Justiz

Daschner setzte Drohung gegen erheblichen Widerstand durch

22. November 2004 Der frühere Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner hat die Bedrohung des Metzler-Entführers beim Verhör gegen erhebliche Widerstände bei den ermittelnden Polizisten durchgesetzt. Vor dem Frankfurter Landgericht berichtete am Montag der Leiter der Sonderkommission „Louisa“ als Zeuge, er habe am Morgen des 1. Oktober 2002 in Absprache mit Kollegen zunächst eine Anordnung Daschners ignoriert und ein Alternativkonzept verfolgt. Andere Polizisten hätten rechtliche Bedenken gegen die geplante Gewaltdrohung geltend gemacht.

Daschner hatte am Morgen des vierten Tages nach der Entführung des Bankierssohns Jakob von Metzler angeordnet, den festgenommenen Täter Magnus Gäfgen mit Schmerzen zu bedrohen und sie im Beisein eines Arztes auch zuzufügen. Ziel war es, den Aufenthaltsort des Jungen zu erfahren, um ihn noch lebend zu finden. Nach dem Verhör führte Gäfgen die Fahnder an den Ort, an dem er die Leiche des Kindes versteckt hatte. Der 61 Jahre alte Daschner ist nun wegen der Verleitung zu schwerer Nötigung angeklagt, ein Vernehmungsbeamter muß sich wegen Nötigung verantworten.

Gegenüberstellungen nicht genutzt

Auf den Rat des Polizeipsychologen sollte der Entführer zunächst mit der Schwester des entführten Jakob von Metzler, der 15 Jahre alten Elena, konfrontiert werden, sagte der 42 Jahre alte Soko-Chef vor Gericht. Sie und ihr zwei Jahre älterer Bruder seien darauf in der Nacht vorbereitet worden, dann aber wegen neuer Aussagen Gäfgens nach Hause geschickt worden.

Auch eine Gegenüberstellung mit Jakobs Eltern sei noch möglich gewesen. „Die von Herrn Daschner angeordneten Maßnahmen haben wir komplett zurückgestellt“, sagte der Zeuge. Der Psychologe habe auch von einer Bedrohung Gäfgens abgeraten. Allerdings sei ein Polizeiarzt informiert worden. Vergeblich habe man einen Beamten gesucht, der zu den von Daschner vorgeschlagenen Methoden bereit gewesen wäre.

Setzte sich im Alleingang durch

Daschner habe sich wenig später aber durchgesetzt, in dem er die Spitze der Soko umgangen habe, sagte der Zeuge. „Das war sein gutes Recht. Er war Behördenleiter.“ Der Polizeivize habe auf eigene Faust den nunmehr mitangeklagten Vernehmungsbeamten angewiesen, Gäfgen auf das Kommende vorzubereiten. Der anfangs noch sehr kontrollierte Daschner sei bei der zweiten Besprechung sehr erregt und laut gewesen.



Text: dpa
Bildmaterial: REUTERS

 
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