Fall Stephanie

Ein Urteil für Mario M.

Von Reiner Burger, Dresden

Der Fall Mario M. lieferte spektakuläre Bilder

Der Fall Mario M. lieferte spektakuläre Bilder

13. Dezember 2006 An diesem Donnerstag geht in Dresden eines der spektakulärsten Verfahren der deutschen Rechtsgeschichte zu Ende. Anfang des Jahres griff Mario M. die damals 13 Jahre alte Stephanie von der Straße, brachte sie in seine Wohnung, hielt sie dort 36 Tage lang gefangen und vergewaltigte sie täglich. Der Prozeß gegen M. ist so intensiv medial begleitet worden wie noch kaum ein anderer Sexualstrafprozeß in Deutschland.

Befördert wurde das durch die aggressive Medienstrategie der Rechtsbeistände des Opfers, die Stephanies Familie auch in einem Schadenersatzstreit mit dem Freistaat vertreten. Die Familie von Stephanies Mutter ist bestürzt darüber, wie das Mädchen an die Öffentlichkeit gezerrt wird. Zuletzt brach die Großmutter mütterlicherseits den Kontakt ab, als im September ausführliche Interviews mit Stephanie erschienen.

Hohe Gefängnisstrafe und Sicherungsverwahrung?

Die Medien waren allerorts vertreten

Die Medien waren allerorts vertreten

Im Sommer entspann sich eine Kontroverse zwischen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Die Rechtsbeistände, Ulrich von Jeinsen aus Hannover und der „Opferjurist“ Thomas Kämmer, behaupteten, werde Stephanie nicht noch einmal vernommen, werde dem Gericht nicht das ganze Ausmaß der Tat bekannt und M. komme womöglich eines Tages wieder auf freien Fuß. Stephanie sei nicht 30, sondern 100 Mal vergewaltigt worden. Die Staatsanwaltschaft lehnte eine weitere Vernehmung aus Opferschutzerwägungen ab. Die Beweise gegen M. seien drückend. Hinzu kommt das Gutachten des Psychiaters Hans-Ludwig Kröber, das den Weg für eine hohe Gefängnisstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung ebnet.

Dennoch ließen die Eltern und ihre Rechtsbeistände das Kind unter Nennung seines vollen Namens Anfang September im „Spiegel“ Auskunft über die Details der Tat geben. „Bild“druckte mit werbewirksamem Verweis auf den „Spiegel“ nach. Johannes B. Kerner führte in seiner von „Spiegel TV“ produzierten Talkshow ein Interview mit dem Mädchen, obwohl der Redaktion von einem Psychiater davon abgeraten wurde. Bis heute dauern die Medienauftritte von Stephanie und ihren Eltern an. Jeinsen und Kämmer halten die Verwertungsmaschinerie am Laufen.

Telefonische Betreuung

„Das ist in Deutschland neu, daß Opfer derart hergenommen werden“, sagt Joest Martinius, ehemaliger Ordinarius für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie an der Universität München. Es sei eine regelrechte Opferindustrie entstanden. Der Fall Kampusch in Wien zeige, daß Anwälte durchaus in der Lage seien, ein Opfer zu schützen. „Im Dresdner Fall sehen wir das genaue Gegenteil.“ Martinius sieht die Verantwortlichkeit bei Jeinsen und Kämmer. Teil der Verwertungs-Strategie der beiden Rechtsbeistände war von Beginn an, Stephanie und ihre Familie von anderen als in einem engen Kreis definierten fachlichen Einflüssen fernzuhalten. Schon im Frühjahr bot der sächsische Justizminister Geert Mackenroth (CDU) an, professionelle Hilfe zur Verarbeitung des traumatischen Geschehens zu vermitteln. Das wurde nicht in Anspruch genommen. Noch Ende August ließ Jeinsen wissen, daß Stephanie abgesehen von einer Delphin-Therapie Anfang des Jahres in Florida nicht psychologisch betreut worden sei.

Wie perfekt die Abschottung nach außen funktioniert, zeigte sich Anfang November, als Martinius anbot, dabei behilflich zu sein, für Stephanie in Dresden eine Therapie zu organisieren. Als das ruchbar wurde, habe Kämmer „wütend interveniert und die Familie dazu gebracht, alles zugunsten der Psychologin Schrodt abzusagen“. Angelika Schrodt ist jene Psychologin, die vor Gericht eingestehen mußte, daß sie Stephanie wochenlang nur telefonisch betreut und das Kind erst bei der „Kerner“-Sendung im September persönlich kennengelernt hatte.

