Vorläufiger Gerichtsentscheid

Schüler dürfen Lehrer im Internet benoten

Spickmich.de: Hier werden Lehrer benotet

Spickmich.de: Hier werden Lehrer benotet

06. November 2007 Die Benotung von Lehrern im Internet ist einer vorläufigen Bewertung des Kölner Oberlandesgerichts zufolge rechtens. Eine Lehrerin hatte gegen die Benotung auf der Website des Internetportals „spickmich“ geklagt. Dort können Schüler ihre Lehrer in Kategorien wie „motiviert“ oder „sexy“ beurteilen.

In erster Instanz hatte das Landgericht dies als zulässig eingestuft. Zwar fällte das Gericht in zweiter Instanz nun noch kein endgültiges Urteil, doch der Vorsitzende Richter bezeichnete die vorherige Entscheidung des Landgerichts Köln als zutreffend, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Manipulation-Möglichkeiten werden geprüft

Vor dem in drei Wochen (27. November) erwarteten Urteil des Oberlandesgerichts muss nach Auskunft des Sprechers noch geklärt werden, inwieweit die Lehrerbewertung manipuliert werden kann. Der Richter stufe die Möglichkeit einer Manipulation allerdings als gering ein, erläuterte der Sprecher. Der Vorsitzende Richter habe sich selbst im Forum angemeldet und sich einen Eindruck verschafft.

Die klagende Lehrerin fühlte sich durch die Bewertungen ihrer Schüler und einer Gesamtnote von 4,3 verunglimpft. In erster Instanz hatte das Landgericht die Benotung von Lehrern als Werturteil und damit für zulässig angesehen. Auf dem Internetportal www.spickmich.de, das von drei Kölner Studenten betrieben wird, bewerten mittlerweile mehr als 250.000 Schüler ihre Lehrer.

„Wir achten auf Fairness“

„Unser Angebot war in Deutschland überfällig und die zahlreichen Zuschriften von Lehrern, Eltern und Schülern haben uns stets ermutigt, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen“, sagte Initiator Tino Keller laut einer Mitteilung. Das Angebot solle die Schulen transparenter machen und stelle einen fairen Kommunikationskanal für Schülermeinungen dar. Keller betonte: „Wir achten auf Fairness. Beleidigungen haben bei uns keinen Platz und sind auch von den Schülern nicht gewollt.“

(Aktenzeichen 15 U/142/07)



Text: FAZ.NET mit Material von dpa
Bildmaterial: dpa

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