Kommentar

Von Rückgaben und Rückseiten

Von Lisa Zeitz, New York

27. März 2008 In diesen Tagen fand in New York ein Symposion mit dem Titel "Krieg und Frieden: Kunst- und Kulturgüterrecht im 21. Jahrhundert" statt. Gastgeberin war die juristische Fakultät der Yeshiva University, die Cardozo School of Law, die unweit des Washington Square Park liegt. Sie hatte Fachleute eingeladen wie den ehemaligen Direktor des Irak-Museums in Bagdad, Donny George, Vertreter archäologischer Institute, der Staatsanwaltschaft und der Auktionshäuser, die über so unterschiedliche Themen sprachen wie den Umgang mit menschlichen Überresten aus Indianergräbern oder die Restitution von Altmeistergemälden an die Erben jüdischer Sammler. Hier war der Kunstmarkt in seinem Innersten berührt.

Exemplarisch für die Praktiken der Nationalsozialisten erzählte der New Yorker Rechtsanwalt Howard Spiegler die traurige Geschichte des jüdisch-holländischen Kunsthändlers Jacques Goudstikker, der auf der Flucht vor den Deutschen ums Leben kam. Ein kleines schwarzes Notizbuch, das seine Witwe bei ihm fand, listete 1113 Kunstwerke auf, die nun mehr als fünfzig Jahre später von seiner Schwiegertochter Marei von Saher zurückgefordert werden. Sechzig Prozent der Einträge des Büchleins seien identifiziert, so Spiegler, mehr als hundert Werke seien ausfindig gemacht, mehr als dreißig davon restituiert: darunter James Ensors Stillleben mit blauer Kanne aus der Staatsgalerie Stuttgart, eine Degas-Zeichnung aus dem Israel Museum und ein Blumenstilleben von Rachel Ruysch aus der Dresdner Gemäldegalerie. Sensationell war auch die Rückgabe von mehr als hundert Werken mit Goudstikker-Provenienz aus holländischen Museen.

Ziel ist die Kooperation mit den Opfern

Einige davon sind seither in New York, London und Amsterdam versteigert worden oder privat vermittelt an Museen, wie die National Gallery in Washington und das Getty Museum; andere sind noch im Besitz der Familie und werden bald auf Ausstellungstournee gehen. Doch Spiegler erwähnte auch, dass der Anspruch auf Cranachs Adam und Eva im Norton Simon Museum in Kalifornien jüngst abgewiesen wurde. Diese Entscheidung wird derzeit angefochten. In klaren Worten beschrieb dann Lucian Simmons, der Leiter der Restitutionsabteilung des Auktionshauses Sotheby's, was seine Aufgabe sei: dafür zu sorgen, dass Beutekunst nicht unerkannt versteigert wird; zweifelhafte Fälle zu lösen und schließlich, mit den Opfern zusammenzuarbeiten. Und er sagte auch unverblümt dieses: dass nämlich kommerzieller Gewinn mit Provenienz-Recherchen zu machen ist. Die bittere Ironie der Historie aber illustrierte er mit Fotos von Gemälderückseiten.

Hatte das Urteil "Entartete Kunst" unter den Nationalsozialisten schlimmste Konsequenzen für die betroffenen Künstler, so kommt das damalige Verdikt heute einem Adeln des Werks gleich: Was den Nationalsozialisten als "entartet" galt, wird heute schon allein deshalb höher bewertet. Das wollen sich seit einigen Jahren auch Kunstfälscher zunutze machen, und deshalb sind Werke in Umlauf, die mit Hakenkreuzen, Waffen-SS-Stempeln und Runenschrift "veredelt" wurden. Völlig grotesk ist die Rückseite eines Blattes, auf der ein Umlaut zur besonders germanischen Wirkung beitragen sollte - "ENTÄRTETE KUNST". Was während der Tagung indessen unausgesprochen blieb, ist die anhaltende Hausse im Kunst- und Antiquitätenhandel: Mit den immer weiter steigenden Preisen wächst die Motivation der Verbrecher, der Diebe, der Erpresser, der Hehler - doch natürlich auch die ihrer Gegenspieler.



Text: F.A.Z., 22.03.2008, Nr. 69 / Seite 45

 
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