07. Oktober 2004 Gegen einen 41 Jahre alten Berliner ist nach der Tötung und teilweisen Zerstückelung eines Sex-Partners Haftbefehl erlassen worden. Der Ermittlungsrichter gehe davon aus, daß der Mann aus Heimtücke und zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes getötet hat, sagte der Berliner Justizsprecher Frank Thiel am Donnerstag. Anhaltspunkte, daß er zum Kannibalen wurde und vom Fleisch seines Opfers aß, gebe es nicht.
Es gebe keinerlei Hinweise auf weitere Opfer, so daß von einem Einzelfall ausgegangen werden müsse, der weitgehend geklärt sei, betonte Thiel. Der 41jährige hatte am Dienstagabend gestanden, bei einem sadomasochistischen Sexspiel einen 33jährigen Lehrer mit einem Schraubendreher erstochen zu haben. Die Ermittler unterstellen ihm kannibalische Phantasien. Nach Angaben Thiels wurde ein psychiatrisches Gutachten zum Geisteszustand des Geständigen in Auftrag gegeben.
Übers Internet kennengelernt
Der Mann hatte sich der Polizei gestellt und die Kriminalbeamten zum Tatort in seiner Wohnung geführt. Dort fanden die Ermittler den Torso des Lehrers. Der 41jährige hatte ihm Arme und Beine abgetrennt und die Eingeweide entfernt. Nach Polizeiangaben hatte der Mann, den Nachbarn als auffällig und sehr zurückhaltend beschrieben, sein Opfer im Internet in einem Homosexuellen-Chat kennengelernt.
Auch in dem Aufsehen erregenden Kannibalismus-Fall im hessischen Rotenburg vor drei Jahren war der Kontakt zwischen Täter und Opfer über das Internet angebahnt worden. Der damals 41jährige Armin Meiwes hatte im März 2001 einen 42 Jahre alten Berliner Ingenieur getötet und Körperteile gegessen. Meiwes war Anfang 2004 zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden - nicht wegen Mordes, weil die Richter vom Einverständnis des Opfers ausgingen.
Parallelen zum Rotenburger Fall sehen die Berliner Ermittler nur teilweise. Es gibt keinerlei Hinweise, daß der 41jährige tatsächlich vom Fleisch seines Opfers gegessen hat. Aber kannibalische Phantasien wird man ihm nach dem Geständnis und dem Tatortbefund unterstellen dürfen, sagte Thiel. Und es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, daß der Lehrer noch lebte, als er verstümmelt wurde.
Text: FAZ.NET mit Material von dpa