Kasseler Prozeß

Kannibale sammelte Folterbilder im Computer

05. Januar 2004 Der sogenannte Kannibale von Rotenburg hat vor seiner Tat im Internet von Menschenschlachtungen fantasiert. Nicht nur mit seinem Opfer, sondern auch mit anderen Gleichgesinnten führte der Angeklagte Armin M. einen umfangreichen Chatverkehr, der am Montag auszugsweise beim Prozeß im Kasseler Landgericht verlesen wurde.

Wie eine als Zeugin gehörte Polizistin des hessischen Landeskriminalamts erklärte, wurden nach der Auswertung des bei Armin M. sichergestellten Chat- und E-Mail-Verkehrs mehrere weitere Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Kannibalenszene eingeleitet. So ermittle die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main in einem Fall wegen „Verabredung zu einem Verbrechen“. Weitere Verfahren seien bei der Staatsanwaltschaft in Kassel anhängig. Details nannte sie mit Blick auf die laufenden Verfahren jedoch nicht.

Der Verteidiger des Angeklagten beantragte ein neues gerichtsmedizinisches Gutachten zum Tod des Opfers beantragt. Anwalt Harald Ermel bestritt am Montag vor dem Landgericht Kassel die Darstellung eines bereits gehörten Gerichtsmediziners, der angeklagte Armin M. habe sein Opfer wissentlich bei lebendigem Leibe zerlegt. Der Mann sei zum Zeitpunkt seiner Zerstückelung ausgeblutet und hirntot gewesen, sagte der Anwalt. M. habe sein Opfer für tot halten müssen. Das Gericht entschied noch nicht über den Antrag.

„Mich lechzte nach Menschenfleisch“

In den am siebten Verhandlungstag vom Vorsitzenden Richter Volker Mütze vorgelesenen Chats malten sich der Computerfachmann M. und seine Gesprächspartner minutiös aus, wie eine Schlachtung ablaufen sollte, wo sie die Schnitte ansetzen und welche Geräusche dabei zu hören sein würden. Immer wieder betonte M. dabei aber seinen Wunsch nach einer realen Schlachtung. „Mich lechzt es nach Menschenfleisch“, schrieb er einem Koch aus dem Schwarzwald. „Ich will einfach jemanden schlachten und verspeisen und vor allem wissen, wie es schmeckt.“ Unumwunden gab er beim Chatten den sexuellen Hintergrund seiner Fantasien zu.

„Der Gedanke geilt mich auf und stimuliert“, schrieb er. „Jeden Abend, wenn ich im Bett liege, schlachte ich einen oder zwei Jungen in Gedanken.“ Zu den Fantasien gehörte auch das Töten und Zerlegen eines unwissenden Opfers. Dagegen hatte Armin M. bei seinem Geständnis vor Gericht immer wieder betont, nie etwas gegen den Willen eines Menschen getan zu haben. Auch den Berliner Ingenieur Bernd Jürgen B. habe er im März 2001 nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin geschlachtet und anschließend teilweise verspeist, hatte er bislang stets betont.

Armin M. ist wegen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebs angeklagt. Dafür droht ihm lebenslange Haft. Die Verteidigung betrachtet die Bluttat dagegen nur als Tötung auf Verlangen, was mit maximal fünf Jahren Gefängnis geahndet wird. Ein Urteil soll es Ende Januar geben.

Text: ddp, dpa

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