Folter-Prozeß

Ein Mörder im Zeugenstand

Von Thomas Kirn

25. November 2004 “Als Zeuge sind Sie verpflichtet, die Wahrheit zu sagen“, belehrte Richterin Bärbel Stock hat am Donnerstag den rechtskräftig zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilten Magnus Gäfgen. Wer die Wahrheitspflicht verletzte, könne bestraft werden.

Die Formalie ist erwähnenswert, weil es am dritten Verhandlungstag im Prozeß gegen den Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner und einen ihm unterstellten Kriminalhauptkommissar im Kern um Recht und seine Formalien ging, nicht um Moral oder Unmoral, nicht um gute oder böse Absicht und schon gar nicht um einen Showdown zwischen Polizeibeamten und einem Verbrecher. Im “Fall Daschner“ wird um Recht gestritten, um Gesetze und die Frage, ob vom Recht abgewichen werden darf, um Recht durchzusetzen.

Mit Vergewaltigung durch Mitgefangene gedroht

Gäfgen, begleitet von seinem Verteidiger Ulrich Endres als Rechtsbeistand, sagte mit ruhiger Stimme und in konzentrierten Formulierungen aus. Der ihm unbekannte Kriminalbeamte E. habe ihm am frühen Morgen des 1. Oktober 2002 erklärt: Bei weiterer Verweigerung von Angaben würden ihm Schmerzen zugefügt, wie er sie noch nie erlebt habe. Ein Spezialist werde in einem Hubschrauber gebracht, der solche Pein ohne Spuren zu hinterlassen bereiten könne. Sein Näherkommen habe der Angeklagte mit nachgeahmtem Rotorgeräusch und der Hand signalisiert, die er wie einen Propeller habe kreisen lassen.

Der Beamte sei herangerückt und habe in drastischsten Formulierungen von sexuellem Mißbrauch durch “Neger“ in einer Zelle gesprochen Schließlich habe ihn der Kriminalbeamte, der jetzt auf der Anklagebank sitze, ihn geschüttelt und auf den Brustkorb geschlagen. Er habe gefragt, ob er wisse, was ein übergesetzlicher Notstand sei und ihm ausgemalt, daß ihm auch ein Unfall zustoßen könne.

Verteidigung will Gäfgen als Lügner entlarven

“Ja, und dann hatte ist Angst, wirkliche Angst,“ sagte Gäfgen aus. Er habe in dieser Verfassung den Ort Birstein auf einer Karte gezeigt und den kleinen See, wohin er die Leiche des von ihm ermordeten Kindes bereits vor Tagen gebracht hatte.

Die Verteidigung hat keinen Versuch unternommen, die Äste dieser Aussage zu stutzen, sie legte die Axt an den Stamm. Sie zwang den Zeugen Gäfgen mit einem eindrucksvollen Katalog von Fragen zuzugeben, wie häufig er sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Frühjahr 2003 im Prozeß vor der Schwurgerichtskammer die Unwahrheit gesagt hatte. Dabei scheute er auch vor Lügen nicht zurück, die unschuldige Menschen in schwersten Verdacht und vorübergehend in größte Schwierigkeiten brachten. Gäfgen räumte alle Falschaussagen kommentarlos ein, betonte aber, die Darstellung seiner seine Begegnung mit E. sei Wort für Wort wahr.

Unterschiedliche Aussagen, ob Gewalt so angedroht wurde

Ob grundsätzlicher Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines Menschen dazu berechtigen, pauschal jede seiner Aussagen für unwahr zu halten, kann das Gericht entscheiden. Vielleicht muß es das gar nicht, möglicherweise kommt es auf den Zeugen Gäfgen gar nicht an. Die Beweisaufnahme hat bereits jetzt ergeben, daß Daschner die fragwürdige Anweisung gab, daß E. sie entgegennahm und daß er mit Kollegen darüber gesprochen hat.

Seine dienstliche Erklärung vor zwei Jahren und seine Aussage vor Gericht stellen unterschiedliche Abläufe dar und stimmen nur in dem Punkt überein, daß die Drohung nicht in der von Gäfgen behaupteten scharfen Form ausgesprochen worden sei. Staatsanwalt und Gericht werden bewerten, daß Gäfgen einen Hubschrauber und den Rechtbegriff des übergesetzlichen Notstandes erwähnt. Eben darüber wurde in polizeiinternen Beratungen gesprochen, an denen der Angeklagte E. teilgenommen hatte.

