Pascal-Prozess

Am Ende im Nebel des Zweifels

Von Axel Wermelskirchen

Tatort: die Tosa-Klause

Tatort: die Tosa-Klause

07. September 2007 Wenn es an diesem Freitag einen Richter gibt, der um seine Aufgabe nicht zu beneiden ist, dann ist es Ulrich Chudoba. Er soll im Landgericht Saarbrücken das Urteil fällen im Pascal-Prozess.

Die Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung könnten weiter nicht auseinanderliegen: lebenslang mit anschließender Sicherungsverwahrung - und Freispruch. Auf der Anklagebank sitzen acht Männer und vier Frauen, denen ein scheußliches Verbrechen zur Last gelegt wird.

Vor sechs Jahren, am 30. September 2001, sollen sie in der Tosa-Klause, einer heruntergekommenen Kneipe im Saarbrücker Stadtteil Burbach, den fünf Jahre alten Jungen Pascal vergewaltigt und ermordet oder Beihilfe dazu geleistet haben. Seit diesem Tag ist der Junge spurlos verschwunden.

„Mord ohne Leiche“

Das ist im Fall Pascal nicht nur die übliche Formel. Es gibt seit diesem Sonntag des Jahres 2001 nicht eine einzige Spur des Jungen. Hunderte Polizisten haben ihn über Wochen und Monate gesucht, vergebens.

Am mutmaßlichen Tatort, der Tosa-Klause, fand sich nicht der geringste Hinweis auf Pascal, kein Blut, keine Faser, nichts. Schnell war von „Mord ohne Leiche“ die Rede, aber auch das ist eine der anfänglichen „Gewissheiten“, die sich während des quälend langen Verfahrens (siehe auch: Chronik des Pascal-Prozesses: Ein Prozess zerbröselnder Gewissheit ) im Nebel des Zweifels verloren.

„Zweifel“ an der Schuld der Angeklagten

Die meisten Prozessbeobachter erwarten für diesen Freitag, dass Richter Chudoba die Angeklagten aus Mangel an Beweisen freisprechen wird. Auf freien Fuß gesetzt hatte er die letzten sechs von ihnen nach langer Untersuchungshaft im Juni vergangenen Jahres.

Es bestehe nur noch „hinreichender“, nicht mehr „dringender“ Tatverdacht, und es bestünden „vernünftige und nicht nur theoretische Zweifel“ an der Schuld der Angeklagten. Gleichwohl hatte das Gericht bei der Aufhebung der Haftbefehle für die Hauptangeklagte, die Tosa-Klausen-Wirtin Christa W., für Andrea M. und Martin R. hervorgehoben, es sprächen „deutlich überwiegende Gründe dafür“, dass die Vorwürfe der Anklage zutreffen.

Sumpf von Haltlosigkeit und Abstumpfung

Seit sie auf freiem Fuß sind, hat sich das Verhalten der Angeklagten im Gericht verändert: Aus grauen und niedergedrückten Gestalten wurden Leute, die im Gerichtssaal und in den Verhandlungspausen munter miteinander plaudern und lachen.

In der Anfangsphase des Prozesses waren manche Beobachter nachgerade entsetzt von dem, was sich ihnen auf der Anklagebank bot. Viele der Beschuldigten sind alkoholsüchtig, geistig minderbemittelt und sprachlich kaum ausdrucksfähig, ihre Lebensläufe offenbaren ein einziges Scheitern, einen Sumpf von Haltlosigkeit und Abstumpfung. Man musste anfangs Zweifel daran haben, dass sie auch nur halbwegs ermaßen, was ihnen da im Prozess vorgehalten wurde.

Toter Junge in den Müllsack

Die Labilität, ja Debilität der Angeklagten speiste denn auch die Argumentation von Anklage und Verteidigung und die Spekulation des Publikums. Wie war es möglich, dass eine Angeklagte vom Zuschnitt der Hauptbelastungszeugin Andrea M. ein so elaboriertes und detailreiches Geständnis ablegt?

Konnte sie das erfunden haben, als sie schilderte, wie sie auf Geheiß der Wirtin dem vor Angst und Schmerzen schreienden Pascal den Kopf in ein Kissen drückte, während Martin R. ihn vergewaltigte? Wie der tote Junge in den Müllsack gesteckt und auf der Müllkippe vergraben wurde?

Selbst Hartgesottene brachen in Tränen aus

Das kann man nicht erfinden, hieß es bei der Anklage und heißt es auch bei den Fahndern, von denen sich ein leitender Beamter in der vergangenen Woche in der Zeitschrift „Focus“ zu Wort meldete. Er verwahrte sich erbittert gegen den Vorwurf der Verteidigung, man habe den später geständigen Angeklagten das Verbrechen so lange mit psychischem Druck „suggeriert“, bis sie selbst daran geglaubt hätten.

Bei den Vernehmungen der Andrea M., so der Beamte, seien Einzelheiten der Vorgänge in der Tosa-Klause in einer Weise zur Sprache gekommen, dass selbst hartgesottene Vernehmungsfachleute den Raum hätten verlassen müssen, damit niemand sie in Tränen ausbrechen sah.

Zwischen Verschwinden und Festnahme lag viel Zeit

Die Verteidiger halten dem entgegen, es sei doch wohl nicht möglich, dass ausgerechnet die in der Anklage Tosa-Gemeinschaft genannte Gruppe von Alkoholikern und Geistesarmen das perfekte Verbrechen begangen habe, ein Kind vielfach vergewaltigt und ermordet habe, ohne auch nur eine einzige Spur am Tatort zurückzulassen.

Aber auch dies ist, wie alles in diesem schmerzlichen Verfahren, nur eine Argumentation. Schließlich lagen zwischen dem Verschwinden des Jungen und der Festnahme der Verdächtigen eineinhalb Jahre, viel Zeit, wenn es darum geht, nach einem Verbrechen Spuren zu verwischen.

Die Eltern des Jungen starben im vergangenen Jahr

Richter Ulrich Chudoba hat alle Tatsachen vor Augen, er hat alle Argumente gehört, die sich daraus herleiten lassen. Er hat gehört, wie einige der Angeklagten das Verbrechen gestanden, er hat gehört, wie sie ihre Geständnisse widerriefen. Er hat gehört und gesehen, wie ein hasserfüllter Teil des Publikums die Angeklagten seiner Straflust geopfert sehen wollte.

Chudoba weiß auch, dass Pascal, wenn er denn noch lebte, ein Waisenkind wäre. Die Eltern des Jungen starben im vergangenen Jahr, die Mutter im Juni an einer Hirnblutung, der Vater wenige Wochen darauf an Verletzungen, die er bei einer Schlägerei erlitten hatte.

Der Richter ist um seine Aufgabe an diesem Freitag wahrlich nicht zu beneiden. Er wird sich wohl an das halten, was nach dem langen Prozess nicht in Zweifel steht: Das Kind ist seit dem 30. September 2001 spurlos verschwunden.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp

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