Die ungarische Politik macht um die Akten der kommunistischen Geheimdienste einen Bogen.
Das Gebäude in der ungarischen Hauptstadt ist unscheinbar, doch es birgt einen Fundus an Geheimnissen der jüngeren Geschichte des Landes, dessen größter Teil sechzehn Jahre nachdem die Magyaren den Kommunismus abgestreift haben, noch immer der Enträtselung harrt. In Haus Eötvös utca 7 im VI. Bezirk werden Akten der Staatssicherheitsdienste verwahrt. Und, wenn überhaupt, wie rohe Eier angefaßt; denn das Archivgut stellt eine Erbschaft der kommunistischen Ära dar, um die fast die gesamte politische Klasse nach wie vor einen Bogen macht.
Der Bestand des Historischen Archivs der Staatssicherheitsdienste (ÁSZTL) weckt fast nur das Interesse von Historikern und Publizisten. Wenn sich Politiker damit beschäftigen, dann allenfalls als Mitglieder von Kommissionen oder Ausschüssen des Parlaments, soweit es ihnen um die (gesetzlichen Grundlagen für die) Öffnung des Archivs und die Regularien für die - bislang eingeschränkte - Nutzung geht. Die Öffentlichkeit zeigt kaum Interesse an der Hinterlassenschaft; lediglich die einstige Agententätigkeit bekannter Personen erregt - rasch vorübergehendes - Aufsehen. Das war unlängst so, als der Zeithistoriker Kriztián Ungváry in der kulturpolitischen Wochenschrift Élet és Irodalom (Leben und Literatur) den Namen eines Kardinals preisgab, der dem Staatssicherheitsdienst Informationen geliefert hatte; wenig später wurde bekannt, daß auch dessen Vorgänger sowie weitere katholische Bischöfe des Landes - meist dazu genötigt - der Abteilung Innere Abwehr (III/III) des Innenministeriums zu Diensten gewesen waren.
Da wurde man daran erinnert, daß die damalige kommunistische Diktatur auch vor der Erpressung von Kirchenfürsten nicht halt machte und sich die Beschränkung ihres Wirkungskreises anmaßte. Ausgespäht wurden auch Ungarn, die emigriert waren. Zum Beispiel entdeckte der 1956 aus Ungarn geflohene Publizist Paul Lendvai in den über ihn angelegten Aktenkonvoluten, daß viele seiner Gespräche mit ungarischen Kollegen sich in den Akten niedergeschlagen hatten. Lendvai nannte die Zuträger mit Namen und Pseudonym - ganz gleich, ob es sich um Geheime, Freiwillige (und also Überzeugungstäter) handelte oder um Gepreßte.
Das bisher größte Aufsehen erregten die Fälle des vormaligen Regierungschefs Péter Medgyessy und des Oscar-Preisträgers István Szabó. Medgyessys Tätigkeit als Offizier im besonderen Einsatz in den siebziger Jahren im Finanzministerium wurde mittels gezielter Veröffentlichung von Dokumenten in einer der Opposition nahestehenden Tageszeitung bekannt. Die Bevölkerung nahm das im Sommer 2004 erstaunlich gleichmütig auf, denn man ahnte, daß die Einbindung in einen ungarischen Geheimdienst den Betroffenen auch vor der Überwachung durch die im Lande operierenden sowjetischen Geheimdienste schützen konnte und sollte.
Anders lag der Fall Szabó. Der damalige Student der Budapester Filmakademie war zwischen 1957 und 1963 für den Geheimdienst tätig - in einer Zeit unmittelbar nach der Niederschlagung des ungarischen Aufstandes durch die Sowjetunion und deren ungarische Statthalter. Damals reichte viel weniger Widerstand gegen das Regime als die Verweigerung einer Verpflichtungserklärung, um zu langen Kerkerstrafen oder zum Tode verurteilt zu werden - mindestens sechshundert Leute wurden denn auch hingerichtet. Als der Historiker András Gervai seine Funde über den Regisseur so meisterlicher Filme wie Hanussen, Mephisto und Oberst Redl in Élet és Irodalom veröffentlicht hatte, rechtfertigte sich Szabó zunächst, er habe mit der mutigsten Tat meines Lebens einem Freund das Leben gerettet; dann gab er zu, daß er vor allem um sein Leben fürchtete. In Kenntnis des damaligen Terrorregimes gaben mehr als hundert ungarische Intellektuelle eine Ehrenerklärung für Szabó ab. An ihrer Spitze stand der ehemalige Staatspräsident Göncz, der sich schon 1956 für die zu Unrecht Verfolgten eingesetzt hatte und dafür selbst mit der Tode bedroht worden war. Nur der Einspruch des indischen Präsidenten Nehru rettete ihn vor der Verhängung des Todesurteils; Göncz aber wurde für viele Jahre ins Gefängnis gesteckt. Demonstrativ umarmte auch der sozialistische Ministerpräsident Gyurcsány den Filmregisseur.
Die meisten der acht Millionen wahlberechtigten Ungarn sind an den Akten kaum interessiert: Nur 14 000 Personen beantragten seit Öffnung des Archivs die Einsicht in über sie geführte Aufzeichnungen. Tatsächlich aber enthalten die von 90 Bediensteten in der Eötvös-Straße verwalteteten vier Aktenkilometer Dossiers über eine halbe Million Personen, von denen freilich viele bereits tot sein dürften.
Die auf Magnetband gespeicherte Kartei der Deck- und Klarnamen befindet sich dagegen im legendären Karton Nummer sechs unter Verschluß, über den nicht das ÁSZTL, sondern das für die heutigen Geheimdienste zuständige Amt für Nationale Sicherheit, genauer: dessen politische Führung, das Innenministerium, verfügt. Tausende Spitzel bleiben unaufgedeckt: Zwischen den kommunistischen Geheimdiensten und den Nachrichtendiensten des demokratischen Ungarn besteht unter den führenden Kräften zu 70, auf den mittleren und unteren Dienstposten zu 50 Prozent personelle Kontinuität. Die Erklärung ist dieselbe wie in jedem Land: Neue Mitarbeiter brauchen eine jahrelange Ausbildung und Erfahrung, bis sie volltaugliche Kräfte sind, und ohnehin ist die Nachfrage nach diesen Jobs gering.
Die Stasi-Akten zu öffnen hatte sich nach der Wahl 1990 ausgerechnet die Regierung des antikommunistischen, konservativen Ministerpräsidenten Antall geweigert. Dieser soll damals gegenüber dem Bürgerrechtler und Abgeordneten Imre Mécs gesagt haben, falls man die Archive öffnete, müßten mehr als fünfzig Abgeordnete ihren Parlamentssitz räumen. Insgesamt sind bisher nur die Namen von einigen hundert Informanten bekannt geworden. Historiker schätzen aber, daß im Laufe der Jahrzehnte der kommunistischen Diktatur an die 160 000 Personen den Geheimdiensten Zuträgerdienste leisteten. In den letzten Wochen des Regimes wurden zwar viele Unterlagen vernichtet, aber noch lagert an verschiedenen Orten unbekanntes Material. Beide großen Parteien haben es nicht eilig mit der Novelle des Agentengesetzes von 1994.
Text: F.A.Z. vom 09.05.2006
Bildmaterial: F.A.Z.