Prozeß

Geldstrafe für Händler mit Anti-Nazi-Symbolen

Ein T-Shirt auf der sicheren Seite

Ein T-Shirt auf der sicheren Seite

29. September 2006 Die Frage, ob das Verwenden und Vertreiben von Anti-Nazi-Symbolen strafbar ist, wird bald aller Voraussicht nach in höchster Instanz geklärt. Versandhändler Jürgen Kamm, der vom Stuttgarter Landgericht am Freitag zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt wurde, will beim Bundesgerichtshof in Revision gehen.

Die Stuttgarter Richter legten dem bekennenden Antifaschisten zur Last, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet und massenhaft vertrieben zu haben. Doch Kamm will sich das nicht verbieten lassen und pocht darauf, weiterhin durch den Verkauf von T-Shirts und Buttons mit durchgestrichenem Hakenkreuz gegen Neonazismus und Rechtsextremismus aktiv sein zu dürfen.

Ein erstaunlicher Meinungsumschwung

Der 32 Jahre alte Mann aus Winnenden (Rems-Murr-Kreis) hatte nicht mit einer Verurteilung gerechnet. „Das ist ein Schlag ins Gesicht“, erklärte er. Denn das Landgericht hatte zuvor von den zahlreichen durch die Staatsanwaltschaft beanstandeten Artikeln nur zwei für möglicherweise strafbar erachtet und den Fall deshalb an das Amtsgericht verwiesen. Nur auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht ging der Fall wieder zurück an das Landgericht - und zwar an dieselbe 18. Strafkammer. Diese folgte jetzt der Staatsanwaltschaft auf ganzer Linie und befand die gesamte Warenpalette mit Anti-Nazi-Emblemen - vom Gitarrenplättchen bis hin zum Schlüsselanhänger - für strafbar. „Das ist ein erstaunlicher Meinungsumschwung binnen weniger Monate“, meinte Kamm.

Aus Sicht der Kritiker erweist das Urteil des Gerichts dem Engagement gegen Rechtsextremismus und Neonazismus einen Bärendienst. Mit Blick auf den Einzug der NPD in den Landtag von Mecklenburg- Vorpommern dürften Menschen, die sich aktiv gegen Rechtsextremismus einsetzen, nicht kriminalisiert werden. Das Verbot von Anti-Nazi-Symbolen im Strafgesetzbuch habe den Zweck, vorbeugend verfassungswidrige Bestrebungen abzuwehren, betonte etwa der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck. „Es hat nicht den Zweck, Zivilcourage und demonstrative Ablehnung der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft unter Strafe zu stellen“, fügte er hinzu.

Unmut im Gerichtssaal

Doch die Stuttgarter Richter und Staatsanwälte sehen das anders. Allein das Verbreiten der aus ihrer Sicht strafbaren Embleme könne zur Gewöhnung an die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und schließlich zu einem Wiederaufleben des Nationalsozialismus führen. Solche Kennzeichen müßten weitgehend aus der Öffentlichkeit verbannt werden. Da spiele die Absicht des Händlers keine Rolle, denn - so argumentiert etwa Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler - für Unbefangene und Ausländer sei oft nicht sofort erkennbar, daß die Symbole gegen Rechtsextremismus gerichtet seien.

Hier sieht Kamms Verteidiger Thomas Fischer einen Widerspruch: Wenn das Motiv seines Mandanten irrelevant sei, warum lasse das Gericht dann die durchgestrichenen Hakenkreuze in Broschüren des Fußballweltverbands FIFA oder in einer Veröffentlichung des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommerns durchgehen, fragt er. „Und was wäre dann mit den historischen Dokumentationen, müßten dann die Hakenkreuzfahnen abgedeckt werden?“

Auch im Zuschauerraum ernteten die Richter Kopfschütteln und bittere Kommentare. „Das halt' ich nicht aus“, empörte sich eine Beobachterin und verließ den Saal. Auch ein 74 Jahre alter Stuttgarter mit Anti-Nazi-Button, dessen Vater seinen Angaben zufolge von den Nazis wegen regimefeindlicher Aktivitäten hingerichtet wurde, kann die Welt nicht mehr verstehen. „Das ist ein Skandal“, meint er. Statt Symbole und Haltungen gegen Rechts von „Staats wegen“ anzugreifen, sollten lieber Neonazi-Aufmärsche in deutschen Städten verboten werden.

Text: FAZ.NET mit Material von dpa
Bildmaterial: ddp

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