Urteil

Haftstrafe für die Mißhandlung eines Mitschülers

Keine Bewährung: Hauptangeklagte im Hildesheimer Mißbrauchsprozeß

Keine Bewährung: Hauptangeklagte im Hildesheimer Mißbrauchsprozeß

09. Juni 2004 Die drei Hauptbeschuldigten im Hildesheimer Schüler-Mißhandlungsprozeß sind am Mittwoch zu Jugendhaftstrafen ohne Bewährung zwischen 15 und 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Die Urteile sind rechtskräftig, da nach Auskunft eines Gerichtssprechers alle Beteiligten auf weitere Rechtsschritte verzichtet haben.

In dem Verfahren vor der Jugendkammer des Landgerichts mußten sich Berufsschüler der Hildesheimer Werner-von-Siemens-Schule verantworten, weil sie über Wochen hinweg einen 17jährigen Klassenkameraden auf schlimmste Weise traktiert hatten. Die 16- bis 18jährigen hatten gestanden, ihr Opfer immer wieder während des Unterrichts gequält und sexuell gedemütigt zu haben. Einige der Taten nahmen sie auf Video auf und stellten sie ins Internet. Wegen der Geständnisse blieb dem Opfer eine detaillierte Zeugenaussage vor Gericht erspart.

Urteile gegen sechs weitere Angeklagte

Das Gericht blieb mit seinem Urteil etwas unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für die drei Haupttäter Jugendstrafen bis zu 22 Monaten gefordert hatte. Von ursprünglich elf standen zum Schluß noch neun Jugendliche vor Gericht, nachdem das Verfahren gegen zwei als „Zuschauer“ geltende Angeklagte zwischenzeitlich eingestellt worden war. Zwei weitere Angeklagte wurden verpflichtet, 200 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Ähnliches gilt für einen weiteren jungen Mann, der zudem für sechs Monate ein soziales Training absolvieren muß. Zwei der Jugendlichen wurden zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zwei Wochen Dauerarrest verurteilt, ein weiterer zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Daneben wurde der gesamten Klasse der Berufsschule vorgeworfen, ihren Mitschüler über Monate hinweg geschlagen, getreten und sexuell gedemütigt zu haben. Nach Angaben des Gerichtssprechers Jan-Michael Seidel hat das Gericht die Geständnisse der Jugendlichen und die zum Teil sehr persönlichen Entschuldigungen zugunsten der Angeklagten gewürdigt. Offen ist nun noch, ob auch ein Lehrer der Werner-von-Siemens Berufsschule im Zusammenhang mit dem Fall verklagt werden soll.

Text: @FAZ.NET, mit Material von ddp und Reuters
Bildmaterial: dpa/dpaweb

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