Verdacht auf Brandstiftung

Deutsch-Libanese El Masri wird auf Schuldfähigkeit untersucht

Verhaftet: Khaled El Masri

Verhaftet: Khaled El Masri

18. Mai 2007 Der durch seine Entführung nach Afghanistan bekannt gewordene Deutsch-Libanese Khaled el Masri wird nach seiner mutmaßlichen Brandstiftung in einem Neu-Ulmer Supermarkt auf Schuldfähigkeit untersucht. Der 43-Jährige sei für unbestimmte Zeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht, sagte sein Anwalt Manfred Gnjidic am Freitag in Ulm. Bereits seit einem Jahr werde El Masri im Ulmer Behandlungszentrum für Folteropfer behandelt. „Diese Therapie ist aber unzureichend“, sagte Gnjidic.

El Masri soll am Donnerstag gegen 4.00 Uhr einen Supermarkt mit Benzin angezündet haben. Dabei entstand ein Schaden von rund 500.000 Euro. Der Tat ging nach Angaben des Anwalts ein wochenlanger Streit um die Rückgabe eines defekten Musikabspielgeräts voraus. Im April hatte El Masri einen iPod gekauft und sich mit den Angestellten anschließend heftig gestritten, weil das Musikgerät binnen weniger Stunden kaputt ging, wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete. Einer Mitarbeiterin soll er dabei ins Gesicht gespuckt haben, anschließend bekam er Hausverbot, heißt es dem Bericht zufolge weiter.

Anwalt Gnjidic (rechts) über El Masri: “Er entgleitet jetzt“

Anwalt Gnjidic (rechts) über El Masri: "Er entgleitet jetzt"

El Masri soll laut Gnjidic völlig isoliert gelebt haben. Sein Bewegungsradius „bewegt sich zwischen Wohnzimmer und Toilette“, sagte er der „SZ“. Im Supermarkt hätten die Menschen auf ihn gezeigt, seine muslimischen Freunde hätten sich von ihm abgewandt, da sie Nachteile befürchteten. Zudem habe El Masri unter Verfolgungswahn gelitten.

Weiteres Ermittlungsverfahren läuft

Die Einweisung El Masris zur Untersuchung und Behandlung in ein Bezirkskrankenhaus entspricht nach den Worten des Sprechers der Memminger Staatsanwaltschaft, Johann Kreuzpointner, rechtlich der Vollstreckung eines Haftbefehls. El Masri muss jetzt mit einem Strafverfahren wegen Brandstiftung rechnen. Laut Kreuzpointner steht darauf Gefängnis von nicht unter einem Jahr bis hin zu zehn Jahren. Wegen seiner offensichtlichen psychischen Probleme könnte der vor drei Jahren von seinen Entführern freigelassene El Masri jedoch mildernde Umstände beantragen.

Der 43-jährige El Masri ist nach Medienberichten seit seiner Rückkehr nach Deutschland nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Bereits im Januar wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet, nachdem der aus dem Libanon stammende Deutsche einen Mitarbeiter der Prüfgesellschaft Dekra verprügelt hatte. Dieser hatte ihn laut „Süddeutscher Zeitung“ abgemahnt, weil er zu viele Stunden seiner Ausbildung zum Lkw-Fahrer verpasst hatte, woraufhin el Masri ausrastete und zuschlug.

Bekannt als Entführungsopfer

El Masri hatte durch seine Verschleppung nach Afghanistan durch den amerikanischen Geheimdienst CIA Schlagzeilen gemacht. Er war an der mazedonisch-serbischen Grenze festgenommen und Anfang 2004 nach Afghanistan entführt worden. Dort wurde er monatelang festgehalten und nach eigenen Angaben gefoltert. Am 29. Mai 2004 wurde El Masri zurück nach Albanien geflogen und freigelassen. Anfang dieses Jahres erließ die Münchner Staatsanwaltschaft Haftbefehle gegen mehrere mutmaßliche CIA-Agenten. Die Verdächtigen sind international zur Fahndung ausgeschrieben. Mit seinem Fall hatte sich auch der Untersuchungsausschuss des Bundestages zum Anti-Terror-Kampf befasst. Dabei ging es darum, ob El Masri auch mit deutscher Kenntnis verschleppt worden war.

Vertreter der damaligen rot-grünen Bundesregierung stritten jedoch jegliche Verstrickung ab. Der damalige Kanzleramtschef und heutige Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) sowie Ex-Außenminister Joschka Fischer (Grüne) gaben beide an, erst Mitte Juni 2004 und damit nach der Freilassung des Deutsch-Libanesen über dessen Schicksal informiert worden zu sein.

Anwalt: „Er entgleitet jetzt“

In diesem Großmarkt entstand durch Brandstiftung ein Schaden von rund 500.000 Euro

In diesem Großmarkt entstand durch Brandstiftung ein Schaden von rund 500.000 Euro

Erst kurz vor dem Brand in Neu-Ulm war die Abhöraktion der bayerischen Justiz gegen den Anwalt El Masris für verfassungswidrig erklärt worden. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verstieß die Überwachung gegen das Fernmeldegeheimnis. Amts- und Landgericht München hatten 2006 angeordnet, Telefon, Fax und Handys der Kanzlei von Gnjidic zu überwachen - in der Hoffnung, dass die Entführer mit ihm Kontakt aufnehmen würden. Die Telefonüberwachung von El Masris Anwalt sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Fernmeldegeheimnis gewesen, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Anwalt von den Entführern El Masris kontaktiert werden könne, sei von Anfang an sehr gering gewesen.

Erst vor zwei Wochen habe Gnjidic Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Fall seines Mandaten um Hilfe gebeten. „Er entgleitet jetzt“, habe er dabei gewarnt. Das Kanzleramt habe das Therapie-Ersuchen weiter an die Bayerische Staatskanzlei geleitet, die bislang noch nicht darauf reagiert habe.

Text: @mg
Bildmaterial: ddp, dpa

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