10. November 2005 Im Prozeß gegen das sogenannte Inzestpaar aus Zwenkau hat das Amtsgericht Leipzig an diesem Donnerstag gegen den 28 Jahre alten Patrick S. zweieinhalb Jahre Haft verhängt.
Die Richter sahen es als erwiesen an, daß er mit seiner sieben Jahre jüngeren Schwester Susan K. Sex hatte und gemeinsame Kinder zeugte. Damit habe er sich strafbar gemacht. Susan K. wird laut Urteil ein Jahr unter Aufsicht einer Betreuerin gestellt. Das Geschwisterpaar hat insgesamt vier Kinder miteinander.
Die Geschwister leiden unter diesem Verfahren
Bei dem Leipziger Prozeß ging es um die zwei jüngsten Kinder des Pärchens, dessen Fall auch bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte. Die Vorsitzende Richterin Heidrun Gaasenbeek sprach in ihrer Urteilsbegründung von einem tragischen Hintergrund. Beide Geschwister leiden mit Sicherheit unter diesem Verfahren. In diesem Zusammenhang kritisierte Gaasenbeek auch einigen Medien. Das Geschwisterpaar sei im Vorfeld des Verfahrens teilweise regelrecht zur Schau gestellt worden. Dennoch müßten beide einsehen, daß sie gegen geltendes Recht verstoßen haben, sagte Gasenbeek.
Die Anwälte des Geschwisterpaares kündigten unterdessen an, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen, um das Inzestverbot zu kippen. Der Paragraph 173 des Strafgesetzbuches verbietet den Beischlaf zwischen Verwandten. Es war bereits das dritte Verfahren gegen das Geschwisterpaar. In einem ersten Prozeß in Borna wurde Patrick S. zur Bewährung verurteilt, in einem zweiten Verfahren erhielt er eine Haftstrafe. Er sitzt deshalb bereits seit mehr als einem Jahr im Gefängnis.
Völlig freiwillig miteinander verkehrt
Patrick S. war im Alter von vier Jahren zu einer Pflegefamilie gekommen und lebte zunächst in Potsdam. Erst im Jahr 2000 hatte er auf der Suche nach seiner Familie seine Schwester Susan in Zwenkau wieder getroffen. Dabei waren sich die beiden näher gekommen. Im Oktober 2001 wurde das erste von vier Kindern geboren, das jüngste ist jetzt sieben Monate alt. Die Kinder leben zum Teil in Pflegefamilien. Der Sexualstrafrechtsexperte Joachim Renzikowski von der Universität Halle forderte, Sexualität zwischen erwachsenen Verwandten nicht mehr zu bestrafen. In einem liberalen Rechtsstaat sei es nicht Aufgabe des Strafrechts, dieses Verhalten zu verurteilen, sagte Renzikowski im Deutschlandradio Kultur mit Blick auf den Prozeß gegen das Geschwisterpaar. In einem solchen Fall werde das sexuelle Selbstbestimmungsrecht nicht verletzt, weil zwei erwachsene Menschen völlig freiwillig miteinander verkehrt hätten.
Der Begriff Inzest sei zu Recht problembeladen, weil man damit Kindesmißbrauch durch Väter und Onkel verbinde. Dies sei eine ganz erhebliche Straftat, weil sie die sexuelle Selbstbestimmung der Opfer verletze. Zwischen den beiden Phänomenen Kindesmißbrauch und Sexualität unter erwachsenen Verwandten müsse aber klar unterschieden werden.
Text: AFP