Kreditkartenkonten dürfen nicht per Rasterfahndung überprüft werden

Pornographie-Fahndung

Kreditkarten nicht gerastert

So erfreulich der Schlag gegen einen Kinderporno-Ring im Internet war, die Überprüfung von Millionen von Kreditkartenkonten hat die Furcht vor Überwachungsmethoden geweckt. Datenschützer geben sich eher unbesorgt.

Lesermeinungen zum Beitrag

15. Januar 2007 11:29

Kinder- oder Täterschutz

Markus Weingarten (MarkusW1)

Es mag sein, dass die Aktion nicht dem allgemeinem Rechtsempfinden entspricht, nur grundsätzlich begrüße ich die Vorgehensweise.

Was gibt es wichtigeres als den Schutz unsere Kinder oder den Schutz des
Lebens im allgemeinen?? Ich denke wohl nichts.
Nun kann man argumentieren, dass durch die Einsichtnahme der Behörden in
sensible Daten kein Kind oder Leben geschützt wird. Aber ist diese nicht
ein Argument des stillen Duldens?? Machen wir uns durch diese Haltung nicht zu Mittätern??
Ich denke schon. Jemand der sich KP anschaut, kann sich auch
gleich an Kindern vergreifen und wer sich über die ergriffenen Maßnahmen
aufregt ist wohl nicht besser!!

Den Kritikern dieser Maßnahmen sind ihre eigenen Interessen wohl wichtiger
als das Wohl der Kinder. Zynisch darf man wohl fragen, was die Kritiker zu
verbergen haben??


Ich für meinen teil habe keine bedenken, dass meine Daten gescannt wurden.

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13. Januar 2007 00:43

Paranoia ?

Rolf Baumhoer (umverteiler)

Die Staatsanwaltschaft Halle machte die Kreditkartenorganisationen bzw. die Kreditkarten ausgebenden Finanzinstitute zu staatlichen Hilfssheriffs, denn diese übernahmen die Vorsortierung, wer verdächtig ist und wer nicht. Die an die Staatsanwaltschaft gelieferten verdächtigen Kreditkartennummern sind objektiv für die Staatsanwaltschaft nicht verifizierbar, es sind angeblich die 332 Verdachtsfälle, die die ominösen 5 Kriterien erfüllen.

So werden kreditkartenvergebende Institute und Banken zu "Erfüllungsgehilfen" des Staates. Ganz unabhängig von der persönlichen Einstellung, ob die Strafverfolgung von Kinderpornographie, die auf einem beliebigen ausländischen Webserver angeboten wird, eine massive Einschränkung der informationellen Selbstbestimmung aller deutschen Kreditkartenbesitzer legitimiert oder nicht, wurden durch diesen Schritt grundsätzlich erst einmal alle ca. 20 Millionen deutschen Mastercard und Visa Kreditkartenbesitzer objektiv "kriminalisiert" als potentielle Pädophile. Geltendes Recht macht dies möglich auch ohne formelle Anordnung einer Durchsuchung durch einen Richter.

"Rechtschaffene Bürger" haben nichts zu verbergen und können daher auch anonyme "Bespitzelung" um der guten Sache willen jederzeit ertragen !

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12. Januar 2007 19:48

Das kann ja noch toll werden

Friedrich Lorenz (LOCONS)

Bei der jetzt bekannt gewordenen Aktion ging es ja um das Herausrastern von Zahlungen von exakt 79.99 US Dollar.
Die nächste Aktion wäre dann also fällig, wenn der "Preis" auf 77.99 Dollar reduziert wird.
Wie an der Tankstelle, mit jeder Preisänderung ein neuer landesweiter Raster-Lauf.
Schade, dass es ohne Kreditkarten heute fast nicht mehr geht; ich hätte grosse Lust, meine abzugeben.

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12. Januar 2007 16:23

Ach,Herr Lücke,

Markus Teuber (arathorn)

seien Sie doch bitte nicht so weltfremd!.Oder tun Sie zumindest nicht so .
Es geht hier doch gar nicht darum,was der Betreiber der Seite wollte! Ob es sich um einen "echten" Anbieter handelt oder um einen "faker",der sich (Kreditkarten-)Daten "erschleichen" will.
Es geht hier allein darum,daß sich jemand "wissentlich und willentlich" auf derartige Seiten begibt und soweit zu gehen bereit ist,für das,was er dort bekommt,Geld zu zahlen.

