07. Juni 2004 Im Prozeß um die Mißhandlung eines Berufsschülers in Hildesheim haben die Verteidiger der neun Angeklagten am Montag gefordert, die Strafen zur Bewährung auszusetzen. In ihren Plädoyers vor der 3. Großen Jugendstrafkammer am Landgericht Hildesheim verwiesen die Anwälte auf die Geständnisse und die Entschuldigung ihrer Mandanten.
Das sagte der Sprecher des Hildesheimer Landgerichts, Jan-Michael Seidel, am Montag; die Verhandlungen vor der Jugendstrafkammer sind nicht öffentlich.
Persönliche Entschuldigungen
Der Staatsanwalt hatte gegen drei der angeklagten Mitschüler Jugendhaftstrafen ohne Bewährung und in zwei Fällen Jugendstrafen mit Bewährung gefordert. Für die anderen forderte er Arrest oder soziale Arbeitsdienste. Das Verfahren gegen zwei der ursprünglich elf angeklagten Klassenkameraden war eingestellt worden, weil sie nur Zuschauer gewesen seien. Alle Angeklagten hätten in ihrem Schlußwort noch einmal ihr Bedauern über die Quälereien bekundet, sagte der Sprecher.
Schon am vergangenen Mittwoch hatten sie ihre Geständnisse zu persönlichen Entschuldigungen bei ihrem Opfer genutzt, dem sie mit ihren Einlassungen eine detaillierte quälende Aussage ersparten. Das war schon am ersten Prozeßtag zwischen Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigern zusammen mit einem Strafrahmen ausgehandelt worden. Die Angeklagten gaben zu, ihren Klassenkameraden an der Hildesheimer Berufsschule von November 2003 bis Januar 2004 regelmäßig gequält und sexuell gedemütigt zu haben. Unter anderem zwangen sie ihn, Kreide zu essen, sich auszuziehen und ihnen die Füße zu küssen. Immer wieder schlugen und traten sie auf ihn ein. Einige Taten waren sogar gefilmt und über das Internet verbreitet worden. Am Mittwoch soll das Urteil gefällt werden.
Text: Th., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.06.2004, Nr. 131 / Seite 9