13. April 2006 Im Prozeß um den sogenannten Ehrenmord an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü hat das Berliner Landgericht den zur Tatzeit erst 18jährigen Todesschützen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Zwei weitere Brüder der Getöteten wurden dagegen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte wenige Stunden nach der Urteilsverkündung Revision ein.
Der jüngste Angeklagte, Ayhan Sürücü, sei des Mordes an seiner Schwester schuldig, entschieden die Richter am Donnerstag. Das Gericht konnte jedoch nicht klären, ob sich die Familie gemeinsam entschlossen hatte, die Tochter zu töten.
Hatun Sürücü war 1998 in der Türkei mit einem Cousin verheiratet worden. Nach der Geburt ihres Kindes in Berlin weigerte sie sich, nach Ostanatolien zurückzukehren. Ein halbes Jahr später zog sie aus der elterlichen Wohnung aus und begann eine Lehre als Elektrotechnikerin. Die 23jährige war am 7. Februar 2005 mit drei Kopfschüssen getötet worden. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen und für politische Diskussionen um sogenannte Ehrenmorde und Zwangsehen gesorgt.
Besondere Tragik des Falles
Dies sei ein ganz besonderer Mordfall gewesen, urteilten die Richter. Sürücü sei Opfer geworden, weil sie ihr Leben lebte, so wie sie es für richtig hielt, sagte der Vorsitzende Richter Michael Degreif. Die 23jährige hatte sich von ihrer Familie gelöst, lebte allein mit ihrem Sohn und hatte auch ihr Kopftuch abgelegt.
Hatun Sürücü sei aber auch eine einsame Frau gewesen, die den Kontakt zu ihrer Familie wieder herstellen wollte, sagte der Richter. Hier liege die besondere Tragik des Falles. Durch die Annäherung der Schwester habe sich bei dem jüngeren Bruder der Druck verstärkt, dies zu verhindern. Letztlich habe eine Mischung aus überlieferten, traditionellen, fest verankerten Vorstellungen von Familienehre in ostanatolischen Familien und einem eigenen Islamverständnis des jungen Mannes zu der Bluttat geführt. Er habe die Familienehre aufrechterhalten wollen. Die Lebensweise seiner Schwester habe er verachtet.
Hatun Sürücü starb unweit ihrer Wohnung in Berlin-Tempelhof an einer Bushaltestelle. Dorthin hatte sie ihren Bruder nach einem Besuch begleitet. Ihr Mörder hatte sie laut Urteil noch gefragt, ob sie ihre Sünden bereue, bevor er aus nächster Nähe abdrückte.
Er ist eiskalt vorgegangen
Mit dem Strafmaß für den Todesschützen liegt das Gericht nur gering unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre und acht Monate Haft beantragt hatte. Die Höchststrafe für diesen Mord hätte zehn Jahre betragen. Die Abweichung nach unten erklärte das Gericht mit der langen Untersuchungshaft, seiner Reue und dem Geständnis, das der heute 20jährige schon zum Prozeßauftakt abgelegt hatte. Darin hatte er auch die Beteiligung seiner Brüder geleugnet.
Eine verminderte Schuldfähigkeit könne nicht angenommen werden. Man muß dann auch sagen, daß er an diesem Abend eiskalt vorgegangen ist, sagte der Richter. Der Bruder habe außerdem in vollem Bewußtsein einem kleinen Kind, seinem Neffen, die Mutter genommen. Die Tat habe durchaus Hinrichtungscharakter gehabt.
Aussage stand gegen Aussage
Die beiden anderen, 25- und 26jährigen Brüder Alpaslan und Mütlü Sürücü, hatten eine Tatbeteiligung bestritten. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich dennoch überzeugt, daß sie an einer eiskalt geplanten Hinrichtung beteiligt gewesen seien. In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft darum für die beiden älteren Brüder eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert.
Laut Urteil hatten die beiden keinen Kontakt zu ihrer Schwester. Die Anklage hatte wegen gemeinschaftlichen Mordes für die beiden Älteren lebenslange Haftstrafen gefordert. Der inzwischen 26jährige sollte die Waffe besorgt, der ein Jahr jüngere Bruder den Tatort überwacht haben. Dafür fand das Gericht aber keine unmittelbaren Beweise. Aussage habe gegen Aussage gestanden. Es gab nur eine Zeugin vom Hörensagen. Die Anklage hatte sich im wesentlichen auf Hinweise der früheren Freundin des Täters gestützt. Die Schülerin wurde in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen und lebt an einem geheimem Ort. Sie hatte berichtet, daß sich ihr damaliger Freund - der Schütze - ihr anvertraut habe.
Der jüngste Angeklagte hatte zu Beginn des seit sieben Monaten laufenden Prozesses gestanden, seine Schwester erschossen zu haben. Zugleich hatte er erklärt, die Tat allein und ohne Hilfe seiner Brüder begangen zu haben. Mit den Freisprüchen der beiden älteren Brüder wurde den Anträgen der Verteidigung entsprochen. Die Staatsanwaltschaft will jetzt einen Revisionsantrag prüfen.
Berlins Innensenator legt Familie Sürücü Ausreise nahe
Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat die türkische Familie zum Verlassen Deutschlands aufgefordert. Das Verfahren habe aufgezeigt, daß es sich hier um eine scheinintegrierte Familie gehandelt hat, die offensichtlich mit ihren Wertvorstellungen in Deutschland mit den meisten Familienmitgliedern noch nicht angekommen ist. Dies sei auch im Verhalten der drei Brüder während des Prozesses zum Ausdruck gekommen. Wenn sie denn wirklich Ehre im Leib hätten, dann sollten sie die Konsequenz ziehen und die Bundesrepublik Deutschland verlassen.
Ehrenmorde haben nach Auffassung des Zentralrats der Muslime nichts mit dem Islam zu tun. Kein Mord könne durch den Islam gerechtfertigt werden, insbesondere nicht der Ehrenmord, teilte die Vereinigung als Reaktion auf das Urteil im Berliner-Prozeß mit. Der Islam habe sie immer bekämpft. Nun ist unser Problem, daß wir sowohl in der Öffentlichkeit als auch nach innen klar machen müssen, dass so etwas der Lehre des Islams nicht entspricht, sagte der Vorsitzende Ayyub Axel Köhler am Donnerstag.
Özdemir: Urteil ist falsches Signal
Nach Ansicht des Grünen-Europaparlamentariers Cem Özdemir sendet das Urteil ein falsches Signal in die Gesellschaft. Ich bin nicht zufrieden mit dem Urteil, weil es der Familienclanstruktur nicht gerecht wird, sagte Özdemir. Wenn man weiß, daß solche Mordurteile im Familienrat gefällt werden und der Jüngste ausgesucht wird, weil man bei ihm das geringste Strafmaß erwartet, dann sendet dieses Urteil das falsche Signal in die Gesellschaft. Die UN-Menschenrechtskommission geht von weltweit etwa 5.000 Frauen und Mädchen aus, die alljährlich Opfer von Ehrenmorden werden.
Die Union im Bundestag forderte in einer ersten Reaktion Null Toleranz bei Verbrechen dieser Art. Diese schändliche Form der Selbstjustiz entspreche in keiner Weise den Wertvorstellungen von der Würde und Selbstbestimmung der Frau, hieß es in einer Erklärung. Auch Zwangsehen seien keine private oder kulturell tolerierbare Angelegenheit, die strafrechtlich geahndet werden müsse.
Text: FAZ.NET mit Material von dpa, AP, ddp
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