Mit diesem Schritt,mittels vollendeter oder versuchter Kreditkartenzahlung Kinderpornographie zu erwerben,hat sich
derjenige schon weit in die Strafbarkeit (und darüber hinaus in die ethische Verwerflicheit seines Handelns) hinein begeben.

Wenn es darüber noch Diskussionen geben sollte,tun mir die Diskutanten herzlich leid.

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12. Januar 2007 15:57

Herr Lücke und die anderen Bedenkenträger

Frank Herrmann (FHe)

Schämen Sie sich eigentlich nicht, unter dem Hintergrund von Vergewaltigungen, Mißhandlungen, und dem Quälen von Kindern Ihre Horrorgemälde vom totalen Überwachungsstaat zu zelebrieren? Sie schrecken nicht einmal vor verniedlichenden und absurden Mutmaßungen zurück (…“wäre es z.B. denkbar, dass es sich um eine 'gefakte' (oder Lockvogel)-Seite handelt, die nur dem Abkassieren oder dem Ermitteln von Daten dient“). Der Datenschützer hat den Kreditkartencheck als rechtmäßig beurteilt. Sie sollten das akzeptieren, trotz Ihrer andersartigen Gefühlslage. (...)
Zu § 130 StGB: Seit wann ist das ein Gesinnungsparagraph? Sind Sie etwa dafür, daß man u.a. „die Menschenwürde anderer angreift“, „zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt“ und zu „Gewalt- und Willkürmaßnahmen auffordert“? Sie scheinen ja einen merkwürdig grenzenlosen Freiheitsbegriff zu haben!

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11. Januar 2007 16:34

@Markus Teuber (arathorn) - Hier ein paar Hinweise, um ...

Klaus P. Lücke (microplan2002)

... Ihnen auf die Sprünge zu helfen:
zu 'Jemand,der sich auf eine solche Seite einwählt,will ja wohl kaum ...': erstmal sind solche 'Annahmen' nur 'Annahmen' und keine Fakten. Zweitens wäre es z.B. denkbar, dass es sich um eine 'gefakte' (oder Lockvogel)-Seite handelt, die nur dem Abkassieren oder dem Ermitteln von Daten dient und wo gar kein Herunterladen möglich gewesen wäre. Da dann trotzdem von einem 'Straftatbestand' zu sprechen, hat mit Rechtsstaat nur noch wenig gemeinsam.Da gälte, wenn schon, eher Umgekehrtes.

zu 'gegen Bonitätsprüfung bei ... einer Hotelbuchung wehren': das 'Argument ist so albern und sachfremd, dass ich hier nicht näher darauf eingehen möchte (erläutere es auf Anfrage aber gerne für alle, die noch immer Verständnisprobleme haben sollten)

Weiterer Hinweis: es gibt auch einen Gesinnungsparagraphen 130 StGB, der in den letzten 12 Jahren nochmals kräftig verschärft wurde. Die darin genannten 'Tatbestände' sind Kernpunkte für ein anderes medienwirkwirksam zelebriertes zentrales Feindbild dieser Republik. Der Paragraph wird kräftig als Kampfmittel genutzt !
Werden bei einem Tatbetand die Ermittlungsmethoden großzügig gehandhabt, gilt das auch sonst so !

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11. Januar 2007 11:49

"KiPo" -Genau das war zu befürchten,

Markus Teuber (arathorn)

daß dieser verniedlichende Begriff aus der Ecke der sog. "Fachleute" kommt,die ct lesen und dort diskutieren.
Diese Leute mögen zwar technisch einen "höherwertigen" Einblick haben,so wie Sie -Herr Bähring- meinen.
Leider reicht deren geistige,rein auf das technische Verständnis beschränkte Eindimensionalität eben nicht aus,um
zu erfassen,um was es bei derartigen Vorgängen wirklich geht.
Der Schutz des Internets und der dort tätigen user geht eben nicht über alles -auch wenn die ct-Leser dies meinen und
immer wieder (wie im Fall des Kopierens von Musilk und Videos oder der Verfolgung des Angebots von strafrecthlich relevantem Inhalt ) vertreten.
Das "Internet" ist kein rechtsfreier Raum oder ein Raum mit "neuen,anderen" Gesetzen.

