Chronik des Falles Pascal

Ein Prozess zerbröselnder Gewissheit

Von Axel Wermelskirchen

Pascal

Pascal

07. September 2007 30. September 2001: Der fünf Jahre alte Pascal wird nachmittags zum letzten Mal gesehen, als er in der Nähe der Wohnung seiner Eltern im Saarbrücker Stadtteil Burbach mit einem Kinderfahrrad unterwegs ist. Seitdem fehlt jede Spur von dem Jungen. Hunderte Polizisten suchen vergeblich nach ihm.

Herbst 2002: Die Pflegemutter Bernhards, eines Spielkameraden Pascals, berichtet den Behörden von ihrem Verdacht, Bernhard sei in der Tosa-Klause, einer schäbigen Kneipe in Burbach, sexuell missbraucht worden. Die Fahnder richten ihr Augenmerk auf die Wirtin und die Gäste der Kneipe. Bernhard ist ein Sohn von Andrea M., die später ebenfalls angeklagt wird. Andrea M. ist nach einem Leben zwischen Obdachlosigkeit und Gelegenheitsprostitution bei der Tosa-Wirtin Christa W. untergekommen. Ihr 1995 geborener Sohn Bernhard kam im November 2001 in die Pflegefamilie.

Februar 2003: Haftbefehle gegen die Wirtin der Tosa-Klause und etwa zwei Dutzend Stammgäste. Abermals suchen Hunderte Beamte vergeblich nach Pascal. Auch am mutmaßlichen Tatort findet sich keinerlei Spur von ihm.

Oktober 2003: Peter S., ein geistig zurückgebliebener Mann aus dem Gästekreis der Tosa-Klause, wird zu sieben Jahren Freiheitsstrafe und anschließender Unterbringung in der Psychiatrie verurteilt. Er hatte gestanden, Bernhard und Pascal in der Kneipe sexuell missbraucht zu haben und der Wirtin Christa W. dafür jeweils 20 Mark gezahlt zu haben.

20. September 2004: Vor dem Landgericht Saarbrücken beginnt der Prozess gegen neun Männer und vier Frauen, unter ihnen als Hauptangeklagte Christa W., die Wirtin. Die Anklage wirft ihnen vor, Pascal im Hinterzimmer der Kneipe wiederholt vergewaltigt oder dazu Beihilfe geleistet zu haben. Christa W. habe Gäste für die Überlassung des Jungen bezahlen lassen. Am 30. September 2001 sei Pascal bei einer letzten Vergewaltigung durch Martin R. ermordet worden, als ihm eine Mittäterin, Andrea M., den Kopf in ein Kissen gedrückt habe, um die Schreie zu ersticken. In einem blauen Müllsack sei der tote Junge zu einer Kiesgrube im nahen Lothringen gebracht und dort verscharrt worden. Die Anklage geht wesentlich auf ein Geständnis der Andrea M. bei der Polizei zurück. Im Oktober wiederholt Andrea M., die als geistig zurückgeblieben gilt, ihr detailliertes Geständnis vor Gericht, mit dem sie vor allen Christa W. belastet. Ihre Aussage wird von mehreren Angeklagten im Kern bestätigt.

12. Juni 2006: Alle Angeklagten sind auf freiem Fuß. Richter Ulrich Chudoba hat entschieden, dass nur noch „hinreichender“, nicht mehr „dringender“ Tatverdacht bestehe. Es gebe nicht einmal mehr Gewissheit, dass Pascal am vermeintlichen Tattag in der Tosa-Klause gewesen sei. Mehrere Angeklagte hatten Geständnisse widerrufen.

31. August 2006: Die Angeklagte und Hauptbelastungszeugin Andrea M. widerruft ihr Geständnis.

August/September 2007: In den Plädoyers fordert die Staatsanwaltschaft „lebenslang“ für fünf der acht Männer und vier Frauen. Die übrigen sollten Freiheitsstrafen erhalten, einer solle freigesprochen werden. Die Verteidiger fordern Freisprüche. Die Tat sei den Angeklagten in dem langen Prozess nicht nachgewiesen worden, es gebe keinerlei Beweise für deren Schuld. Die anfänglichen Geständnisse der labilen, teils geistig beschränkten und alkoholkranken Angeklagten gingen auf unzulässigen Druck der Fahnder bei der polizeilichen Vernehmung zurück. Auch das Urteil gegen Peter S. vom Oktober 2003 sei auf diese Weise zustande gekommen, mithin ein Fehlurteil.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ASSOCIATED PRESS

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