Fall Stephanie

„Das Ausmaß des Skandals hat die Öffentlichkeit noch nicht begriffen“

Von Reiner Burger, Dresden

15 Jahre Gefängnis, danach Sicherungsverwahrung: Mario M.

15 Jahre Gefängnis, danach Sicherungsverwahrung: Mario M.

Als alles vorbei ist, das Urteil über Mario M. nach kaum 20 Minuten gesprochen und begründet war, versammeln sich wie schon an den anderen acht Prozeßtagen nach Verhandlungsende vor dem Saal 84 des Dresdner Landgerichts Kameraleute und Redakteure um ein gut Teil der Prozeßbeteiligten. Der Verteidiger des soeben zu 15 Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilen Mario M. ist gekommen, ein Vertreter der von der Nebenklage und den Eltern des Kindes so aufsehenerregend übel angefeindeten Staatsanwaltschaft. Auch der Vater und die Mutter des Mädchens, das M. Anfang des Jahres auf ihrem Schulweg entführt, fünf Wochen in seiner Wohnung festgehalten und täglich mißbraucht hatte, sind da. Sie zeigen sich „sehr erleichtert“ über das Urteil. Sie berichten, daß Stephanie noch bis zuletzt befürchtet habe, M. komme nicht in Sicherungsverwahrung.

Rechtsanwalt Ulrich von Jeinsen ist ebenfalls von Journalisten umringt. Er ist der Mann, der diese Angst von Beginn an in dem Entführungsopfer bestärkt hat. Auch war er maßgeblich mit daran beteiligt, daß das Mädchen intimste Details ihres Martyriums in den Medien ausbreitete, weil sie glaubte, nur so sei sichergestellt, daß M. nicht mehr auf freien Fuß kommt. Monatelang hielt Jeinsen die Behauptung aufrecht, es müßten 100 statt „nur“ 30 Vergewaltigungen angeklagt werden. Weil in der Schadenersatzforderung, die Jeinsen im Namen von Stephanie und ihrer Familie betreibt, jede Vergewaltigung mit 20.000 Euro angesetzt ist, erhöht das auch den Streitwert (und daraus resultierend sein Anwaltshonorar) beträchtlich. Auf die Frage, ob seine Konfrontationsstrategie gegen die Staatsanwaltschaft und die so in Deutschland noch nie gesehene mediale Vermarktung eines Opfers sich mit dem Urteil nicht als unnütz und absurd herausgestellt hätten, weil das Gericht M. auch so zur Höchststrafe verurteilt hat, will der „Opferanwalt“ nicht antworten. Schließlich handle es sich ja um eine Suggestivfrage, und mit solchen Fragen beschäftige man sich als Rechtsanwalt nicht.

Massiv in der Kritik

Auch Angelika Schrodt ist gekommen. Chuzpe kann man der Frau also wirklich nicht absprechen. Denn die Psychologin Stephanies steht massiv in der Kritik von renommierten Psychiatern. Schrodt aus Radolfzell hatte nichts dagegen einzuwenden, daß und wie Stephanie der Öffentlichkeit dargebracht wurde. Die Auftritte des Kindes wertete sie sogar als Teil der Traumabewältigung und stützte die Vermarktungsstrategie damit „fachlich“ ab. Auch in persona beteiligt sich Schrodt an dieser Strategie. Am Vorabend des Urteilsspruchs war sie zur Last-minute-Verwertung des Themas bei Jauchs „stern TV“ in Köln. Für ihre „Begleitung“ Stephanies zur „Kerner-Show“ im September, als die Psychologin das Mädchen zum ersten Mal persönlich traf, stellte sie der renommierten Münchner Hilfsorganisation „Power-Child e.V.“ ein Honorar in Höhe von 1350 Euro in Rechnung. Über die Summe will sie am Donnerstag nicht reden, gibt aber zu bedenken, daß sie für ihre davor geleisteten Dienste kein Geld bekommen habe. Vor „Kerner“ hatte Schrodt lediglich telefonisch mit Stephanie Kontakt.

Sowohl Jeinsen als auch Schrodt sagen auch etwas wirklich Bedenkenswertes an diesem Tag: Das Mädchen brauche jetzt Ruhe. Unterdessen hat der Dresdner Jugendamtleiter einen Brief an den Berufsverband deutscher Psychologen (BdP) geschickt. Der Mann bittet zu prüfen, ob die Betreuung von Stephanie mit den Fachstandards und den ethischen Grundsätzen des BdP vereinbar ist. Joest Martinius, ehemaliger Ordinarius für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie an der Universität München, sagt über Stephanies mediale Verwertung und ihre Betreuung: „Das Ausmaß des Skandals, der da über unsere Gesellschaft hereingebrochen ist, hat die Öffentlichkeit noch nicht begriffen.“

Bildmaterial: ddp

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