Gnadengesuch

Keine Freiheit für Lennon-Mörder

Bleibt in Haft: John Lennons Mörder Mark Chapman

Bleibt in Haft: John Lennons Mörder Mark Chapman

06. Oktober 2004 Der Mörder des früheren „Beatles“-Bandleader John Lennon muß weiter im Gefängnis bleiben. Wie amerikanische Medien berichteten, lehnte das Justizministerium des Bundesstaates New York am Dienstag (Ortszeit) auch den dritten Antrag von Mark David Chapman auf frühzeitige Entlassung aus dem Gefängnis ab.

Chapman, inzwischen 49 Jahre alt, hatte Lennon am 8. Dezember 1980 vor seinem Wohnhaus in Manhattan erschossen. Er war dafür zu einer Gefängnisstrafe von 20 Jahren bis lebenslang (mit der Möglichkeit, Gnadengesuche zu stellen) verurteilt worden. Diese Strafe sitzt er im Gefängnis von Attica bei New York City ab.

Respekt für Gesetz würde untergraben

Der Berufungsausschuß begründete seinen Beschluß mit den Worten, daß Chapmans Freilassung „den Respekt für das Gesetz erheblich untergraben“ würde. Der Mörder von Lennon habe „äußerst böswillige Absichten“ gehabt, als er auf den Sänger schoß. An seinem Betragen im Gefängnis sei nichts auszusetzen. Aber im Gespräch über seine Tatmotive habe er erneut die Aufmerksamkeit zur Sprache gebracht, die er nach dem Mord für sich kalkulierte. „Ein solches Denken ist bizarr und moralisch korrupt“, schloß der Ausschuß.

Wie es hieß, hatte Lennons Wittwe Yoko Ono die Behörden um die Ablehnung einer vorzeitigen Entlassung Chapmans gebeten. „Ich selbst und die beiden Söhne von John könnten uns ansonsten bis an unser Lebensende nicht mehr sicher fühlen“, zitierte der amerikanische Sender CNN aus dem Schreiben Yoko Onos. Eine Petition im Internet, die sich ebenfalls gegen die Entlassung des „Beatle“-Mörders richtete, wurde von mehr als 6000 Menschen unterstützt.

Bereits die ersten beiden Gesuche Chapmans in den Jahren 2000 und 2002 waren abschlägig beschieden worden. Nun hat er im Jahr 2006 die nächste Chance, auf Antrag vorzeitig freizukommen.

Text: FAZ.NET mit Material von dpa
Bildmaterial: dpa

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