Alles zur „Rettung des entführten Kindes“

Daschner, deswegen ist er angeklagt, hat am Morgen des 1. Oktober 2002 den Hauptkommissar Ortwin E. angewiesen, den Studenten Gäfgen, der zu dieser Zeit als Hauptverdächtigen an der Entführung des elfjährigen Schülers Jakob von Metzler galt, zu bedrohen, wenn er nicht sage, wo der Junge sei. “Zur Rettung des entführten Kindes“ sei der Verdächtige nach Androhung erneut unter Schmerzufügung und ärztlicher Aufsicht zu befragen.

Der Vizepräsident, der zur Zeit nach Wiesbaden versetzt ist, sein Amt nicht ausübt, jedoch nicht suspendiert ist, hat seine Anweisung schriftlich festgehalten und in seiner Prozeßerklärung eingeräumt, den Auftrag unmißverständlich an E. erteilt zu haben. E. wiederum erklärte, er sei angewiesen worden, die Drohung auszusprechen, habe dies aber nur in eher vager Form getan und vor Gäfgen davon gesprochen, die Behördenleitung habe das Zufügen von Schmerzen “angedacht.“

Kriminalkommissar hat heute Zweifel

Die Aussage über den Leichenfundort habe er durch legale psychologische Befragung und Beschreibung der Leiden des Kindes erlangt. In seiner dienstlichen Erklärung vom Oktober 2002, die im Prozeß verlesen wurde, führte E. abweichend aus, er habe Gäfgen mit Indizien konfrontiert, die ihn als Alleintäter auswiesen und sei so zu der neuen Information gelangt.

Beide Angeklagten haben ausgesagt, sie hätten sowohl in der Drohung als auch in der Absicht der Ausführung eine zwar nicht von der Strafprozeßordnung, wohl aber eine vom hessischen Polizeigesetz gedeckte Notmaßnahme zur Rettung eines Menschenlebens gesehen. E. schränkte ein, er habe heute Zweifel. Daschner vertrat auch im Prozeß die Auffassung, seine Anweisung sei als Anwendung unmittelbaren Zwangs polizeirechtlich gedeckt. Staatsanwalt Wilhelm Möllers wies gestern in der Hauptverhandlung darauf hin, daß unmittelbarer Zwang - der Rechtsbegriff bedeutet schlicht gesagt Gewaltanwendung - zum Erhalten einer Aussage vom Polizeigesetz gerade nicht gedeckt, sondern ausdrücklich untersagt ist.

Daschner isoliert

Mit den Zeugenaussagen von zwei Polizeibeamten verstärkte sich gestern der Eindruck vom zweiten Verhandlungstag, daß Daschner mit seinem Plan, Gewalt anzudrohen und notfalls anzuwenden, in dem von ihm geleiteten Präsidium Befremden, Zweifel und passiven Widerstand ausgelöst hatte. Ein 47 Jahre alter Ermittlungsgruppenleiter sagte aus, er sei am Morgen des 1. Oktober dem Angeklagten E. begegnet, der ihm etwas von einem “geheimen“ Auftrag des Vizepräsidenten erzählt habe: Gäfgen solle mit Schmerzen bedroht werden. “Ich war perplex, so etwas gehört nicht zu meiner Vorstellungswelt,“ sagte der Zeuge. Kurz drauf sei E. in ein Zimmer gegangen, in dem Gäfgen saß.

Ein 52 Jahre alter Kriminaloberrat, Leiter eines Ermittlungsabschnitts der Sonderkommission “Louisa“, die sich mit dem Entführungsfall beschäftigte, nahm an zahlreichen Besprechungen teil. Dort hätten Führungsbeamte und der Polizeipsychologe darin übereingestimmt, Daschners Anweisung sei “schon ungewöhnlich“ und man solle, ehe man sie umsetze, andere Möglichkeiten der Aussagegewinnung zunächst ausprobieren. Eine dieser Ideen war, Jakobs Schwester, Elena von Metzler, an das Gewissen Gäfgens appellieren zu lassen.



Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.November 2004
Bildmaterial: AP, dpa/dpaweb

 

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