15. Januar 2008 Vor dem Berliner Landgericht hat am Dienstag der Prozess gegen den Serientäter Nidal R. begonnen, der als Mahmoud auch über die Hauptstadt hinaus Bekanntheit erlangt hat. Der Angeklagte schwieg am ersten Verhandlungstag zu den Vorwürfen der Körperverletzung - Angriff auf den Türsteher einer Diskothek - , des Bandendiebstahls und des Widerstands gegen Polizeibeamte.
Der aus dem Libanon stammende Mann, der angibt, staatenloser Palästinenser zu sein, ist heute 25 Jahre alt. Einen Beruf hat er nicht erlernt. Der Versuch, ihn abzuschieben, scheiterte vor einigen Jahren. Der Libanon lehnte es ab, ihn aufzunehmen. Im November 2007 endete das vorläufig letzte Verfahren gegen ihn - wegen Körperverletzung, Bandendiebstahls und Verkehrsdelikten - damit, dass ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde.
Nicht gefährlich genug
Geprüft werden sollte, ob R. wegen Rauschgift- und Alkoholproblemen in einem psychiatrischen Krankenhaus oder eventuell in Sicherungsverwahrung untergebracht werden kann. Nach Angaben von Mahmouds Strafverteidiger kommt das jetzt vorliegende Gutachten eines Gerichtsmediziners allerdings zu dem Schluss, Sicherungsverwahrung sei nicht notwendig, dafür sei der Angeklagte nicht gefährlich genug. Auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt komme nicht in Betracht.
In Alter von zehn Jahren soll R. zum ersten Mal auffällig geworden sein, sein Strafregisterauszug enthält nach Angaben der Justiz mehr als ein Dutzend Einträge, mehrfach stand er vor Gericht. Schon beim ersten Mal lautete das Urteil 23 Monate Freiheitsstrafe, damals auf Bewährung, beim zweiten Mal wurde er zu drei Jahren ohne Bewährung, im Jahr 2002 abermals wegen Raubes, Körperverletzung und Bedrohung zu viereinhalb Jahren verurteilt. Im Jahr 2005 lautete das Urteil wegen Körperverletzung zwei Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe: Mahmoud hatte vor einer Diskothek jemanden mit dem Messer attackiert und seine Freundin misshandelt. Im August 2005 wurde Nidal R. wegen Beleidigung zu sechs Monaten verurteilt; er hatte in der Untersuchungshaft Justizvollzugsbeamte als blöde Kuh und Hurensohn beschimpft. Seit März 2007 sitzt Mahmoud wieder in Untersuchungshaft.
Täterorientierte Ermittlungen
Die spektakuläre kriminelle Karriere von Nidal R. gab im Jahr 2003 den Anstoß für die Einrichtung der Intensivtäter- abteilung bei der Berliner Staatsanwaltschaft. Sie kümmert sich um junge Täter, die besondere Gewalt zeigen oder mehr als zehn Straftaten im Jahr begehen.
Im vergangenen Jahr wurde die Arbeit dieser Abteilung ergänzt durch die Einführung der Kategorie Schwellentäter, das sind Jugendliche, die schon mehr als fünf Straftaten begangen haben. Die jugendlichen Delinquenten haben immer mit denselben Polizeibeamten und Staatsanwälten zu tun, die Ermittlungen sind täterorientiert organisiert, so dass es nicht mehr vorkommen sollte, dass Serientäter von den Behörden nur mit erheblichen Verzögerungen erkannt werden. Gegenwärtig gelten in Berlin etwa fünfhundert Jugendliche und Heranwachsende als Intensivtäter, die Hälfte von ihnen verbüßt zur Zeit Freiheitsstrafen.
Der Fall von Nidal R. bietet seit langem Stoff für politische Kontroversen über den Umgang mit ausländischen jugendlichen Delinquenten. Während ihn etwa die Berliner CDU als Beleg dafür nahm, dass die Justiz gegenüber Serienstraftätern nachlässig sei, warb etwa der heutige Bundestagsabgeordnete der Grünen, der ehemalige Justizsenator von Berlin Wolfgang Wieland dafür, der ständigen Dramatisierung mit unsauber dargestellten Einzelfällen so etwas wie Widerstand entgegenzusetzen. R. gegenüber sei das Strafrecht nach allen Regeln angewandt worden. Zur Bewährung sei die erste Strafe ausgesetzt gewesen, danach sei er zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Versagt hätten im Fall R. die Familie, die Schulen und andere gesellschaftliche Instanzen.
Der Prozess gegen Nidal R. soll am Donnerstag fortgesetzt werden.
Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp