
Das Subjekt mit Namen Mario M. wird jetzt eingesperrt - hoffentlich für immer.
Ein interessanter Wandel in der Rechtspechung mit der (glücklicherweise) immer häufiger ausgesprochenen Sicherheitsverwahrung (SV) nach §66 StGB:
Diese SV ist nichts anderes als die vernünftige Wiedereinführung der Lebenslangen Freiheitsstrafe durch die Hintertür - am BGH vorbei, der sie ca. 1975 zugunsten künstlich stilisierter, angeblicher Täterrechte abgeschafft hatte. Die Folge der damaligen BGH-Entscheidung waren sinnlose Mordopfer - meist Frauen und Kinder.
Als 2004 auf massiven Druck der Öffentlichkeit angesichts immer neuer schwerster Verbrechen der SV-Paragraph eingeführt wurde, schmuggelte der BGH sofort ein Vokabular als Auflage ein, das die Verhängung der SV massiv erschwerte, Verunsicherung schuf und so zur Freilassung von weiterhin gefährlichen Verbrechern und zu neuen Opfern führte.
Es sind leider offenbar immer neue spektakuläre, grausame Verbrechen nötig, um die rote Täterschutz-Ideologie Stück für Stück zu beseitigen.
Das Urteil für M. ist gut. Aber alle zwei Jahre wird nach Ablauf der regul. Haftzeit teuer geprüft werden, ob er wieder ´raus darf. Dann geht das Beten los - auch für Stephanie und ihre Familie

...schon alleine das Gefängnis als solches die Würde des Menschen verletzt. "Alle Knäste abschaffen, für jeden!" ist ja so eine linksradikale Sch...haus-Parole, bei der ich einfach ausraste, und aus Ihrem Beitrag ging für mich einfach nicht hervor, ob Sie das so meinen - Sie haben das ja dann aber richtig gestellt, bzw. näher erklärt.
Ich stimme also mit Ihnen überein. Fast jedenfalls - einen kleinen Meinungsunterschied haben wir doch: Sie halten das lebenslange Wegsperren, obwohl Sie es für Mederake zum Schutze der Gesellschaft befürworten, im Grunde für menschenunwürdig. Das sehe ich anders. Das Wegsperren an sich ist meines Erachtens nicht menschenunwürdig - es kommt nur darauf an, wie die Haftbedingungen aussehen. Hier denke ich, müssen wir uns keine Sorgen machen. Mederake wird keine Folter im Gefängnis erwarten. Und das ist gut so.
Den Begriff "Schandmaul" im Zusammenhang mit Ihnen möchte ich zurücknehmen. Es ist normalerweise nicht meine Art zu beleidigen.

Es ist gut, dass Sie sich nochmal gemeldet haben. Warum ich in meinem gestrigen Beitrag fast ausgeflippt bin, erkläre ich gleich. Falls der Platz hier nicht ausreicht, schreibe ich einen weiteren Kommentar.
Zuerst einmal möchte ich jedoch klarstellen, dass ich die grundgesetzlich geschützte Würde JEDES Menschen respektiere - ich fordere nicht, einen Menschen (auch nicht einen Mederake) zu foltern, zu töten oder auf sonst eine Weise menschenunwürdig zu behandeln. Und seine Würde wurde ja auch nicht verletzt - er hat einen zu jedem Zeitpunkt fairen Prozeß bekommen.
Was mich so ausrasten lies, waren zwei Dinge: Erstens denke ich, dass es völlig unangebracht ist, bei einem solchen Verbrechen die Würde des Täters zu erwähnen - außer, sie wäre eklatant verletzt worden, was hier aber nicht der Fall ist. Stellen Sie sich vor, Stephanie liest Ihre Zeilen von der Würde des Mederake. Das Mädchen wäre zu Recht angewidert. Zweitens: Sie haben in Ihrem ersten Beitrag von der Würde des Täters gesprochen, ohne dies näher auszuführen. Es gibt Menschen, die einen solchen Täter tatsächlich nicht bestraft sehen wollen, weil sie der Meinung sind, dass schon alleine...
...Weiter im nächsten Kommentar.

Fürwar wäre es an der Zeit, dass die Medien die segensreiche Tätigkeit der Psycholiginnen endlich mal in den Vordergrund stellen. Denn dann wäre es endlich mögich, auf Kosten der Beitragszahler noch viel mehr Psychologinnen zu alimentieren.
Danke, Raphaele Schlicht für Ihre Offenheit.
Und es gibt überhaupt keine Einwände dagegen, dass Sie das Leid von Stephanie für die Werbung für ihre Zunft missbrauchen.

Es ist symptomatisch für die verzerrte Sichtweise einer Gesellschaft, den Umgang mit der Tat offenbar für den größeren Skandal zu halten als die Tat selbst bzw. deren Entstehung durch geradezu regelhaft scheinende Abläufe bei der Fehleinschätzung bereits einschlägig vorbestrafter Täter.
Das Ausbuchstabieren der Einzelheiten hatte wenigstens die Konsequenz, daß sich Öffentlichkeit wie Staatsanwaltschaft und Gericht nicht durch die üblichen bewältigungsfördernden Worthülsen über die bittere Realität hinweghelfen konnten.
Es haben die Skandalrufer allen Grund, von den strukturellen Tatbeiträgen ihrer eigenen Zunft abzulenken. Insofern ist die Öffentlichkeitarbeit der Opferseite in diesem Fall vielleicht erschreckend, aber noch erschreckender ist die Vermutung, daß ohne sie die Reaktionen auf die Tat, bis hin zur Verurteilung, anders ausgefallen wären - mit Ausnahme vielleicht des zuständigen Ministers, der in all seinen Reaktionen gezeigt hat, daß die von wirklich gar nichts tangierbaren Amtsträger in Deutschland nicht die Richter sind, sondern Politiker und Psychologen.

Meiner Meinung nach müssen wir aufhören, die Resozialisierung der Täter in den Mittelpunkt des Strafvollzugs zu stellen. Es sollten Verbrechen definiert werden, bei denen der Täter zumindest Teile seiner Bürgerrechte verlieren kann.
Im Klartext bedeutet das für mich, daß Leute wie Mario M., vom Rest der Gesellschaft isoliert werden müssen. Vielleicht kann man darüber diskutieren, daß jeder eine zweite Chance verdient, aber ganz sicher keine Dritte!!!
Damit sich die Gefangenen dann auch nicht den ganzen Tag langweilen, würde ich vorschlagen, aus Gefängnissen künftig einfach Arbeitsanstalten zu machen, die sich selber tragen und vielleicht der Gesellschaft sogar noch etwas Gewinn abwerfen.
Wer da mitmacht kann im Gefängnis ein halbwegs ordentliches Leben führen (OHNE Freigang!). Wer sich jedoch der Arbeit verweigert bekommt Wasser, Brot und Vitamintabletten - mehr jedoch nicht...
Die Todesstrafe halte ich nicht für vertretbar, denn ich finde, auch nur ein falsches Urteil wäre eins zuviel.
Grundlegend würden mich aber einmal Zahlen interessieren, wieviel denn genau rückfällig werden. Nur dann könnte man die Sache überhaupt richtig beurteilen.
Aber sowas kriegen wir von den Medien natürlich nie geliefert...

..., auch nicht die Todesstrafe für Mord.
Lediglich die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt sich, wenn die Todesstrafe auch für andere Verbrechen erwogen wird.
Bei Mario Mederake ist es so, daß er einerseits grausame Verbrechen an der 13jährigen Stephanie Rudolph begangen hat, andererseits jedoch im entscheidenden Moment - als sich die Polizeikräfte vor seiner Wohnungstür lautstark bemerkbar machten, ohne diese sofort einfach aufzubrechen und stattdessen erstmal den Schlüsseldienst holte (!) - minutenlang enorme Skrupel zeigte, sein Opfer brutal als Geisel zu mißbrauchen oder noch zu ermorden - und sich schließlich widerstandslos festnehmen ließ.
Daher könnte man hier von einer Forderung nach der längst zur Wiedereinführung fälligen Todesstrafe absehen.
Daß in den USA die Todesstrafe teurer als "Lebenslang" sein mag, liegt vermutlich in erster Linie an den immer wieder erwirkten Aufschüben für die Exekution, sodaß dort die verurteillten Mörder teilweise mehr als zehn Jahre auf der sog. "Death Row" zubringen, an immer neuen Anhörungsterminen, Gutachten, und, und, und.
Ansonsten meinen Respekt für Ihren differenzierten Beitrag!

Ich bin erleichtert darüber, dass hier das einzig richtige Urteil gefallen ist, das in diesem Prozeß für jeden Menschenverstand denkbar war.
Die Frage verbleibt allerdings, weshalb Mederake nach seiner ersten Kindes-Vergewaltigung überhaupt wieder rausgelassen wurde, warum Stephanie erst so viel erleiden musste, bis man ihn nun endgültig weggesperrt hat. Das sollte allen sogenannten "Gutachtern", aber auch Richtern in Zukunft zu denken geben - Kindesvergewaltiger und -Mörder gehören weggesperrt, für immer und bereits bei der ersten Tat. Keine Todesstrafe - die Gefahr, dabei auch nur einen Unschuldigen hinzurichten, verbietet dies. Aber sperrt endlich die Schuldigen weg!
Nun sitzt Mederake also dort, wo er hingehört, und wohl auch nie wieder rauskommt. Er hat eine warme Zelle und Essen, und mehr steht ihm für den Rest seines jämmerlichen Lebens auch nie wieder zu.
Weitere Worte sollte man über diese Kreatur denn auch nicht mehr verlieren - es wird Zeit, nun ausschließlich an das Opfer zu denken. Nochmal: Ich wünsche Stephanie von Herzen alles nur erdenklich Gute dieser Welt, damit sie dieses grausame Martyrium irgendwann einmal verarbeiten kann und die Chance hat, trotz allem ein normales Leben führen zu können.

LESE ICH RICHTIG ?!
Da wird ein Kind über 5 Wochen hinweg auf das ekelhafteste missbraucht und mit Todesangst konfrontiert - und ein Herr Wallis WAGT ES, hier über die "Würde" dieses Sexualstraftäters zu sprechen?!? Ohne auch nur ein Wort des Bedauerns für das Opfer Stephanie?
Herr Wallis, ich denke, dass ich hier jedem NORMAL tickenden Menschen aus der Seele spreche, wenn ich Ihnen sage: PFUI TEUFEL! Halten Sie einfach nur Ihr Schandm... Ihre Klappe und schämen Sie sich in Grund und Boden - und seien Sie froh, dass Sie gerade nicht leibhaftig vor mir stehen!

Die Todesstrafe ist nicht nur inhuman, sondern auch teurer als lebenslänglich (das ist zumindestens in den USA so). Und immer wieder werden Unschuldige verurteilt, das allein sollte die Todesstrafe generell ausschließen.
Allerdings ist es bei Tätern wie diesem leider häufig so, daß sie nach ein paar Jahren Verwahrung irgendeine einsame übriggebliebene Psychologin mittleren Alters finden, die sie um den Finger wickeln und die sie dann zumindest zeitweise wieder rausläßt (durch entsprechende "Beurteilungen"). Das Leid der Opfer wird ausgeblendet und das Risiko tragen ja die Kinder der anderen. Echte Verwahrung ohne Möglichkeit der Freilassung wäre nötig, und zwar auch bei Tätern, die nicht so berühmt sind wie dieser.

Zunächst bin ich sehr erleichtert, dass das Kind befreit und im Kreis der Familie ist. Der aufmerksame Bürger, welcher den Zettel fand, verdient eine öffentliche Auszeichnung und auch die Polizei, welche das Kind sicher befreite, hat mein Lob sicher.
Wahrscheinlich teile ich mit vielen Vätern und Müttern die immer wieder aufkommende grenzenlose Wut und Forderung nach gerechter Bestrafung einerseits und andererseits drängt die ständige Frage, wie unsere Kinder besser geschützt werden können.
Angemessene Bestrafung:
Wie ich aus den Kommentaren entnehme, haben wir in der Theorie durchaus das Prinzip unseres Rechtstaates verstanden und erwarten jetzt, dass der gefasste Verbrecher für seine eigentlich unverzeihliche Tat bestraft wird.
Es wird Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Gerichte sein, sich mit den immer lauter werdenden Zweifeln an den bisherigen Strafenmaßen näher zu befassen und dies bei der Verurteilung zu reflektieren.
Zur Frage der besseren Schutzmaßnahmen:
Das Beispiel von Stephanie zeigt, dass der größte Feind unserer Kinder die immer größer werdende Anonymität und der Individualismus in unserer Gesellschaft ist. Es ist eine Schande für uns alle, wenn ein Schulkind morgens einige hundert Meter zur Schule läuft und keiner hört und sieht etwas von der Entführung! Ich glaube dies nicht!
Ich fordere alle auf sich mehr für sein direktes Umfeld zu interessieren. Aufmerksame Nachtbarn braucht unser Land!

Es ist immer wieder erschreckend, wie sich im Gefolge solcher Taten der blinde Volkszorn Bahn bricht. Da fordert ein Schreiber mit dem passenden Namen Milde die Todesstrafe, begründet das mit eingesparten Kosten und seinem Neid auf die am Gameboy daddelnden Knackis, während er sage und schreibe 8 Stunden "malochen" gehen muss. Und die irrtümlich zum Tode verurteilten will er gerne in Kauf nehmen. Ein wahrhaft großzügiges Angebot seinerseits, zumal er selbst aller Wahrscheinlichkeit nach das Urteil sprechen oder vollstrecken werden wird. Vielleicht sollte er einmal ganz kurz erwägen, dass die theoretische Möglichkeit besteht, dass er selber irrtümlich verurteilt werden könnte, um die Absurdität seiner Äußerung zu erfassen. Kostengründe könnten im übrigen dazu führen, ihn im Alter zu terminieren, da er nichts mehr leistet und die "malochenden" Mitglieder der Gesellschaft neidisch auf sein Faulenzerdasein sind.
Ich bin auch für eine grundsätzliche Änderung in der Behandlung derartiger Straftäter, aber bitte mit Überlegung. Wie einige andere Schreiber auch sehe ich die Täter als nicht gesichert zu heilende Kranke und bin für eine Verschiebung der Wertigkeit zwischen Resozialisierung eines erwiesenen Täters und Schutz potentieller Opfer. Das heißt bei einmaligem Zusammenbrechen der grundsätzlichsten menschlichen Sperren gegenüber Kindern lebenslange Verwahrung. Die Todesstrafe ist wegen der Möglichkeit von Fehlurteilen tabu und wegen fehlender Abschreckungn sinnlos.