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11. Januar 2007 09:26

Höchst bedenkliche Ansichten !

Markus Teuber (arathorn)

Für die "Kritiker" der Aktion und deren vorgetragene Ansichten fehlt mir absolut jegliches Verständnis.
Deren Argumente sind schlicht lächerlich!

Jemand,der sich auf eine solche Seite einwählt,will ja wohl kaum eine Reise übers Internet buchen,oder online ein T-Shirt drucken lassen oder hält nach einem Auto Ausschau.Er will sich diese üblen Machwerke zu Gemüte führen.
Umso mehr will er dies,wenn er auch noch bereit ist,hierfür seine Kreditkarten-Daten anzugeben.
Seine Kreditkartendaten gibt man ja wohl nur dann heraus,wenn man etwas kaufen will.

Ob sich die "Kritiker"mit gleicher Vehemenz gegen die Bonitätsprüfung bei einem Kreditgesuch oder einer Hotelbuchung wehren ?
Wer prüft denn bei diesen Vorgängen und vorallem was ?




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11. Januar 2007 08:26

Wer hat eigentlich überprüft?

gerhard quell (ske2)

Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungsaufgaben an die private Wirtschaft weitergegen hat, stellt sich mir eine zusätzliche Frage.

Wer garantiert eigentlich, daß bei der Abfrage Daten von Firmenmitarbeitern der Banken und Kreditkartenunternehmen nicht ausgefiltert wurden? Oder das wer garantiert, daß Menschen nicht vorsätzlich denunziert wurden??

Wer kontrolliert die Abfrager??

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11. Januar 2007 03:02

Veletzte Privatspäre?

Rolf-Michael Henkel (mhenkel)

Jetzt schlägt es wirklich 13!

Wie weit haben sich eigentlich diejenigen, die sich hier über die zur Identifizierung von entweder kranken oder hochkriminellen Subjekten angewandte Fahndungsmethode aufregen, von der Realität entfernt?

Machen einen Riesen-Bohai um die eventuell verletzte Privatsphäre von Kreditkartenbesitzern und wollen diese quasi unter Artenschutz stellen.

Leute, aufwachen! In diesem Land gibt es Tausende, wenn nicht sogar Millionen von Menschen, denen unser Recht NULL Privatsphäre zusteht, bei denen z.B. jede Bank zu sofortiger umfangreicher Auskunft verpflichtet ist, nur weil diese Menschen einen Antrag auf Hartz IV gestellt haben.

Aber die haben zugegebenermaßen in der Regel keine Kreditkarten.

Und noch etwas: Wer ist eigentlich auf die verniedlichende Abkürzung "KiPo" gekommen? Das heißt Kinderpornografie und stellt einen Straftatbestand dar! Da gibt es ja wohl keinen Grund zur Verniedlichung. Vielleicht denkt der eine oder andere ja auch darüber einmal nach.

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10. Januar 2007 23:26

Schlag ins Wasser?

heike haubrichs (roselheike)

Ich bin erstaunt über die Art, wie man mit einem solchen bekanntgewordenen Sachverhalt umgeht.
Da können, vielleicht im Tal der Ahnungslosen, diese Leute einfach mit Kredikarte sich Zugang zu verbotenen, weil gesetzwidrigen Darstellungen verschaffen und glauben dann noch, daß sie sich klug verhalten haben.
Es bedarf dann nur eines Tipps und der Gang der Dinge läuft wie ein Uhrwerk ab. Recht so; dafür kann ich leider auch keine spitzfindigen Kommentare akzeptieren, zumal man sich wohl erst im Stadium der Beweissicherung und Auswwertung befindet.
Erst wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen, wird man ein Urteil fällen können.
MfG
WoHa

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10. Januar 2007 20:46

Bei Mord und Mautdaten Hemmschwelle höher

Andreas Löw (Andreas4public)

erst kürzlich wurde diskutiert ob in einem Mordfall die Daten der Mautstationen ausgewertet werden dürfen.

