.

Sie schämten sich, Hilfe zu holen

Vierzehn Tage vor dem Tod hätten beide Eltern erkannt, so der Richter, dass Lea-Sophie sterben würde. Auch jetzt schämten sie sich, Hilfe zu holen und hatten Angst, dadurch auch ihr zweites Kind zu verlieren. Nicht einmal die Hilfe der Großeltern, der Adoptiveltern von Lea-Sophies Mutter, wollten sie in Anspruch nehmen. Die ersten Lebensjahre hatte Lea-Sophie bei diesen Großeltern verbracht, die offenbar sehr dominant immer wieder auch in das Leben der kleinen Familie eingriffen. Die Großeltern hatten auch die Einrichtung in einer neuen Wohnung bezahlt, auch die gesamte Kinderzimmerausstattung für Lea-Sophie.

Als Lea-Sophie, inzwischen vier Jahre alt, zu ihren Eltern zurückkehrte, wurde sie sofort aus der Kindereinrichtung herausgenommen. Angeblich weil das Essengeld dafür nicht aufgebracht werden konnte, in Wirklichkeit aber, weil die Großeltern und eine der Kindergärtnerinnen bekannt waren - und so die Gefahr für das junge Paar bestand, dass ihr Versagen sofort auch den Großeltern bekannt geworden wäre.

Jugendamt interessierte sich für Lea-Sophies kleinen Bruder

Nachdem der Großvater wegen seiner Enkelin erstmals zum Jugendamt gegangen war, kam es Weihnachten 2006 zu einer Auseinandersetzung in der Familie. Seitdem nahmen die Kontakte immer mehr ab, die Großeltern wurden am Ende nicht einmal mehr in die Wohnung gelassen. Am 20. November hatten die Eltern von Lea-Sophie wie immer die Hunde - die Familie hatte ein halbes Dutzend Haustiere - ausgeführt und fanden bei ihrer Rückkehr ihre Tochter bewusstlos vor. Sie glaubten, das Kind habe sich mit seinem Lätzchen stranguliert.

Der Richter sagte in der Urteilsbegründung, den Eltern sei überhaupt erst im Verlaufe des Prozesses klar geworden, dass nicht das die Todesursache gewesen war, sondern dass sie ihr Kind hatten verhungern und verdursten lassen. Nach einer anonymen Anzeige hatte sich das Schweriner Jugendamt zwar mit der Familie beschäftigt, hatte sich aber nur für den Zustand des Babys interessiert. Lea-Sophie, die damals schon abgemagert gewesen sein musste, wurde nur nebenbei erwähnt.

„Sie hat uns schon so lange geärgert“

Der Richter sagte, nicht alle Merkmale eines Mordes seien gegeben. So sei keine andere Straftat vertuscht worden. Auch könne er nicht das Mordmerkmal der Grausamkeit erkennen. Das Gericht erkannte aber niedere Beweggründe beim Tod Lea-Sophies, nämlich die Furcht der Eltern, dass ihnen, käme Hilfe, womöglich beide Kinder weggenommen würden. Sie hätten den Tod des einen Kindes billigend in Kauf genommen, um das andere behalten zu können. Lea-Sophie habe in ihren letzten Tagen nur noch vor sich hingedämmert und wohl keine Schmerzen erlitten. Als sie starb, wog sie bei der Körpergröße von knapp einem Meter nur noch etwas mehr sieben Kilogramm, was dem Gewicht eines zwei Jahre alten Kindes entspricht. Die Herzmuskelmasse, ursprünglich etwas hundert Gramm, habe nur noch 35 Gramm betragen.

Justin lebt derzeit bei seinen Großeltern, den Adoptiveltern seiner Mutter. Die psychiatrischen Gutachten hatten beiden Eltern zwar Persönlichkeitsstörungen, vor allem mangelndes Selbstwertgefühl und einen Mangel an Selbstkritik, bescheinigt, aber keine Schuldunfähigkeit. Aus Sicht des Gerichts war es ein Schlüsselsatz, als der Vater Lea-Sophies zu einem der Krankenpfleger sagte: „Sie hat uns schon so lange geärgert.“ Die Staatsanwaltschfat meinte, dass schon im Oktober eine Tötungsabsicht bestand. Dem widersprach das Gericht. Beide Angeklagten hatten die Tat gestanden.

Abwahl des Oberbürgermeisters von Schwerin

Einer der Staatsanwälte griff immer wieder die Schweriner Stadtverwaltung scharf an und unterstellte ihr eine Mitschuld am Tod des Kindes. Er musste auf Anweisung des Oberstaatsanwalts der Urteilsverkündung fernbleiben. Über die Rolle des Jugendamtes wurde in Schwerin nach dem Tod von Lea-Sophie heftig gestritten. Während das Gericht keine Mitschuld des Jugendamtes erkennen konnte, hatte der Fall schon vor einiger Zeit ein politisches Nachspiel. Nachdem Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU) in einer ersten Reaktion auf den Tod des Mädchens gesagt hatte, da habe die Stadt eben Pech gehabt, setzte eine Mehrheit der Stadtvertreter einen Bürgerentscheid durch. Der Oberbürgermeister wurde abgewählt. Schwerin wird im September sein neues Stadtoberhaupt wählen.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: AP, ddp, dpa

 
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