Mordfall Marwa al-Scharbini

Alex W. gesteht

Alex W. habe sich „in einem Zustand der Angst und Panik befunden”

Alex W. habe sich „in einem Zustand der Angst und Panik befunden”

04. November 2009 Nach wochenlangem Schweigen hat der Angeklagte im Prozess um den Mord an der Ägypterin Marwa al-Scharbini das Verbrechen gestanden. Der Anwalt Veikko Bartel verlas am Mittwoch eine entsprechende Erklärung seines Mandanten im Dresdner Landgericht. „Heute kann ich es selbst nicht mehr verstehen, warum ich das Verbrechen begangen habe“, zitierte Bartel aus dem sechsseitigen Dokument, das Alex W. unterschrieben hatte.

Darin gibt der Russlanddeutsche die Angriffe auf die schwangere 31 Jahre alte Marwa al-Scharbini und ihren Mann zu. Sein Motiv sei jedoch nicht Fremdenhass gewesen, sondern Enttäuschung gegenüber der deutschen Justiz. Reue zeigte der 28 Jahre alte Mann nicht. In der ersten Prozesswoche hatte er im Gerichtssaal randaliert.

Alex W. fühlte sich „vom Staat schikaniert“

„Es stimmt, dass ich eine ausländerfeindliche Gesinnung habe, aber das ist nicht das Motiv“, zitierte Bartel seinen Mandanten. Er habe sich „in einem Zustand der Angst und Panik befunden“, durch das Beleidigungsverfahren gegen sich unter Stress gestanden und Furcht vor einer Gefängnisstrafe gehabt. Er habe sich „machtlos“, „vom Staat, genauer von der Bürokratie schikaniert“ und ungerecht behandelt gefühlt. Der erste Strafbefehl sei „ein totaler Schock“ gewesen, er habe diesen als „persönliche Bedrohung“ empfunden. Danach sei er depressiv gewesen und habe sich mit viel Alkohol betäubt. Ein „komischer Zustand“ habe danach seine Entscheidungen beeinflusst.

Nach Angaben von Alex W. war die Tat nicht geplant, das Messer habe er schon mehrere Wochen im Rucksack gehabt. „Ich habe nicht geplant, es für einen Angriff auf die Zeugin oder ihren Mann zu benutzen.“ Seine Erinnerung an diesen Tag, an dem er sehr aufgeregt gewesen sei, sei nicht vollständig, hieß es. Nachdem seine Frage an Marwa al-Scharbini, warum sie in Deutschland sei, abgelehnt worden war, habe er sich selbst „das Kommando gegeben aufzustehen und auf sie loszugehen“. Dann habe er die Personen nur noch als Schatten und Gestalten wahrgenommen.

Dem Mann droht eine lebenslange Haftstrafe

Alex W. muss sich wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Laut Anklage hat er in einer Berufungsverhandlung wegen Beleidigung am 1. Juli die schwangere Zeugin Marwa al-Scharbini aus Fremdenhass mit einem Messer getötet und ihren Mann lebensgefährlich verletzt. Im Sommer 2008 hatte Alex W. die Ägypterin auf einem Spielplatz als „Islamistin“ und „Terroristin“ beschimpft. Daraufhin war es zu dem Prozess gekommen, bei dem die Bluttat geschah. Dem Mann droht eine lebenslange Haftstrafe.

Nach seiner Festnahme habe er „bedauert, dass es geschehen sei, dass ich mein Leben versaut habe und nicht selbst bei der Aktion erschossen wurde“, ließ Alex W. erklären. Vor Gericht indes fand der 28 Jahre alte Angeklagte weder Worte der Reue noch der Entschuldigung. Entgegen der ersten Ankündigung wollte er seine Erklärung auch nicht selbst vorlesen. „Ich kann das nicht“, sagte er zu seinem Pflichtverteidiger und dem Anwalt Bartel, die ihn mit „Du musst das machen“ vergeblich zu überzeugen suchten.

Alex W. saß regungslos auf der Anklagebank

Der Vorsitzenden Richterin Birgit Wiegand bestätigte der Angeklagte erst auf Nachdruck mit einem deutlichen „Ja“, dass die Erklärung gemeinsam mit ihm erstellt worden sei. „Korrekt“ antwortete er auf die Frage, ob der Anwalt sie vorlesen dürfe. Es waren die ersten Worte des arbeitslosen Spätaussiedlers seit Beginn des Prozesses am 26. Oktober. Während Bartel die Erklärung verlas, saß Alex W., wie die meiste Zeit an den bisher sieben Verhandlungstagen, mit gesenktem, von der Kapuze seines Pullovers bedecktem Kopf regungslos auf der Anklagebank. Schließlich lehnte er auch die Beantwortung von Fragen mit einem lauten „Nein“ ab.

Zuvor hatten ein Bekannter von Alex W. und sein Deutschlehrer von ausländerfeindlichen Äußerungen, aggressivem Verhalten in Diskussionen um Deutschland und Ausländer sowie dem Stolz des in Perm am Ural geborenen Mannes berichtet, Deutscher zu sein. Er habe sich abfällig über Ausländer, vor allem Muslime geäußert. Einmal habe er davon gesprochen, dass er sie umbringen würde, wenn er eine automatische Waffe hätte.

Anwalt des Witwers kritisiert Geständnis

Der Anwalt des Witwers, Heiko Lesch, hält das Geständnis für einen Beschwichtigungsversuch. Der Verweis auf eine Tat im Affekt widerspreche den Ergebnissen der bisherigen Beweisaufnahme. Lesch sieht die niederen Beweggründe durch die Aussagen von Zeugen bestätigt. So habe sich der Ausländerhass des Angeklagten schon früher ebenso geäußert wie seine Haltung, dass Muslime kein Lebensrecht hätten und keine Mitbürger seien. „Das sehen wir als Motiv an“, sagte Lesch.
Die Beweisaufnahme hinsichtlich der Zeugen ist abgeschlossen. An diesem Donnerstag soll das Gutachten zur Schuldfähigkeit vorgetragen werden. Für kommenden Montag und Dienstag sind die Plädoyers geplant. Das Urteil soll am 11. November gesprochen werden.

Text: dpa
Bildmaterial: AP

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