Foltervorwurf

Bouffier: Keine Rückendeckung für Daschner

17. November 2004 Für die polizeilichen Folterdrohungen gegen den Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler hat es nach Aussagen des hessischen Innenministers Volker Bouffier (CDU) keine Anweisungen aus seinem Ministerium gegeben. „Es gibt nicht ansatzweise Belege oder Hinweise dafür“, sagte Bouffier am Mittwoch in Wiesbaden.

Am Donnerstag beginnt vor dem Frankfurter Landgericht der Prozess wegen schwerer Nötigung gegen den früheren Frankfurter Polizei- Vizepräsidenten Wolfgang Daschner und einen Vernehmungsbeamten der Kriminalpolizei. Daschner hat ausgesagt, er habe für die Folterdrohungen Rückendeckung vom Innenministerium bekommen.

Daschner nennt keine Kontaktperson im Ministerium

Der 61 Jahre alte Daschner hat nach eigener Aussage den mitangeklagten Hauptkommissar am 1. Oktober 2002 angewiesen, dem Entführer Magnus Gäfgen mit erheblichen Schmerzen zu drohen, um den elfjährigen Jakob zu finden. Davon erhofften sich beide, den Entführten retten zu können. Wie sich dann herausstellte, hatte Gäfgen den Jungen aber bereits ermordet. Der Fall hatte eine heftige Diskussion um die Zulässigkeit von Folter ausgelöst.

Vor der Drohung will sich Daschner mit einem nicht näher genannten Verantwortlichen im Innenministerium abgestimmt haben. Daschners Verteidiger Eckart Hild präzisierte, daß es ein Gespräch auf der Fachebene, nicht aber mit dem Minister selbst oder dessen damaligem Staatssekretär gegeben habe. An der Verantwortlichkeit Daschners ändere das aber nichts.

Ein echter Gewissenskonflikt

Der Kriminologe Arthur Kreuzer verlangte, Daschner zu verurteilen, ihm gleichzeitig aber keine Strafe aufzubürden. „Weil es um Rettung ging und weil es ein echter Gewissenskonflikt war, ist das ein Fall, in dem man nicht strafen muß“, sagte der Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Gießen. Mit einem Schuldspruch müsse die Justiz aber ein Zeichen setzen, daß Daschners Gewaltandrohung rechtswidrig sei. „Wenn man in äußersten Fällen nur ein Mal sagt, Abwägungen bei Folter seien zulässig, besteht die Gefahr eines Dammbruchs.“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte eine sorgfältige Prüfung der individuellen Schuld der Beamten. „Das war schon ein Grenzfall, für den man menschlich Verständnis haben kann“, sagte der Vorsitzende der hessischen GdP, Jörg Bruchmüller. Er fügte hinzu: „Aus unserer Sicht ist völlig unstrittig, daß die Androhung von Gewalt bei Polizeivernehmungen abzulehnen ist. Die Dämme würden sonst brechen.“



Text: FAZ.NET mit Material von dpa, AP
Bildmaterial: AP

 
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