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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer für die Anzeigenveröffentlichung bei FAZjob.NET 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle Anzeigenaufträge zwischen der Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH (im Folgenden F.A.Z.) und dem Kunden, die in dem Online-Stellenmarkt FAZjob.NET veröffentlicht werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäft- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Abweichungen zu den AGB der F.A.Z. werden nur dann wirksam, wenn diese von der F.A.Z. schriftlich bestätigt wurden. Da die Bereitstellung des Online-Stellenmarkt FAZjob.NET im Rahmen des Internetangebotes FAZ.NET erfolgt, gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen über die Nutzung von FAZ.NET ergänzend. 2. Leistungsinhalt / Registrierung (1) Die F.A.Z. bietet dem Kunden die Möglichkeit in dem Online-Stellenmarkt FAZjob.NET (im Folgenden auch Portal), der u.a. unter der URL www.fazjob.net abrufbar ist, insbesondere Stellenanzeigen zu veröffentlichen. Der Kunde kann des Weiteren auf dem Portal FAZjob.NET zusätzliche Leistungen erwerben, beispielsweise Print-Teaser, Onlinebanner, Firmenportraits, Text- und Logo-Links, etc. (im Folgenden allgemein Anzeigen). (2) Die F.A.Z. gewährleistet eine den technischen Standards entsprechende Verfügbarkeit des Online-Stellenmarktes insbesondere unter Berücksichtigung notwendiger und angemessener Wartungs- und Pflegeunterbrechungen. (3) Sofern der Kunde bereits bei MeinFAZ.NET vollständig registriert ist, kann er unter Verwendung dieser Registrierungsdaten FAZjob.NET nutzen. Andernfalls erhält er bei Registrierung zum Online-Stellenmarkt einen Login-Namen und ein Passwort. Diese Zugangsdaten sind individualisiert und müssen vom Kunden vor unberechtigten Zugriff Dritter geschützt werden. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Kunde die F.A.Z. hierüber unverzüglich informieren. Sobald die F.A.Z. von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird der Zugang gesperrt. Des Weiteren ist die F.A.Z. berechtigt, den Zugang zu sperren, wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Kunde gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. 3. Vertragsschluss (1) Anzeigenaufträge des Kunden können direkt über das Portal FAZjob.NET, per E-Mail, Telefon, Brief oder Telefax erfolgen. (2) Der Anzeigenauftrag des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Erhalt des Anzeigenauftrages wird von der F.A.Z. bestätigt. Der Vertrag zwischen der F.A.Z. und dem Kunden kommt jedoch erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung der F.A.Z. oder durch Ausführung des Auftrages zustande. 4. Rechte und Pflichten des Kunden (1) Der Kunde ist berechtigt, die Anzeige auch vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zu löschen. Eine anteilige Erstattung der Vergütung erfolgt in diesen Fällen nicht. (2) Der Kunde kann Anzeigenaufträge bis zu drei Werktage vor der vereinbarten Veröffentlichung stornieren. Die Stornierung umfasst in diesen Fällen auch dazugehörige Print-Teaser und Online-Banner. Eine Vergütungspflicht entfällt. (3) Der Kunde kann Anzeigen, die er über das Portal erstellt hat, während der Veröffentlichungsdauer sprachlich verändern. Inhaltliche Änderungen insbesondere an der ausgeschriebenen Position, Einsatzort usw. sind nicht zulässig. (4) Um die Veröffentlichung einer Anzeige zum vereinbarten Zeitpunkt sicherzustellen, muss der Kunde die Anzeige in einwandfreier Qualität mindestens einen Werktag vor der geplanten Veröffentlichung der F.A.Z. zur Verfügung stellen. Verzögerungen der Veröffentlichung der Anzeige, die auf den Inhalt der Anzeige oder die bereitgestellten Unterlagen zurückzuführen sind, hat die F.A.Z. nicht zu verantworten. (5) Sofern der Kunde in den Anzeigen Marken, Logos oder sonstige geschützte Elemente verwendet, räumt er der F.A.Z. die entsprechenden Nutzungsrechte ein. 5. Rechte und Pflichten der F.A.Z. (1) Die F.A.Z. veröffentlicht die Anzeige auf dem Portal FAZjob.NET für die vereinbarte Laufzeit. Die F.A.Z. ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die jeweiligen Anzeigen des Kunden auch anderweitig zu verwerten, insbesondere diese auch in sämtlichen bereits vorhandenen und zukünftigen Produkten der F.A.Z. zu veröffentlichen. (2) Die F.A.Z. ist berechtigt, jederzeit Anzeigen und Inhalte des Kunden zu entfernen, die direkt oder indirekt durch Links gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen, sittlich anstößige, gewaltverherrlichende, rassistische, rufschädigende und/oder strafrechtlich relevante Inhalte enthalten oder deren Veröffentlichung aus sonstigen Gründen der F.A.Z. unzumutbar ist. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt in diesen Fällen bestehen. (3) Die F.A.Z. ist nicht verpflichtet, dem Kunden Probeansichten der beauftragten Anzeige zur Verfügung zu stellen. Sofern der Kunde den Anzeigenauftrag per Telefon, E-Mail, Telefax oder Brief erteilt, erhält er auf Anforderung mit der Auftragsbestätigung eine Probeansicht der Anzeige. Der Kunde kann innerhalb der ihm bei Übersendung der Probeansicht mitgeteilten Frist Änderungswünsche mitteilen. Andernfalls gilt die Probeansicht als freigegeben. (4) Die F.A.Z. überprüft Anzeigen des Kunden weder sprachlich, inhaltlich noch rechtlich. Die F.A.Z. ist nicht verpflichtet, Unterlagen, Daten, Anzeigen oder sonstige Informationen aufzubewahren, die ihr im Rahmen eines Anzeigenauftrages überlassen wurden. 