Mit gleichen Maßstäben kann man auch die Telekom Firmen bitten bei anonymen telefonischen Hinweisen doch mal den Datenbestand nach Anrufern von bestimmten Nummern zu durchsuchen.

Der Fall ist echt grenzwertig und ich bin mir nicht sicher ob hier der Zweck die Mittel heiligt, denn wie sich das darstellt sind die Haupttäter mit diesen Angeboten ja unbehelligt geblieben.

Man kann das ganze noch steigern wie in USA wo die Ermittlungsbehörden sogar Leute animieren strafbare Angebote anzunehmen um diese dann fest zu nehmen.

Gruß

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10. Januar 2007 19:59

Illusionslos

gisbert heimes (gisbert4)

Jede(r) rechtschaffene Bürger(in) wird akklamieren. Allerdings heiligt auch in diesem Fall noch lange nicht jeder Zweck auch die Mittel, und so sollte man sich keiner Illusion darüber hingeben, daß hier über das Vehikel Kinderpornografie dem Überwachungsstaat absichtlich oder unabsichtlich nicht wieder ein Stück Weg bereitet wurde.

Interessant auch, daß in dem Artikel bei der Aufzählung der nicht vom Bankgeheimnis geschützten Straftatbestände typischerweise mal wieder die Steuerhinterziehung fehlt.

Da kann das Bankgeheimnis dann nicht dicht genug sein.

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10. Januar 2007 19:12

@Thomas Leutbecher (thlb) - Interessant, Sie vertreten die Umkehr ...

Klaus P. Lücke (microplan2002)

... der Beweislast ('mich würde sehr interessieren was die gegner dieser aktion zu verbergen haben')!

Aussagen wie 'hier geht es um kinder, vielleicht ihr eigenes' rechtfertigen im Zweifel jede Aktion , sind eine Generalvollmacht .

Im übrigen: ich selbst habe drei Kinder. Aber die Hysterie, die ausgerechnet in diesem durch extreme Kinderarmut (manche sagen: Kinderfeindlichkeit) drastisch schrumpfenden Land zur Schau getragen wird, ist mir mehr als suspekt ! Es sieht fast so aus, als habe sich eine Metamorphose vom Land der Eltern zum Land der Ermittler vollzogen !? Naja, auch eine Rolle ! Immerhin gut für's Gewissen.

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10. Januar 2007 18:52

@heike haubrichs (roselheike) - Ihre Obrigkeitsgläubigkeit...

Klaus P. Lücke (microplan2002)

... in allen Ehren. Aber leider ist die nicht jedem gegeben.

Apropos: Sie schreiben: ein 'Zugriff, der Intelligenz und Profis verrät' . Profis ja , aber 'Intelligenz' !? Der Zugriff verrät eher willige Helfer bei den Kreditkartenorganisationen und eine großzügig interpretierte staatliche Machtbefugnis ! Man könnte auf die Idee kommen , dass wir uns schon auf dem besten Wege zum Polizeistaat befinden.

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10. Januar 2007 18:37

@Wenzel

Josef Berger (sepp80)

Es gibt kein gesetzlich geregeltes Bankgeheimnis in Deutschland. Das wird nur durch das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Bank geregelt.

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10. Januar 2007 18:36

Wie bitte !? 'Schon die Zahlung des Betrags Straftat' !

Klaus P. Lücke (microplan2002)

Die Aussage der Ermittler, dass 'Schon die Zahlung des Betrags von 79,99 Dollar für diesen Zugang .. eine Straftat' gewesen sei, ist blanker Unsinn. Erst mit dem Herunterladen der entsprechenden Bilder etc ist eine Straftat begangen worden. Zwar ist anzunehmen, dass nach Zahlung auch Material heruntergeladen worden ist. Aber das ist zunächst mal nicht mehr als eine (völlig unbewiesene) Hypothese. Es sei denn, die Ermittler hatten Zugriff auf die fragliche Webseite der angeblich nach wie vor unbekannten Betreiber und konnten dort die Downloaddaten auswerten.

