Verhungertes Mädchen

Hohe Haftstrafen für Lea-Sophies Eltern

16. Juli 2008 Im Prozess um den Hungertod der kleinen Lea-Sophie hat das Landgericht Schwerin am Mittwoch die Eltern zu elf Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Die Richter sprachen die 24 Jahre alte Mutter und den 26 Jahre alten Vater des Mordes und der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig.

Ihre fünf Jahre alte Tochter war am 20. November 2007 nach einem wochenlangen Martyrium an den Folgen von Unterernährung und Vernachlässigung in einem Schweriner Krankenhaus gestorben. Das Mädchen wog zu diesem Zeitpunkt knapp über sieben Kilogramm und hatte damit etwa die Hälfte des Normalgewichts seiner Altersgefährten. Mediziner hatten schwerste Mangelerscheinungen und Liegegeschwüre festgestellt.

Eltern wurde volle Schuldfähigkeit attestiert

In seiner Urteilsbegründung warf der Vorsitzende Richter den Eltern vor, durch ihr Verhalten billigend in Kauf genommen zu haben, dass ihr Kind sterben könnte. Sie seien anfangs davon ausgegangen, dass Lea-Sophie wieder von allein mit dem Essen anfangen würde. Das Mädchen hatte auf die Geburt ihres Bruders unter anderem mit Nahrungsverweigerung reagiert.

Der Richter argumentierte, die Eltern hätten aus Angst gehandelt, dass ihnen die Tochter und ihr im September 2007 geborener Bruder weggenommen würden. Die Mutter sei von der Reaktion ihrer Tocher überfordert gewesen. Der Angeklagte habe die Verantwortung auf seine Partnerin abgeschoben. Die Eltern hatten zugegeben, den lebensbedrohlichen Zustand ihrer Tochter 14 Tage vor deren Tod erkannt zu haben. Psychiatrische Gutachter hatten dem Paar volle Schuldfähigkeit attestiert. Laut Aussagen eines Sachverständigen hat die Angeklagte die Situation Lea-Sophies vor deren Tod „real wahrgenommen“ und auch gewusst, dass sie Hilfe hätte holen müssen.

Fall hatte politische Folgen in Schwerin

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für beide Angeklagten Freiheitsstrafen von 13 Jahren gefordert hatte. Die Verteidiger hatten indes beantragt, die Strafe auf jeweils acht Jahre Haft wegen Totschlags durch Unterlassen zu begrenzen. Nach dem Tod des Mädchens war auch das Schweriner Jugendamt in die Kritik geraten. Im April war dies Anlass für ein Bürgerbegehren, bei dem der Schweriner Oberbürgermeister Norbert Claussen (CDU) abgewählt wurde.



Text: FAZ.NET
Bildmaterial: dpa

 
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