02. Februar 2004 Die Staatsanwaltschaft Kassel hat beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Revision gegen das aus ihrer Sicht zu milde Urteil gegen den sogenannten Kannibalen von Rotenburg eingelegt. Man bleibe beim Mordvorwurf, sagte Oberstaatsanwalt Manfred Jung am Montag. Zur genauen Begründung konnte er noch nichts sagen. Die Revision kann erst nach Eingang des schriftlichen Urteils, spätestens vier Wochen danach, begründet werden, sagte Jung. Das Landgericht Kassel hatte den 42jährigen Computertechniker Armin Meiwes am Freitag wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslang wegen Mordes gefordert.
Das Gericht hatte Meiwes für schuldig befunden, im März 2001 in seinem Haus in Rotenburg-Wüstefeld dem 43jährigen Bernd B. aus Berlin vor laufender Kamera den Penis abgeschnitten, ihn erstochen, ausgenommen und später teilweise gegessen zu haben. B. hatte dies ausdrücklich gewünscht. In seiner Urteilsbegründung hatte das Gericht daher betont, die Tat könne nicht auf eine Stufe mit einem gemeinen Mord gestellt werden.
Auch Verteidigung denkt über Revision nach
Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, B. habe seine Zustimmung nur wegen seiner krankhaften Persönlichkeitsstruktur gegeben. Dies habe Meiwes auch gewußt, es sei ihm aber egal gewesen. Die Verteidigung hatte wegen des Einvernehmens des Opfers auf Tötung auf Verlangen mit einer Höchststrafe von fünf Jahren plädiert. Wir überlegen noch, ob auch wir Revision einlegen werden, sagte Rechtsanwalt Harald Ermel.
Bei dem weltweit bisher einmaligen Prozeß hatte das Gericht das Problem, daß im deutschen Strafrecht Kannibalismus nicht zu finden ist. Die Verteidigung hatte auf Tötung auf Verlangen, vergleichbar der Sterbehilfe, plädiert, worauf höchstens fünf Jahre Haft stehen. Die Staatsanwaltschaft dagegen hatte Mordmerkmale erfüllt gesehen und deswegen eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Das Gericht hatte schließlich niedrige Beweggründe und damit Mord ausgeschlossen und Meiwes wegen Totschlags verurteilt. Bei guter Führung könnte Meiwes bereits nach gut fünfeinhalb Jahren wieder freikommen. Hat der BGH am Urteil des Landgerichts Kassel etwas auszusetzen, muß eine andere Strafkammer den Fall abermals verhandeln.
Text: AP, AFP