Saarbrücken

Pascal-Prozeß: Haftbefehle gegen vier Angeklagte aufgehoben

Gedenken an den kleinen Pascal: Seine Leiche wurde nie gefunden

Gedenken an den kleinen Pascal: Seine Leiche wurde nie gefunden

10. Oktober 2005 Im Saarbrücker Pascal-Prozeß hat das Landgericht am Montag die Haftbefehle gegen vier Angeklagte aufgehoben. Erika K. (52), Gabi G. (51), Horst K. (50) und Günter L. (51) wurden aus der Untersuchungshaft entlassen, wo sie bereits zwischen 24 und 31 Monaten gesessen hatten. Die vier Angeklagten sind der Beihilfe zum Kindesmißbrauch und der Beihilfe zum Mord an dem fünf Jahre alten Pascal angeklagt.

Der Gerichtsvorsitzende Ulrich Chudoba begründete die Entscheidung damit, daß kein „dringender Tatverdacht“, sondern nur noch ein „hinreichender“ bestehe. Die Dauer der Untersuchungshaft müsse im Verhältnis zu der erwarteten Strafe stehen. Das Verfahren gegen den 51 Jahre alten Angeklagten Günter L. wurde zudem wegen dessen Verhandlungs- und Haftunfähigkeit vorläufig abgetrennt und eingestellt, wie das Gericht weiter mitteilte. Nach Auskunft der Ärzte sei der Angeklagte nicht vernehmungsfähig, weil er an einer lebensgefährlichen Gefäßerkrankung leide. Er konnte noch am Montag zusammen mit seiner Verteidigerin den Gerichtssaal verlassen.

Im Pascal-Prozeß befinden sich inzwischen sechs der insgesamt 13 Angeklagten auf freiem Fuß. Mit Ausnahme des 51 Jahre alten Angeklagten müssen sie aber weiter an der Hauptverhandlung teilnehmen, die im September 2004 begann. Vor dem Landgericht müssen sich jetzt noch 12 Angeklagte wegen Mißbrauchs und Mordes an Pascal oder der Beihilfe zu diesen Taten verantworten. Der kleine Junge ist seit dem 30. September 2001 verschwunden. Er soll laut Anklage an diesem Tag in der Saarbrücker Bierkneipe „Tosa-Klause“ vergewaltigt und getötet worden sein. Seine Leiche wurde nie gefunden.

Text: dpa
Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb

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