Fall Daschner

Folterandrohung: Anklage gegen Daschner zugelassen

22. Juni 2004 Das Landgericht Frankfurt hat die Anklage gegen den früheren stellvertretenden Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner und einen Kriminalhauptkommissar wegen der Folterandrohung gegen den Entführer des Bankierssohnes Jakob von Metzler in vollem Umfang zugelassen. Der Prozeß vor der 27. Strafkammer findet nicht vor November dieses Jahres statt, wie das Landgericht am Dienstag mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den 50jährigen Kriminalhauptkommissar wegen schwerer Nötigung unter Mißbrauch seiner Befugnisse und seiner Stellung als Amtsträger erhoben. Bei einer Verurteilung droht den Beamten maximal fünf Jahre Haft. Daschner wird Verleitung zu dieser Straftat vorgeworfen. Er hatte laut Anklage den Hauptkommissar angewiesen, dem festgenommenen Kindesentführer Magnus Gäfgen am 1. Oktober 2002 die Zufügung schwerer Schmerzen anzudrohen, wenn er nicht den Aufenthaltsort des Jungen preisgebe.

Bis zu fünf Jahre Gefängnis

Wegen der Bedeutung des Falls und der Stellung Daschners wurde die Anklage bei einer Großen Strafkammer des Landgerichts erhoben. Sie geht von einem besonders schweren Fall aus, der mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft werden kann. Das Delikt der Aussageerpressung liegt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht vor; die Polizeibeamten hätten mit der Gewaltandrohung nicht in erster Linie ein Geständnis erreichen, sondern das Kind retten wollen, hieß es. Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) hatte wegen der Anklage Daschner in den Verwaltungsdienst nach Wiesbaden und den Hauptkommissar innerhalb der Frankfurter Polizei versetzt.

Der nach Übergabe des Lösegelds festgenommene Jurastudent Gäfgen hatte in der Nacht zum 1. Oktober 2002 mehrere falsche Verstecke genannt. Schließlich ordnete Daschner nach eigenen Angaben an, der Vernehmungsbeamte solle Gäfgen androhen, daß ein polizeilicher Kampfsportler ihm Schmerzen zufügen werde, wenn er nicht die Wahrheit sage. Die Polizei ging zu diesem Zeitpunkt davon aus, daß Jakob von Metzler noch am Leben war. Tatsächlich jedoch hatte Gäfgen, der im Juli 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, den Jungen bereits vier Tage zuvor getötet und die Leiche an einem kleinen See unweit von Frankfurt abgelegt. Gäfgen nannte den Ort direkt, nachdem ihm die Folter angedroht worden war.

Der Fall hatte eine bundesweite Diskussion über die Zulässigkeit von Folter zur Rettung von Menschenleben ausgelöst. Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt hatte das Vorgehen Daschners mit einem Notstand gerechtfertigt.



Text: @FAZ.NET mit Material von AP
Bildmaterial: dpa

 
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