"FAZIT: Todesstrafe! Die evtl. falsch verurteilten nehm ich da gerne Kauf!"
Dann fangen wir doch mit Ihnen an, Herr Milde, und mit allen anderen Befürwortern der Todesstrafe.
Einverstanden ?
Eckhardt Kiwitt
Freising

Der Täter war schon einmal zu 3 Jahren wegen eines ähnlichen Delikts verurteilt. DREI JAHRE ! Was soll das denn
für eine Strafe sein?In Deutschland bekommt man schon für einen Scheck-Betrug oder einen Aktien-Insiderhandel eine härtere Strafe.Ich kann -wie seit vielen Jahren-nur wieder feststellen,daß den Körper und Geist/Seele verletzende Straftaten in der Relation immer noch viel geringer geahndet werden als jede andere Tat (einschließlich Schwarzfahren in der U-Bahn).Es ist endlich an der Zeit,daß die Strafrahmen so angepaßt werden,daß die Relationen stimmen!
Es mag zwar auch im Gesetz eine schärfere Strafe stehen(..bis zu 10 Jahren,20 Jahren ...),aber welcher Richter vergibt denn diese Strafe ?
Man mag auch über die Todesstrafe trefflich streiten können,aber wenn "lebenslänglich" im Höchstfall (!) 25 Jahre bedeutet (und keinen Tag mehr,weil man glaubt,auch der wirklich bösartige Straftäter habe Grundrechte,die keine höhere Strafe zulassen),dann werden in Deutschland die wirklich "schlimmen" Menschen nicht so bestraft,wie sie es durch ihrer Taten verdienen.

Wer ein Kind oder einen Erwachsenen sexuell mißbraucht, ist psychisch schwer gestört oder gar krank - und gehört somit NICHT für ein paar Jahre in den Knast, sondern in psychiatrische Behandlung und sehr langfristige Betreuung.
Der Persönlichkeitsdefekt dürfte in den meisten - wenn nicht gar in allen - Fällen so tief liegen, daß er kaum therapierbar ist.
Man braucht nur mal den Versuch zu unternehmen, sich selbst in die Persönlichkeit eines Sexualstraftäters hinein zu versetzen.
Es ist vielleicht so ähnlich wie bei schweren Alkoholikern oder sonstigen schwer Süchtigen - sie haben sich selbst und ihr Handeln überhaupt nicht im Griff, können es nicht kontrollieren, finden Ausflüchte, um ihr Handeln zu rechtfertigen, ...
Gefängnisstrafen sind in solchen Fällen sinnlos, weil sie kaum einen selbst-reflektierenden Denkprozess in Gang setzen können, sondern die eigene Position eher verhärten und dazu beitragen, daß sich jemand eine Rechtfertigung für sein Tun zurechtbastelt !
Aber wie erklärt man das einem Juristen ??
Eckhardt Kiwitt
Freising

Wieviele Stephanies müssen erst noch lebenslänglich traumatisiert werden? Wieviele Menschen müssen noch sterben, weil sich ein perverser Mensch an ihnen vergangen hat und die Tat durch Mord vertuschen will?
Es zeigt sich leider immer wieder, daß Vergewaltiger nicht resozialisierbar sind. Es wird Zeit, daß die Gesetzeslage dahingehend verändert wird, daß die Gesellschaft vor derart Perversen geschütz wird. Das kann nur prinzipiell "Lebenslang" bedeuten - egal, unter welchem Einfluss der Täter zur Tatzeit stand.

in den usa gibt es die todesstrafe und die gefängnisse sind überfüllt. die härteste aller strafen scheint niemanden abzuhalten. ich wäre für einsperren mit arbeitsdiensten, natürlich unentgeldlich. danach dann sicherheitsverwahrung bis zum tod. das ist human, moralisch und für uns rechtschaffende bürger sicherer. auch eine gutbewachte insel oder ein stark umzäuntes und bewachtes dorf wäre denkbar. die verurteilten könnten dort nach ihrer haftstrafe relativ frei weiterleben, aber halt isoliert von uns. zumindestens sollten freigelassene straftäter von mord und sexualdilkten ein implantat im körper tragen, das sie zum beispiel auf einem satelitenbild sichtbar macht. wenn es so etwas gäbe, hätte die soko stefanie nur ein bild von der gegend haben müssen und sie hätten sofort gewußt das mario,m dort lebt. ein schwach radioaktives implantat wäre sinnvoll, das kann man per satelitenbild bestimmt erkennen.