Abzocke im Internet

Mausklick mit Folgen

Von Petra Kirchhoff

Vorsicht: Der Intelligenztest könnte teuer werden

Vorsicht: Der Intelligenztest könnte teuer werden

20. September 2007 Besonders Jugendliche sind anfällig für dubiose Angebote. Wie alt wirst Du? Wie schlau bist Du wirklich? Wer sind Deine Vorfahren? So lauten die Fragen, mit denen Anbieter - in der Regel handelt es sich um Briefkastenfirmen - junge Surfer in die Abofalle locken. Die Inhalte sind dürftig und die Seiten meistens so aufgebaut, dass man meint, mit dem Start-Button sei sie zu Ende.

Ist sie aber nicht. Erst beim Runterscrollen mit der Maus kommt man auf den entscheidenden Punkt, dass nämlich der Test die „einmalige Gebühr“ von 59,- Euro kostet. Verbraucherschützer sprechen angesichts dieser Täuschungsmethoden von „modernen Straßenräubern“. Nahezu täglich rufen Opfer dieser Masche an, die mit Schreiben von Anwälten und Inkassofirmen belästigt werden. „Das ist seit knapp zwei Jahren unser Alltagsgeschäft“, sagt Gabriele Beckers, Leiterin der Verbraucherberatung in Frankfurt.

Verbraucherzentrale mahnt Firmen ab

Ebenso wie die Lebensprognose-Analyse

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Zu den Ratsuchenden gehören vor allem besorgte Eltern. Petra Fischer aus Dieburg zum Beispiel. Am 16. August bekam ihr Sohn Kevin, 14 Jahre alt, erstmals Post von einem Ahnenforschungs-Portalbetreiber, und zwar gleich als „letzte Mahnung“. 65 Euro - fünf Euro Mahngebühren und 60 Euro Abogebühr - solle er zahlen, andernfalls werde ein Inkassobüro engagiert.

„Ich bin aus allen Wolken gefallen“, sagt die Mutter, die ihren Sohn gleich zur Rede stellte. Doch der habe glaubhaft versichert, sich niemals auf einer solchen Seite angemeldet zu haben. „So etwas würde er auch mit uns abklären“, sagt sie. Immerhin gelang es ihr, unter einer 0180er Nummer einen Ansprechpartner ans Telefon zu bekommen. Sie erfuhr, dass sich ihr Sohn am 16. Juli mit Namen, Alter und Adresse angemeldet haben soll. Das war ein Tag, an dem Kevin jedoch im Baseballcamp Urlaub machte. Sollte also ein Dritter die Daten des Jungen eingegeben haben? Alles also sehr dubios. Petra Fischer hält vorerst still. „Bis jetzt habe ich nichts mehr gehört.“ Der Forderungsanspruch der Firma erlischt allerdings erst nach drei Jahren.

Verbraucherschützer betonen, dass Anbieter auch im Internet die Pflicht haben, Leistungen klar und deutlich zu beschreiben. Dazu gehört auch die Widerrufsbelehrung. Andernfalls komme kein Vertrag zustande. Immer wieder mahnt der Bundesverband der Verbraucherzentralen Firmen ab, weil sie ihre Preise nicht deutlich genug anzeigen.

Firmen verdienen trotz säumiger Zahler gut

So auch die einschlägig bekannten Gebrüder Schmidtlein aus dem südhessischen Büttelborn, die mehrere auf den ersten Blick harmlose Seiten im Internet betreiben (www.hausaufgaben-heute.com; www.lehrstellen-heute.com). Diese haben sie inzwischen aber deutlich nachgebessert - Preise und Abo-Konditionen ebenso wie die Widerrufsbelehrung stehen neben dem Anmeldefeld. Gleichwohl sieht der Bad Homburger Verbraucher-Anwalt Peter Lassek kaum Chancen für die Schmidtleins, ihre Ansprüche durchzusetzen. Das Hauptproblem dabei: „Der Anbieter muss beweisen, dass jemand auf seiner Seite war.“ Lassek kennt bisher keinen Anbieter solcher Seiten, der es auf einen Prozess hat ankommen lassen.

Das hängt freilich auch damit zusammen, dass die Firmen trotz säumiger Zahler genug Geld verdienen. Gabriele Beckers hat anhand eines Anwaltsschreibens, aus dem hervorging, dass es sich um 1,4 Millionen Vertragsfälle handelt, einmal hochgerechnet. „Wenn nur zehn Prozent die Abogebühr von 59 Euro zahlen, sind das allein 8,2 Millionen Euro an eingegangenen Forderungen.“

Medienjuristen wie etwa Karl-Nikolaus Peifer, Direktor des Instituts für Medienrecht der Universität Köln, gehen davon aus, dass arglose Internetnutzer künftig nicht mehr so leicht davonkommen. Die Gerichte könnten Verbrauchern durchaus zumuten, zu den Preisangaben am unteren Seitenrand zu scrollen. Schließlich müssten Surfer inzwischen wissen, dass eine Internetseite größer sei als der jeweilige Bildschirmausschnitt.

Vertragsabschluss bestreiten

So argumentiert auch Ger Neuber, Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, wo noch etwa 5000 Verfahren gegen die Schmidtleins anhängig sind. Ein Großteil sei bereits eingestellt worden, da man keinen Betrugstatbestand habe erkennen können. „Dass das moralisch nicht ganz einwandfrei ist, steht auf einem anderen Blatt“, meint Neuber.

Aufklärung tut not. Die Verbraucherzentrale Hessen rät grundsätzlich zur Gelassenheit, empfiehlt aber, in jedem Fall zu reagieren und den Vertragsabschluss zu bestreiten. Auch wenn der Verbraucher davon ausgeht, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und er auch nicht ordentlich über den Widerruf belehrt worden ist, sollte er diesen per Einschreibe-Rückschein „höchst vorsorglich“ widerrufen, rät Beraterin Katharina Lawrence. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind nicht oder nur eingeschränkt geschäftsfähig. Für einen Vertrag brauchen sie die Einwilligung der Eltern. Diese sollten laut Lawrence ihre Einwilligung spätestens dann schriftlich verweigern, wenn Post vom Anwalt kommt.

Die Verbraucherzentralen haben eine bundesweite Online-Umfrage „Abzocke im Internet“ gestartet. Bis zum 26. Oktober können Betroffene anonym einen Fragebogen unter www.verbraucher.de abrufen. Hilfe bekommen Verbraucher auch unter der Hotline 09 00/1/97 20 10. Die Minute kostet 1,75 Euro.



Text: F.A.Z., 20.09.2007, Nr. 219 / Seite 54
Bildmaterial: F.A.Z./ picture-alliance

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