„Bereiten sie unserer Ungewißheit ein Ende“

Bisher forderte Jeinsen für Stephanie 800.000, ihre Mutter, den Vater und ihren Bruder je 25.000 Euro Schmerzensgeld. Zusammen mit den zudem geforderten Heilbehandlungskosten ergab sich - wie zuletzt Anfang Dezember präzisiert - eine Gesamtforderung in Höhe von 1.095.104 Euro. Am 10. Dezember erschien ein mit dem Namen von Stephanies Mutter gezeichneter Artikel in „Bild am Sonntag“: „Wir würden auf 875.000 Euro Schmerzensgeld verzichten, es geht uns hauptsächlich um Therapiekosten für Steffi und uns.“ Die Eltern nehmen also noch immer an, daß ein Anspruch ihrer Familie auf Schmerzensgeld gegen den Freistaat in dieser Höhe besteht.

Doch eine Klage dürfte nur marginale Aussicht auf Erfolg haben. Und was heißt, es gehe der Familie „hauptsächlich“ um Therapiekosten? In dem Beitrag wird weiter gefragt, warum die Zahlung nicht vor Weihnachten abschließend besprochen werden könne. „Das Fest der Liebe wird für uns ein neuer Anfang werden - wir flehen sie an, Herr Minister Mackenroth: Bereiten sie unserer Ungewißheit bis dahin ein Ende.“

„Wir finanzieren nicht jeden beliebigen Therapeuten“

Ulrich Jeinsen ist seit dem 9. März der Anwalt der Familie. Wenig später bot der Freistaat über Jeinsen professionelle Hilfe zur Verarbeitung des traumatischen Geschehens an, ohne daß davon Gebrauch gemacht worden wäre. Ende Mai teilte Jeinsen statt dessen mit, die Familie Stephanies sei gewiß auch über Grundfragen der Opferhilfe informiert worden. Dazu gehörte sicherlich der Blick in die Rechtsquellen. Seit 30 Jahren gibt es das Opferentschädigungsgesetz (OEG). Ausdrücklich ausgeschlossen sind Schmerzensgeldzahlungen. Zweifelsfrei bestehen Ansprüche auf Heil- und Krankenbehandlung. Eine Versorgung wird vergleichsweise unkompliziert auf Antrag gewährt. Ein entsprechender Antrag kann noch mühelos vor Weihnachten gestellt werden.

Eine andere Möglichkeit sind Zahlungen aus der Unfallkasse Sachsen. Nach Auskunft eines Sprechers hat sich die Kasse an die Schule Stephanies mit der Bitte um eine Unfallanzeige gewandt. Es handelt sich tatsächlich um einen Wegeunfall. Die Kasse steht für Heil- und Behandlungskosten „bis zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes“ ein. Nach Auffassung der Kasse steht dem Kind sogar eine Rente zu. „Die Eltern müssen entscheiden, welche von unseren Hilfsangeboten in Anspruch genommen werden sollen. Freilich finanzieren wir nicht jeden beliebigen Therapeuten.“

Juristischer Beistand

Am Dienstag gab Jeinsen im Rahmen seines Plädoyers zu Protokoll, daß für die Therapierung Stephanies Maßnahmen notwendig seien, „die keine Krankenkasse bezahlt“. Martinius hält das für Unsinn: „Für Stephanie wäre in Dresden alles verfügbar: guter juristischer Beistand, hervorragende Therapiemöglichkeiten einschließlich Traumatherapie. Und selbstverständlich könnte man die Kosten von einer Krankenkasse ersetzt bekommen.“ Doch Jeinsen schwebt eine andere Behandlung vor. Stephanie soll eine 24 Wochen dauernde Traumatherapie für rund 52.000 Euro erhalten, ihre Eltern und ihr Bruder eine je zwölfwöchige Therapie für insgesamt rund 78.000 Euro. Berechnungsgrundlage ist jeweils der Tagessatz der „KPTS-Therapie“ am Bodensee. Anbieter ist das „Netzwerk Psychologie“ der Psychologin Schrodt. Jeinsen und sie haben schon mehrfach zusammengearbeitet. Kämmer gehört zum „Kompetenzteam“ von Schrodt.

Nach den Vorstellungen Jeinsens sollen Stephanie und ihre Familie zudem zur Delphintherapie wahlweise nach Miami und Curacao für insgesamt rund 90.000 Euro. Anbieter ist „Dolphin aid“ mit Sitz in Düsseldorf, mit der Jeinsen auch in anderen Fällen eng zusammenarbeitet. „Dolphin aid“ ist ein eingetragener Verein. Anwalt Jeinsen rechtfertigte die Präsentation Stephanies in den Medien damit, daß so Spenden gesammelt werden können. Psychiater halten die Delphintherapie bei Traumapatienten allerdings für fragwürdig.

