Urteil

„Sasser“-Entwickler erhält Jugendstrafe auf Bewährung

Von Siegfried Thielbeer, Verden

Hat die Programmierung von “Sasser“ gestanden: Sven J.

Hat die Programmierung von "Sasser" gestanden: Sven J.

08. Juli 2005 Das Landgericht Verden hat den Programmierer der Internetwürmer „Sasser“ und „Netsky“ , den jetzt 19 Jahre alten Jens, zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe werde zur Bewährung ausgesetzt, sagte die Sprecherin des Landgerichts, an diesem Freitag nach der Urteilsverkündung in dem nicht öffentlichen Prozeß.

Die Richter befanden den Angeklagten aus dem niedersächsischen Rotenburg-Waffensen, der zu Beginn der Taten 17 Jahre alt war, der Datenveränderung in vier Fällen und der Computersabotage in drei Fällen für schuldig. Der Angeklagte hatte zu Beginn der Verhandlung ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Tausende Computer zum Absturz gebracht

Verhandlungsort: Landgericht Verden

Verhandlungsort: Landgericht Verden

Die Computerviren und Würmer, die der junge Mann entwickelt und im Internet verbreitet hat, hatten im Mai 2004 weltweit Tausende Computer zum Absturz gebracht. Einige Fluglinien und Eisenbahnen bis nach Amerika und Australien mußten ihre Dienste zeitweilig einstellen.

Experten schätzen den entstandenen Schaden auf viele Millionen Euro. Gerichtskundig sind jedoch nur 145 Unternehmen und ein Schaden von „nur“ 130.000 Euro, da viele Unternehmen wegen der Sicherheitslücken in ihren Computerprogrammen auf Klagen verzichteten oder weil sie einsahen, daß von dem jungen Mann ohnehin kein wirklicher Schadensersatz zu erwarten wäre.

Staatsanwalt sah besondere Schwere der Schuld

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer am Donnerstag eine zweijährige Jugendstrafe, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung, sowie 200 Stunden gemeinnützige Arbeit gefordert. Angesichts der weitreichenden Folgen der Computerattacken sei von einer besondere Schwere der Schuld auszugehen: Der Angeklagte habe die Internet-Viren auch noch weiterverbreitet als ihm die Folgen seines Handelns bewußt gewesen sein mußten. Auch der Verteidiger hatte für eine Jugendstrafe plädiert, wollte die Bewährung aber auf ein Jahr begrenzt sehen.

Der Angeklagte, der durch einen Tipp eines Mitschülers, der dafür von Microsoft mit 250.000 Dollar belohnt wurde, entlarvt worden war, arbeitet inzwischen bei einer Firma für Computersicherheit. Er kann nur hoffen, daß er nach ersten Einigungen in weiteren Schadensersatzklagen nur zu symbolischen Zahlungen verurteilt wird.

Text: dpa
Bildmaterial: AP, dpa/dpaweb

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