03. Juli 2008 Die Mutter des verhungerten und verdursteten kleinen Robin aus dem sächsischen Kirchberg muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.
Das Zwickauer Landgericht sprach die 24 Jahre alte Frau am Donnerstag der Kindesaussetzung für schuldig. Ursprünglich lautete die Anklage auf Mord. Die Staatsanwaltschaft rückte im Prozess aber davon ab. Die erste Strafkammer stützte sich vor allem auf die Aussagen eines psychiatrischen Sachverständigen, der eine Borderline-Störung bei jungen Frau feststellte. Sie habe deshalb nicht erkennen können, dass ihr Kind in Lebensgefahr schwebte.
Das Kind drei Tage lang allein gelassen
Die junge Frau hatte vor Gericht eingeräumt, den kränkelnden Jungen kurz vor dessen Tod fast drei Tage allein in seinem Bett zuückgelassen zu haben. Währenddessen besuchte sie einen Bekannten in Hagenow (Mecklenburg-Vorpommern). Robin hinterließ sie lediglich einen Teller Kekse und eine kleine Trinkflasche. Auch nach ihrer Rückkehr am späten Abend des 24. Dezember hatte sie zunächst keine Hilfe geholt, obwohl das Kind im Sterben lag. Robin starb am 26. Dezember.
Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre und drei Monate wegen Misshandlung und Aussetzung mit Todesfolge beantragt. Von der ursprünglichen Anklage wegen Mordes war die Anklage bereits in ihrem
Plädoyer abgewichen, da kein Tötungsvorsatz zu erkennen gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft kündigte eine genaue Prüfung des Urteils an. Verteidiger Michael Windisch äußerte sich zufrieden über den
Richterspruch. Er hatte auf fünf Jahre Haft für seine Mandantin plädiert.
Text: FAZ.NET
Bildmaterial: ddp