Türkei

Prozess gegen Marco W. vertagt

Von Rainer Hermann, Istanbul

Der deutsche Anwalt des 17-jährigen deutschen Schüler Marco W.: Nikolaus Walther

Der deutsche Anwalt des 17-jährigen deutschen Schüler Marco W.: Nikolaus Walther

06. Juli 2007 Mindestens bis zum 8. August wird Marco W. in türkischer Untersuchungshaft bleiben. Nur knapp 90 Minuten dauerte am Freitag die Anhörung vor dem Schwurgericht Antalya. Dann entschied der Richter, den Prozess am 8. August fortsetzen. Da Marco W. minderjährig ist, fand die Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nicht bekannt wurden damit die Gründe für die Vertagung des Prozesses gegen den 17 Jahre alten deutschen Schüler.

Die Anklage gegen ihn lautet auf „sexuelle Ausbeutung zum Nachteil einer Minderjährigen“. Ihm wird vorgeworfen, am 10. April ein dreizehn Jahre altes britisches Mädchen aus Manchester sexuell misshandelt zu haben. Der Schüler aus Uelzen bestreitet den Vorwurf, die Familie des Mädchens hält ihn aufrecht und zieht die Strafanzeige nicht zurück. Während Marco W. von Zärtlichkeiten spricht, die beide gewollt hätten, lautete die Anklage gegen ihn zunächst auf versuchte Vergewaltigung. Marco W. beteuert, das Mädchen habe sein Alter mit 15 Jahren ausgegeben. Eine deutsche Urlauberin, die im selben Hotel war, sagte einem deutschen Fernsehsender, sie hätte das Alter von Charlotte M. „auf jeden Fall auf 16“ geschätzt. Zudem habe sie ein Armbändchen getragen, das sie berechtigt habe, im Hotel Alkohol zu trinken.

Familie des Mädchens erscheint nicht

Polizisten vor dem Gerichtsgebäude

Polizisten vor dem Gerichtsgebäude

Vermutlich hat der Richter das Verfahren vertagt, weil ihm keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Von der Familie des Mädchens war am Freitag in Antalya niemand zu sehen. Möglicherweise läuft ein Rechtshilfeersuchen an die britischen Behörden, eine Zeugenaussage des Mädchens aufzunehmen und dem Gericht in Antalya zur Verfügung zu stellen. Wenn das Gericht am 8. August wieder zusammentritt, werden in der Türkei die Gerichtsferien begonnen haben. Daher ist nicht klar, ob dann derselbe Richter den Prozess leiten wird oder ein anderer. Im Sommer dreht sich in der türkischen Justiz traditionell das Personenkarussell.

Daher könnten bald ein neuer Richter und ein neuer Staatsanwalt mit dem Verfahren betraut werden, in das sie sich dann erst einzuarbeiten hätten. Der Richter hat am Freitag nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Minderjährigen für die Dauer des Verfahrens auf freien Fuß zu setzen. Schon bei der Prozesseröffnung im Juni hatte er einen entsprechenden Antrag abgelehnt. Damit kehrt Marco W. in die Großraumzelle des Gefängnisses von Antalya zurück, das er mit 30 anderen Inhaftierten teilt. Der Deutsche Richterbund hatte mitgeteilt, auch in Deutschland hätte ein ausländischer Jugendlicher, dem Kindesmissbrauch vorgeworfen werde, wegen Fluchtgefahr mit Untersuchungshaft zu rechnen.

Drei bis vier Jahre Haft

Dem Schüler aus Uelzen drohen bei einer Verurteilung drei bis vier Jahre Haft. Grundlage ist der Paragraph 103 des neuen Strafgesetzbuchs aus dem Jahr 2005. Er orientiert sich an Paragraph 176 des deutschen Strafgesetzbuchs, der für Kindesmissbrauch eine Strafe von bis zu zehn Jahren vorsieht. Das neue Strafgesetzbuch ahndet sexuelle Delikte nicht mehr als Verstoß gegen die Moral der Gesellschaft, sondern als Verstoß gegen die sexuelle Integrität der Einzelnen. Die Türkei kennt jedoch kein Jugendstrafrecht, sondern halbiert bei Jugendlichen lediglich die Strafen, die für Erwachsene vorgesehen sind.

Sollte Marco W. verurteilt werden, könne er mit einer Auslieferung nach Deutschland rechnen, um seine Strafe dort abzusitzen. Das berichten türkische Medien unter Berufung auf das Justizministerium in Ankara. Die türkische Justiz könnte dem Verfahren zustimmen, da die Staatsanwaltschaft Lüneburg inzwischen ebenfalls ein Ermittlungsverfahren gegen Marco W. eingeleitet hat.

Text: FAZ.NET mit Material von AP
Bildmaterial: dpa

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