Von Rainer Hermann und Lena Bopp
17. Dezember 2007 Müde sah er aus. Auf den Bildern, die der Fernsehsender RTL verbreiten ließ, lagen um die Augen von Marco W. Schatten, seine Haut war fahl. Keine Stunde hatte er geschlafen seit seiner Freilassung aus dem türkischen Gefängnis in Antalya, in dem er die vergangenen acht Monate verbracht hatte. Nun dankte er der deutschen Öffentlichkeit für die Unterstützung, ließ über RTL ausrichten, er wolle sich eine Woche lang zurückziehen. Dann tauchte er ab.
Während ganz Deutschland derzeit über Zustand und Aufenthaltsort des Jungen rätselt, war seine Freilassung den türkischen Medien nur wenige Zeilen wert - und das versteckt im Innern ihrer bunten Blätter. Hürriyet überschrieb einen kleinen Artikel auf Seite sieben: Öger gratuliert der türkischen Justiz zu Marco. Dann berichtete das Massenblatt, Marco, in Antalya des sexuellen Missbrauchs eines britischen Mädchens angeklagt, sei in Deutschland als Held empfangen worden. Der SPD-Europaabgeordnete und Tourismusunternehmer Vural Öger sagte, einen Einfluss auf die türkische Justiz habe er nicht genommen, als er am Donnerstag, einen Tag vor der Gerichtsverhandlung, nach Antalya gekommen sei. Und so gratulierte Öger dem Gericht zu seinem juristisch gefällten Urteil.
In nur 35 Minuten
Verkündet hatte es dieses am achten Verhandlungstag nach nur 35 Minuten. Dem Gericht hatte endlich ein wichtiges Dokument in türkischer Übersetzung vorgelegen. Über Monate hatten die britischen Ankläger die Zeugenaussagen von Charlotte hinausgezögert. Da sie erst 13 Jahre alt ist, musste sie noch nicht persönlich vor dem Gericht in Antalya erscheinen. Zudem hätte sie dort womöglich etwas anderes ausgesagt, als es der Diktion ihrer Mutter entsprochen hätte.
Markig waren stets die Worte des anklagenden Anwalts, Ömer Aycan, gewesen. Auch noch am Freitag, als er von einer erwarteten Haftstrafe von 15 Jahren für Marco sprach. Nach der Freilassung des Jungen kündigte er an, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Gleichzeitig sagte er aber dieser Zeitung am Samstag, er habe die Hoffnung verloren. Es gebe großen politischen Druck auf die Türkei - vor allem von deutscher Seite.
Nach der Lektüre von Charlottes Aussage hatte das Gericht entschieden, nicht mehr die Übersetzung des erst vor zwei Wochen angefertigten medizinisch-psychologischen Gutachtens zur gesundheitlichen Situation des Mädchens abwarten zu wollen. Anwalt Aycan sprach zwar davon, dass das Gutachten ein posttraumatisches Syndrom der jungen Britin belege, weshalb er auch die Höchststrafe fordere. Das Verfahren gegen Marco ist aber mit der Entscheidung vom Freitag auch noch nicht eingestellt. Nur die Untersuchungshaft wurde nach 247 Tagen beendet.
Ermittlungen in Lüneburg
Schon im Sommer hatte die Staatsanwaltschaft Lüneburg Ermittlungen gegen Marco eingeleitet, nicht zuletzt mit dem Ziel, das Verfahren nach Deutschland zu holen. Erst in der vergangenen Woche seien die angeforderten Kopien der Unterlagen aus dem Verfahren in der Türkei in Lüneburg eingetroffen, sagte Oberstaatsanwalt Manfred Warnecke. Sie würden nun übersetzt und ausgewertet. Danach wird sich entscheiden, ob es einen dringenden Tatverdacht gegen Marco gibt.
Derweil bestätigte der Anwalt des Jungen, Michael Nagel, gegenüber dieser Zeitung, dass sich das niedersächsische Justizministerium weiter um eine Übertragung des Verfahrens aus der Türkei nach Deutschland bemühe. Nach der Auffassung des Rechtswissenschaftlers Hans-Heiner Kühne aus Trier ist dies aber keine juristische, sondern eine politische Entscheidung. Der Professor für internationales und europäisches Strafverfahrensrecht geht davon aus, dass der Junge auf einen Freispruch hoffen darf, unabhängig davon, in welchem Land der Prozess fortgeführt wird. Dass das türkische Gericht ihn ohne Auflagen auf freien Fuß gesetzt hat, sei ein Hinweis darauf, dass die Richter nach der Durchsicht von Charlottes Aussage offenbar nicht mehr von einem dringenden Tatverdacht gegen Marco ausgingen.
Um zu einem Urteil zu gelangen, müsste sich zudem die Hauptbelastungszeugin in der Türkei ebenso wie in Deutschland vor Gericht oder zumindet per Videokonferenz befragen lassen. Kühne erwartet aber nicht, dass sich das Mädchen dazu bereit erklären wird. Wie und ob das für den 1. April 2008 in Antalya angesetzte Verfahren weitergeht, ist eine Woche vor Heiligabend daher nur schwer zu sagen. Zumindest was die vorweihnachtliche Stimmung in der Familie des Marco W. betrifft, ist dies vermutlich auch beinahe unerheblich.
Text: FAZ.NET mit Material von dpa und AP
Bildmaterial: ddp, dpa, REUTERS
