Altarfragment aus Vétheuil

Die Geschichte einer Rückgabe

Von Angelika Heinick, in Paris

16. Dezember 2007 Vor mehr als dreißig Jahren ist die Kirche von Vétheuil am Rande der Normandie, ein von Monet berühmt gemachtes Malerdorf, Kunsträubern zum Opfer gefallen. Insgesamt drei Diebstähle in den Jahren 1966 und 1973 brachten Notre-Dame-de-Vétheuil um alle sieben Teile eines spätmittelalterlichen Schnitzaltars zur Passion Christi, ein auf ungefähr 1510 datiertes Werk nordeuropäischer Schule. Der Altar ist als geraubtes Kulturgut in den Datenbanken des französischen Kulturministeriums und der auf die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern spezialisierten Polizeieinheit sowie bei Interpol aufgeführt. Die jüngste Affäre geraubten und wiederaufgefundenen Kulturguts zeigt, welch einflussreiche Rolle der Kunsthandel bei der Rückkehr eines gestohlenen Kunstwerks spielen kann.

Im Jahr 1999 tauchte ein Fragment des Altars mit der Geißelung Christi bei einem belgischen Kunsthändler auf, der es gegen eine Entschädigung in Höhe von 17.000 Euro der Stadtverwaltung von Vétheuil zurückgab. Als der auf Kunst des Mittelalters und der Renaissance spezialisierte Antwerpener Händler Bernard Descheemaeker Anfang dieses Jahres die französischen Behörden informierte, dass er mit der Gefangennahme Jesu (oder "Judaskuss") im Besitz eines weiteren Fragments des Schnitzaltars von Vétheuil sei, glaubte man, dass die Sache ebenso rasch wie im Fall der Geißelung mit einer angemessenen Entschädigung zu regeln wäre. Doch Bernard Descheemaeker verlangte sage und schreibe 185.000 Euro für das Altarfragment, eine Summe, die das Städtchen Vétheuil selbst mit staatlicher Unterstützung nicht aufbringen konnte. Der Händler begründete den Preis mit den Recherchen, die er zur Provenienz des Objekts anstellen musste, das er im Herbst 2006 beim Wiener Auktionshaus Im Kinsky für 33.000 Euro (inklusive Aufgeld) ersteigert hat.

Händler reagiert verspätet

Das figurenreiche Fragment der Gefangennahme Jesu kommt aus dem Nachlass des Wiener Sammlers Helmut Nemec, der es Mitte der siebziger Jahre in Wien erworben hatte. Auf das Ende Oktober wiederholt vorgebrachte Angebot der Stadtverwaltung von Vétheuil, ihn mit 40.000 Euro zu entschädigen, ging Bernard Descheemaeker nicht ein. Er hatte sich nicht gescheut, den "Judaskuss" in seiner Galerie auszustellen und im Katalog als dem Meister von Ambierle zugeschriebenes Werk der Brüsseler Schule von etwa 1485 zu veröffentlichen und auf die Provenienz und Vorgeschichte des Fragments aus Vétheuil hinzuweisen. Er äußerte zudem den Wunsch, der "Judaskuss" möge nach Vétheuil zurückkehren. Juristische Mittel, Descheemaeker zur Rückgabe zu zwingen, hatten die französischen Behörden nicht - die europäische Richtlinie von 1993 über die Rückgabe illegal ausgeführten nationalen Kulturguts kann nicht rückwirkend angewendet werden.

Schließlich wandte man sich an die Vertreter des Kunsthandels mit der Bitte, Descheemaeker ins Gewissen zu reden. Ein Artikel in "Le Monde" beschleunigte die Intervention des französischen Antiquitätenhändler-Verbands. Noch am selben Tag rief Christian Deydier, Vorsitzender des Syndicat National des Antiquaires, den Kollegen an - auch Descheemaeker ist Mitglied des Verbands - und überzeugte ihn, den "Judaskuss" zurückzugeben. Und zwar ohne Entschädigung. "Wir wollen zeigen", erklärte Deydier, "dass die Händler seriöse Leute sind, die im Interesse des nationalen Kulturbesitzes arbeiten." Ein solcher Fauxpas kann nicht nur einen Händler die Karriere kosten, sondern die Branche in Verruf bringen. Die Kulturministerin Christine Albanel, die das Fragment selbst in Vétheuil übergeben will, begrüßte die "bemerkenswerte Zusammenarbeit der Behörden und des Kunstmarkts". Sie hofft, dass die restlichen Teile der Passion Christi nun ebenfalls bald nach Vétheuil zurückkehren.



Text: F.A.Z., 15.12.2007, Nr. 292 / Seite 44
Bildmaterial: L. Regnier, Église de Vétheuil

 
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