Justiz

Wird der Sedlmayr-Prozeß neu aufgerollt?

05. Oktober 2004 Nach über 14 Jahren beschäftigt der spektakuläre Mord an dem Volksschauspieler Walter Sedlmayr erneut die Justiz. Die 1993 beiden als Täter jeweils zu lebenslanger Haft verurteilten Brüder Manfred L. und Wolfgang W. wollen mit angeblich neuen Indizien ein Wiederaufnahmeverfahren erreichen, um ihre Unschuld zu
beweisen.

Das Augsburger Landgericht bestätigte am Dienstag einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“, demzufolge bereits am 23. September ein Wiederaufnahmeantrag von Manfred L. eingegangen sei. Derzeit prüfe die achte Strafkammer die Zulässigkeit des Antrages, erklärte Gerichtssprecher Maximilian Hofmeister.

Vernachlässigter Fingerabdruck

Laut dem Zeitungsbericht spielt in dem Wiederaufnahmeantrag ein Fingerabdruck eines bereits früher in den Kreis der Verdächtigen geratenen 44jährigen Ingolstädters eine Rolle, der sich einen Tag nach dem Mord an Sedlmayr im Juli 1990 nach Spanien abgesetzt hatte. Der Fingerabdruck wurde an der Innenseite der Tür zum Duschraum in Sedlmayrs Wohnung sichergestellt und konnte erst 1998 dem Ingolstädter zugeordnet werden.

Als der 44jährige in Spanien verhört wurde, hatte dieser trotz des eindeutigen Beweises geleugnet, jemals in Sedlmayrs Wohnung gewesen zu sein. Eine Putzfrau hatte ausgesagt, sie habe kurz vor dem Tattag die Tür zum Bad abgewischt.

Ermittler gegen ein neues Verfahren

Der Chef der Münchner Mordkommission Josef Wilfling, der damals die Ermittlungen im Fall Sedlmayr leitete, mißt dem Indiz keine neue Bedeutung bei. Er ist überzeugt, daß mit Manfred L. und Wolfgang W. die wahren Täter im Gefängnis sitzen. „Der Manfred L.“, so sagte er der „Süddeutschen Zeitung“, „hatte eine Alibilücke, und er kann bis heute nicht sagen, wo er zur Tatzeit war.“ Außerdem, so fügte der Chefermittler hinzu: „Der Tathammer gehörte ihm - aus, Ende.“



Text: FAZ.NET mit Material von dpa
Bildmaterial: dpa/dpaweb

 
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