Pascal-Prozess

Alle Angeklagten freigesprochen

Richter Chudoba

Richter Chudoba

07. September 2007 Der Prozess um das Verschwinden des fünfjährigen Pascal aus Saarbrücken ist mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Das Saarbrücker Landgericht befand die verbliebenen zwölf Angeklagten am Freitag weder des Mordes noch des Kindesmissbrauchs für schuldig. „Der Verdacht bleibt, aber auf einen bloßen Verdacht hin darf niemand verurteilt werden“, erklärte der Vorsitzende Richter Ulrich Chudoba am Freitag in der Urteilsbegründung des Saarbrücker Landgerichts.

Lediglich die Hauptangeklagte Christa W., die Wirtin der berüchtigten „Tosa“-Klause, wurde zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil sie mit Betäubungsmitteln gehandelt habe. Sie hatte für ihren Sohn Drogen ins Gefängnis geschmuggelt. Die Staatsanwaltschaft hatte die 54 Jahre alte Christa W. als Drahtzieherin und als die „zentrale Figur“ einer Kinderschänderbande bezeichnet.

Im Zweifel für die Angeklagten

Die Staatsanwaltschaft hatte sich zuvor überzeugt gezeigt, dass Pascal vor sechs Jahren von Kinderschändern in der „Tosa-Klause“ sexuell missbraucht und dabei mit einem Kissen erstickt wurde. Sie forderte Verurteilungen wegen Mordes - auch durch Unterlassen - in Tateinheit mit sexuellem Kindesmissbrauch. Die Verteidiger hielten die Vorwürfe dagegen für nicht bewiesen und hatten Freisprüche beantragt.

Die Stimmung im Gerichtssaal 38 war gedrückt, als Richter Ulrich Chudoba in seiner mehr als drei Stunden dauernden Urteilsbegründung immer wieder betonte, dass in manchen Punkten mehr für die Schuld der Angeklagten spreche als dagegen. Dem Gericht erscheine es zwar „durchaus möglich“, dass sich die Tat im Wesentlichen so abgespielt habe, wie in der Anklage formuliert, sagte er. Zumindest bei drei Hauptangeklagten überwögen die Hinweise, dass sie sich strafbar gemacht hätten. Dennoch sei im Endeffekt den Angeklagten weder Schuld noch Unschuld nachzuweisen gewesen. Weil es „keine zweifelsfreie Überzeugung“ gebe, gelte: „Im Zweifel für die Angeklagten.“

Unfassbare Grausamkeiten

Chudoba wiederholte auch am letzten Verhandlungstag, welche unfassbaren Grausamkeiten sich am 30. September 2001 im Hinterzimmer der Saarbrücker Bier-Kneipe „Tosa-Klause“ abgespielt haben sollen: Wie der Fünfjährige erst einen Lutscher bekommen und dann brutal in die Kammer gezerrt worden sein soll, wie sich nacheinander vier Männer auf brutalste Weise an ihm vergangen haben sollen, bis er blutete. Wie das Kind geschrien und ihm die Angeklagte Andrea M. daher ein Kissen auf den Kopf gedrückt haben soll, bis es tot war. Andrea M. und Dieter S. sollen die Leiche des Kindes dann in einen blauen Müllsack gelegt und gemeinsam mit der Wirtin zu einer Kiesgrube im nahe gelegenen Forbach (Frankreich) gebracht haben. Sie wurde bei den Suchaktionen nicht gefunden.

„Komplex und unbeschreiblich“

„Es erscheint dem Gericht durchaus als möglich, dass es sich im Wesentlichen so abgespielt hat“, sagte Chudoba. Mit Bezug auf mehrere frühere Geständnisse von Angeklagten betonte er, die Schilderungen seien so „komplex und unbeschreiblich“, dass sie nicht „der Fantasie entsprungen sein“ könnten.

Angesichts „prozessualer Plänkeleien“ sei das Leid von Pascal und dessen Spielkameraden, der laut Anklage ebenfalls von mehreren der Angeklagten sexuell missbraucht worden sein soll, fast in Vergessenheit geraten. Daher sei es „umso unbefriedigender“, dass das Schicksal der Jungen nie habe aufgeklärt werden können.

Staatsanwaltschaft kündigt Revision an

Die Staatsanwaltschaft kündigte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) an. Die Anklagebehörde werde gegen die Urteile des Landgerichts Saarbrücken Rechtsmittel beim BGH einlegen, kündigte Oberstaatsanwalt Raimund Wayand am Freitag an. Die Staatsanwaltschaft sei weiter von der Schuld der Angeklagten überzeugt.

Ihre Freisprüche nahmen die Angeklagten ohne erkennbare Gefühlsregungen zur Kenntnis. Erst später, während der Urteilsbegründung, lehnte sich die Hauptangeklagte Christa W. auf ihrem Stuhl weit zurück und lächelte verhalten. Der 45 Jahre alte Martin R., der Pascal nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft brutal vergewaltigt haben soll, reckte kurz den Arm zum Siegeszeichen in Richtung der Besucherreihen des Saarbrücker Landgerichts. Die übrigen Freigesprochenen blieben scheinbar ungerührt von dem Geschehen oder wirkten eher bedrückt - das gewohnte Bild von den mehr als 140 Prozesstagen in dem rund drei Jahre dauernden Hauptverfahren.

Aussagen zurückgezogen

Vier Angeklagte hatten in dem Prozess Geständnisse abgelegt beziehungsweise andere belastet, ihre Aussagen aber dann zurückgezogen und erklärt, die Ermittler hätten sie unter Druck gesetzt und mit suggestiven Fragen zu falschen Angaben gebracht. Nach drei Jahren ging damit am Freitag eines der aufwendigsten Gerichtsverfahren der deutschen Rechtsgeschichte zu Ende. In fast 150 Verhandlungstagen waren nahezu 300 Zeugen vernommen worden.

Leiche in Müllsack gelegt?

Pascal verschwand am 30. September 2001 mit seinem Fahrrad in Saarbrücken-Burbach. Christa W., die Wirtin der Tosa Clause, war zeitweise Vormund von Andrea M. und Pflegemutter von deren 1995 geborenem Sohn. Dieser hatte Anfang 2002 das Verfahren ins Rollen gebracht, nachdem seine Betreuer bei ihm sexuellen Missbrauch vermutet hatten. Einigen Angeklagten wurde auch Kindesmissbrauch an diesem Jungen und einem zehnjährigen Mädchen vorgeworfen.

Die Eltern von Pascal starben während des Prozesses: seine 46 Jahre alte Mutter im Juni 2005 nach unbestätigten Zeitungsberichten an einer Hirnblutung, sein 50 Jahre alter Vater nur kurze Zeit später an einem Herzinfarkt nach einer Schlägerei.

Freispruch dritter Klasse

Nach den Freisprüchen fürchtet der Verteidiger der Hauptangeklagten Christa W., Walter Teusch, Übergriffe auf seine Mandantin. Das Gericht habe die Verantwortung an die Bevölkerung abgegeben, sagte er
unmittelbar nach der Urteilsbegründung am Freitag. Er befürchte, dass es „die Bevölkerung ist, ... die jetzt meint, diese Gewalt selbst ausüben zu dürfen.“ Mit der Begründung des Urteils könne er „absolut nicht zufrieden sein.“ Das Urteil sei ein „Freispruch dritter Klasse“, für den er nicht gekämpft habe, sagte Teusch.

Text: FAZ.NET
Bildmaterial: AFP, ddp, dpa

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