Benötigt wird eine „neutrale“ Person

Warum wollen die Eltern für die Behandlungen durch Leute aus dem Bekanntenkreis Jeinsens und andere Leistungen auf Schadenersatz für Stephanie in Höhe von 800.000 Euro verzichten? Dürfen Eltern das im Namen Stephanies so einfach, wenn sie davon überzeugt sind, daß das Geld ihrem Kind zusteht? Der Staat ist gewillt, Kosten für Therapien zu übernehmen, die in der Fachwelt anerkannt sind. Hingegen stellt sich die Frage, ob der Freistaat Gelder für Therapien hergeben darf, die umstritten sind. Wenn Steuergelder ohne Rechtsgrundlage ausgezahlt werden, kann ein Untreuetatbestand vorliegen.

Stephanie braucht nach Überzeugung von Psychologen vor allem therapeutische Unterstützung in ihrem Dresdner Lebensumfeld. Dringend benötigt wird eine „neutrale“ Person von außerhalb der Familie, die in erster Linie das Wohl ihrer Patienten und nicht ihr Honorar im Blick hat. Das funktioniere nur, wenn diese Person zuverlässig anwesend, nicht nur im Jahresurlaub oder am Telefon erreichbar sei und sie aus dem Medienrummel heraushole.

Positiver Stress

Das meiste Geld - 130.000 Euro - aus dem Vorschlag Jeinsens soll dem Augenschein nach dem Radolfzeller „Netzwerk Psychologie“ von Frau Schrodt zufließen. Je nach Bedarf hat sie im Rahmen des Prozesses Atteste zum Zustand von Stephanie ausgestellt. Als der Streit mit der Staatsanwaltschaft eskalierte, schrieb Frau Schrodt ein Attest, daß ein konfrontativ agierender Verteidiger von Mario M. gnadenlos zur Entlastung des Angeklagten hätte ausnutzen können.

Unter anderem heißt es darin, Stephanie führe mittlerweile das Leben eines normalen Teenagers. Auf das Medieninteresse habe sie mit positivem Stress (Eustress) reagiert. Ein kompetenter Traumatherapeut hätte auch das als mögliche Reaktion auf das Trauma erkennen können. Für die „Begleitung“ Stephanies zu Kerner, wo sie das Kind zum ersten mal persönlich traf, stellte Frau Schrodt der renommierten Hilfsorganisation „Power-Child e.V.“ ein Honorar in Höhe von 1350 Euro in Rechnung.

Voyeuristische Bedürfnisse der Öffentlichkeit

Dabei hat es auch von Behörden nicht an mahnenden Hinweisen gefehlt. Schon im September bekamen die Eltern Post vom Dresdner Jugendamt. Man bitte die Eltern zu überdenken, daß öffentliche Auftritte und neue Befragungen dem Kindeswohl nicht dienten. Doch Anfang November sagte Stephanies Vater, seit dem Beitrag im „Spiegel“ dürften alle voyeuristischen Bedürfnisse der Öffentlichkeit befriedigt sein. Auch wiederholte er das damals längst widerlegte Argument, nur so könne sichergestellt werden, daß M. die Höchststrafe erhalten werde.

Stephanie wird in dem Bewußtsein gehalten, daß es im Prozeß auf sie ganz besonders ankomme, weil der Staat angeblich fortwährend versagt. Den Höhepunkt ereichte diese Strategie mit einem Artikel in „Bild am Sonntag“ vom 3. Dezember, in dem es um einen angeblichen „Skandal um ihr Tagebuch“ geht. Die Staatsanwaltschaft hatte sich dagegen ausgesprochen, das Tagebuch vorzulesen - es ist nach ihrer Befreiung geschrieben worden, eine Beeinflussung nicht auszuschließen. Der angebliche Skandal wurde breitgetreten. Anwalt Jeinsen stellte aber in der Hauptverhandlung keinen Beweisantrag im Sinne der Strafprozeßordnung auf Zulassung des Tagebuchs.

Unterdessen hat Jeinsen dem Justizminister ein Ultimatum gestellt. Wenn sich der Freistaat nicht bis 22. Dezember mit der Familie einigen sollte, werde am „Jahrestag der Befreiung“, also am 15. Februar, Zivilklage in der Schadenersatzfrage erhoben. Warum man das nicht umgehend tun will, obwohl dem Vernehmen nach sogar schon ein Klageentwurf vorliegt? Vielleicht hängt es mit der guten medialen Verwertbarkeit des Jahrestags zusammen.

Bildmaterial: dpa, REUTERS

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