Dass die Banken und Kreditkartenorganisationen die Ermittler auf Grund so vager Veredachtsmomente so großzügig mit Kundendaten versorgt haben, lässt aufhorchen. Denn wer weiß, wonach sonst noch so alles in diesem Rechtsstaat geforscht wird, 'verbotene' Polit-Seiten inbegriffen ! Wehe , wer da via Kreditkarte oder Online-Überweisung an die 'Falschen' spendet !

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10. Januar 2007 17:26

Kinderpornos und Kredikarten

heike haubrichs (roselheike)

Ein gelungener Zugriff, der Intelligenz und Profis verrät.
Dieser Warnschuß sollte Gesetzesbrecher und Leute, die meinen, sie seien trotz strafbewehrten Tuns schlauer als der Staat, zu denken geben und abschrecken.
Respekt und Hut ab!
MfG
WoHau

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10. Januar 2007 16:22

angst

Thomas Leutbecher (thlb)

mich würde sehr interessieren was die gegner dieser aktion zu verbergen haben. ich gebe meine daten freiwillig weiter wenn damit auch nur ein einziges kind vor misshandlung, vergewaltigung etc geschützt werden kann. klar verstehe ich das niemand gerne überwacht wird, aber ist es nicht etwas spät sich darüber jetzt gedanken zu machen? was glauben denn eigentlich alle was mit ihren tel-nr, adressen, usw betrieben wird? da sämtliche daten schon von privaten unternehmen hin und hergehandelt werden, wieso werden dann bei einer sinnvollen und ausserdem überwachten aktion so viele nervös? um es klarzustellen, hier will niemand wissen welche socken bei karstadt gekauft wurden oder welches bier am besten um 18.00 in der werbung erscheint, hier geht es um kinder, vielleicht ihr eigenes.

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10. Januar 2007 16:18

@Athakari

Josef Berger (sepp80)

Genauso gut könnte man argumentieren, dass bei der Fahndung per Phantombild 85 Millionen pauschal verdächtigt würden. Absurd? Finde ich auch.

Und der Hinweis, dass die Personen unschuldig sein könnten zieht hier auch nicht. Auch wenn nach einem mutmaßlichem Mörder per Phantombild gefahndet wird, gilt bis zu seiner Verurteilung die Unschuldsvermutung. Soll man deswegen mit der Fahndung bis nach der Verurteilung warten? Es gab hier offensichtlich genug stichhaltige Hinweise, dass diese Personen KiPo erworben haben.

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10. Januar 2007 16:13

Was viel interessanter ist...

Thomas Wenzel (Coloneltw)

ist die Tatsache, dass wenn man etwas eine Straftat nennt, das Bankgeheimnis was weiß Gott andere Gesetze nicht mehr gelten.
Staat könnte auch ein Zusammentreffen von Menschen zu einer Streikaktion irgendwann eine Straftat nennen.
Ich denke wir sind einen Schritt weiter zum Polizeistaat und einen Schritt weiter zu einer Art Pay Pal Methode für Verbrecher, denn diese wissen jetzt Kreditkarte ist nicht sicher.
Ach ja sagt denn das die Straftäter mit ihrer eigenen Kreditkarte bezahlt haben???
Ob die schonmal was von Diebstahl gehört haben?

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10. Januar 2007 16:12

Eine „normale“ elektronische Fahndung

Michael Menzel (Galenos)

Diese Aktion war unverhältnismäßig und birgt die Gefahr in sich, daß die Schwelle für ähnlich leichte Fahndungen zukünftig garantiert sinken wird. Zu behaupten, es sei KEINE Rasterfahndung gewesen, ist unrichtig. Wenn 22 Millionen Kreditkartenbesitzer auf die Ausgabe eines definierten Merkmales durchsucht werden handelt es sich sehr wohl um ein Raster, das durch durch eine folgende Handauswertung noch weiter eingeengt wurde.

