Kunstraub in der Schirn

Neues Kapitel im großen Schurkenstück

Von Thomas Kirn

14. Mai 2008 „Schatten und Dunkelheit“, „Nebelschwaden“, schließlich „Licht und Farbe“: dies sind die Titel der drei Gemälde, die am 28. Juli 1994 aus der Kunsthalle Schirn geraubt wurden. Und wenn es nach dem Willen der Frankfurter Justiz ginge, wären das auch die Überschriften der Kapitel, in denen die Geschichte dieses spektakulären Verbrechens erzählt würde. Vor der 26. Großen Strafkammer des Landgerichts hat heute ein Prozess begonnen, der Erhellendes zum Abschnitt „Licht und Farbe“ beitragen soll. Wegen Erpressung haben sich zwei 60 und 64 Jahre alte Geschäftsleute zu verantworten, die nach dem Ermittlungsergebnis wenigstens zeitweise im Besitz von zwei der drei entwendeten Bilder gewesen sein sollen.

Die Räuber der Gemälde, die vor 14 Jahren zu den Höhepunkten der Ausstellung „Goethe und die Kunst“ gehörten, konnten relativ rasch gefasst werden. Sie wurden 1999 in Frankfurt zu Freiheitsstrafen bis zu elf Jahren verurteilt. Vor Gericht und auch im Gefängnis bewahrten sie allerdings striktes Stillschweigen über ihre Auftraggeber. Die Bilder von William Turner und Caspar David Friedrich blieben zunächst verschwunden. Der Verlust der beiden englischen Gemälde war besonders schmerzlich, weil sie Merkmale sowohl des Impressionismus als auch der abstrakten Malerei zeigten, lange bevor es auch nur die Begriffe für diese Art des Malens gab.

Erfreuliche Folgen für die Tate Gallery

Mandatiert von der Londoner Tate Gallery als Eigentümer der Turner-Gemälde gelang es dem Rechtsanwalt Edgar Liebrucks, nach einer jedenfalls an Farbigkeit kaum zu überbietenden Odyssee durch mehrere Länder und schaurigen Begegnungen mit finsteren Gestalten die Bilder wiederzubeschaffen. Dieser Zeitung sagte der Anwalt 2003, er habe zeitweise Sorge um seine Sicherheit haben müssen. Nebenbei stritt er sich mit der Kunsthalle Hamburg, die zögerte, das vereinbarte Honorar für die Wiederbeschaffung der „Nebelschwaden“ von Friedrich zu zahlen. Das Museum wurde schließlich gerichtlich zur Vertragstreue verpflichtet.

Die Bilder waren nun wieder da, aber der Fall war längst nicht geklärt. 2005 veröffentlichten etwa zur selben Zeit der Westdeutsche Rundfunk und die „Süddeutsche Zeitung“ neue Einzelheiten der Geschichte nach dem Raub. Ein jugoslawischer Staatsbürger, im Verbrechermilieu und polizeilich bekannt als „der alte Stefan“, soll hinter der Affäre stecken. Er habe die Bilder einem in Spanien residierenden Unterweltboss zum Kauf angeboten. Auch ein verdeckter Ermittler des Bundeskriminalamts habe versucht, die Gemälde in die Hand zu bekommen. In beiden Veröffentlichungen werden Namen genannt, auch die der beiden Männer, die von heute an vor dem Landgericht stehen. Eine eher schlechte Figur machen in dem Fernseh-Feature und im Zeitungsbericht die Frankfurter Ermittler.

Ihr Gutes hatte die ungute Angelegenheit jedenfalls für die Tate Gallery. Sie bekam nach dem Raub die Versicherungssumme ausbezahlt, erwarb die Rechte an den Bildern und erhielt sie selbst zurück. Sie hat nun sowohl die Turners als auch einen neuen Flügel am Galeriegebäude.



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: picture-alliance / dpa/dpaweb

 
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