6. Sondervereinbarungen (1) Sofern zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, kann der Kunde der F.A.Z. zu veröffentlichende Anzeigen auch per Serverabgleich oder HR-XML überlassen. Die Parteien stellen sich die dafür notwendigen technischen Information zur Verfügung. (2) Sollte der Kunde bei einer Kontingentvereinbarung während der vereinbarten Laufzeit nicht das vereinbarte Kontingent abgerufen haben, verfällt am Ende der Laufzeit das restliche Kontingent. 7. Schutzrechte (1) Der Kunde ist für die Inhalte der Anzeigen verantwortlich. Er stellt sicher, dass der Anzeigeninhalt und die Veröffentlichung der Anzeige durch die F.A.Z. keine Rechte Dritter verletzt. Die Verantwortung insbesondere für die wettbewerbs- und presserechtliche Zulässigkeit der Anzeige liegt ausschließlich bei dem Kunden. Die F.A.Z. übernimmt keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Anzeige. (2) Sofern der Kunde schuldhaft seine Pflichten nach Abs. 1 verletzt, stellt er die F.A.Z. von Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer Anzeige des Kunden gegenüber der F.A.Z. geltend machen. Die Verteidigung gegen sämtliche Klagen, Verfahren oder Ansprüche erfolgt in diesen Fällen auf Kosten des Kunden. Die Verteidigung und die Auswahl der Rechtsanwälte ist auf Verlangen der F.A.Z. mit dieser abzustimmen oder ihr zu überlassen. 8. Zahlungsbedingungen (1) Der Kunde schuldet für die jeweilige Leistung die in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltende Vergütung zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, die bei Änderung der Steuersätze angepasst wird. (2) Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, bei Vorauszahlung oder Teilnahme am Bankeinzugsverfahren mit 2 % Skonto. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verlag das Recht vor, neue Aufträge zur Veröffentlichung von Anzeigen oder Beilagen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. (3) Die F.A.Z. behält sich vor, in Einzelfällen die Leistungen nur gegen Vorkasse durchzuführen. (4) Bei Zahlungsverzug ist die F.A.Z. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Sofern ein Kunde in Verzug gerät, ist die F.A.Z. ferner berechtigt, die Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vorübergehend einzustellen. Die Veröffentlichungszeit verlängert sich dadurch nicht. (5) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. 9. Gewährleistung (1) Im Falle der Gewährleistung ist der Kunde berechtigt Nacherfüllung zu verlangen. Sofern die in Ziffer 2 Abs. 2 vereinbarte Verfügbarkeit eingeschränkt ist und die Einschränkung der Verfügbarkeit von der F.A.Z. zu vertreten ist, verlängert sich im Rahmen der Nacherfüllung die Veröffentlichungszeit der Anzeige entsprechend. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die veröffentlichte Anzeige unverzüglich nach Beginn der Veröffentlichung zu überprüfen und etwaige Mängel zu rügen. Andernfalls gilt die Anzeige als genehmigt. Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Jahr. (3) Die F.A.Z. prüft nicht den Inhalt von Bewerbungen und gewährleistet nicht die Richtigkeit der Angaben der Stellensuchenden. (4) Unwesentliche Abweichungen im Farb- und Schriftbild, insbesondere aufgrund variierender technischer Darstellung oder Datenverarbeitung, berechtigen nicht zur Gewährleistung. 10. Haftung (1) Die Haftung der F.A.Z. für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht worden sind, sowie eine Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt von der folgenden Haftungsbeschränkung unberührt. (2) Die F.A.Z. haftet unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die F.A.Z. bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Der Schadensbetrag ist in diesen Fällen begrenzt auf das dreifache der Vergütung des einzelnen Anzeigenauftrages. (3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten gesetzlicher Vertreter, sonstiger Organe, leitender und nichtleitender Angestellter sowie sonstiger Erfüllungsgehilfen der F.A.Z.. (4) Für Störungen des Telekommunikationsnetzes (Internet) haftet die F.A.Z. nicht. Für den Verlust von Daten haftet die F.A.Z. nach den Maßgaben der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein Datenverlust nicht durch angemessene Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre. 11. Verlinkungen (1) Auf der Webseite des Portals befinden sich Links auf andere Webseiten. Die F.A.Z. kann nicht ständig diese Webseiten inhaltlich prüfen oder auf deren Inhalt Einfluss nehmen. Die F.A.Z. macht sich die Inhalte der Webseiten Dritter nicht zu eigen und übernimmt daher keinerlei Haftung oder Gewährleistung für diese Webseiten. (2) Das Setzen von Links durch den Kunden in den Anzeigen auf Webseiten Dritter bedarf der Zustimmung der F.A.Z. 12. Datenschutz Der Kunde verpflichtet sich die aufgrund der Anzeige erhaltenen personenbezogenen Daten der Bewerber nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen verpflichtet. 13. Schlussbestimmungen (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. (2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (3) Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesen Fällen bemühen sich die Parteien, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen. Fassung vom 24. August 2006 Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH |
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