Das Ergebnis ist äußerst dürftig im Verhältnis zu dem Eingriff in die Privatsphäre von 22 Millionen Menschen. Wenn es nur daraus besteht, daß 322 mutmaßliche Täter, eine Summe von 79,99 EUR überwiesen haben dann ist das grotesk. Der Nachweis des persönlichen Zahlungsauftrags ist zudem erst nachzuweisen.

Der Handel mit kinderpornographischem Material im Internet und über andere Kanäle ist eine ekelhafte Pest. Sie wird durch diesen Eingriff der Exekutive nicht behindert. Jetzt wissen die Verkäufer des Drecks ganz genau, was sie nicht machen dürfen, um eine Idenztifizierung zu ermöglichen. Die Hintermänner wurden NICHT gefunden. Die echten paar Ferkel erwartet keine Strafe, die diesen gigantischen, leichtfertigen elektronischen Fahndungseingriff rechtfertigt (der nur möglich ist, weil technisch so einfach).

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10. Januar 2007 16:08

Dieser Schlag

Jan Carlos Quistorf (Jan_Carlos_Quistorf)

war sicherlich vollkomen richtig und bitter nötig, allerdings bleibt eines zu befürchten: Der Kreis der "Kunden" solcher Filme wird sich nicht oder nur kaum abschrecken lassen, lediglich die Bezahlung über Kreditkarte wird vermutlich zurückgehen, sodass ähnliche Erfolge in Zukunft vermutlich leider ausbleiben werden. Vielleicht hätte man es nicht so an die große Glocke hängen sollen?!

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10. Januar 2007 15:40

Kreditkartenausraster

Niko Akathari (NikoA)

Ach, für die Verdächtigung von 22 Millionen Kreditkartenbesitzern brauchte es nicht einmal eine richterliche Anordnung und keine Information der Datenschutzbeauftragten: Das sind ja feine Gesetze! Danke für diese Information.

Im übrigen ist die Zahlung von EUR 79,99 keinesfalls eine Straftat, auch nicht, wenn diese an eine dubiose Zahlungsadresse erfolgt, sondern eben erst wenn diese der Beschaffung inkriminierter Information/Waren dient. Kannte die Polizei das Portfolio des nicht aufgetriebenen Anbieters? Konnte die Zahlung für nichts anderes sein? Im übrigen wurden ja 5 (!) Kriterien abgefragt, wo doch eigentlich 2 gereicht hätte.

Eine Rasterfahndung wird übrigens nicht dadurch besser, daß sich Privatwirtschaft und Strafverfolgungsbehörde die Arbeit teilen. Ansonsten ist ja alles möglich.

Am meisten erschreckt mich aber, wie allenthalben diese fragwürdige Aktion schöngeredet wird. Als wenn die Zweifelhaftigkeit dieser Tat der Staatsgewalt und die Willfährigkeit der Firmen nicht schon schlimm genug wäre, läßt die vierte Gewalt offensichtlich auch ihren Kritikwillen sausen.

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10. Januar 2007 15:36

Hallo Bedenkenträger!

Frank Herrmann (FHe)

Der Kreis der Verdächtigen ist kriminalistisch und juristisch einwandfrei eingegrenzt worden. Meine ehrliche Hochachtung.

Unverdächtige blieben "außen vor". Denken die Kritiker eigentlich an die mißhandelten und vergewaltigten Kinder? Wie krank und pervers muß man eigentlich sein, sich am Unglück und dem Leid Hilf- und Wehrloser zu delektieren! Nicht viel besser sind die "Bedenkenträger", die jetzt über den angeblich vorhandenen Überwachungsstaat lamentieren.

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10. Januar 2007 15:19

Beachtlich!

Matthias Rüttgen (MRuettgen)

Faszierend! Datenschutz ist ja sehr wichtig, und die Einschränkung von Rasterfahndungen prima. Aber hier ist doch tatsächlich gelungen, auf sehr geschickte und "datenschonende" Weise einige Täter zu ermitteln. Allein der juristischen Phantasie der Strafverfolgungsbehördung gebührt Lob. Ein schöner Nebeneffekt ist, daß die Nachricht die Runde machen wird, daß das Bezahlen illegaler Leistungen per Kreditkarte "nicht sicher" ist. Das wird den einen oder anderen sicherlich abschrecken.

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