24. Januar 2005 Bundeskanzler Gerhard Schröder hat die Prüfung eines neuen NPD-Verbotsantrages zugesagt. Die Skepsis von Verfassungsrechtlern über einen solchen Schritt sei aber berechtigt, sagte der Kanzler am Montag in Berlin.
Trotzdem werde diese Frage weiter sehr, sehr sorgfältig geprüft. Unabhängig davon rief Schröder zu einer scharfen politischen Auseinandersetzung mit der NPD auf. Schröder bekräftigte die Haltung der Bundesregierung, daß es sich bei der NPD um Leute handele, die mit unserer Verfassung nichts im Sinn haben.
Er bedauerte, daß der Verbotsantrag seinerzeit vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert sei. Schröder betonte, Deutschland müsse ein Land sein, in dem Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus nicht die Spur einer Chance hätten. Regierung: Sehr, sehr sorgfältig prüfen.
Justiz kann nicht ermitteln
Der von der NPD ausgelöste Eklat im sächsischen Landtag bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen. Soweit es um Äußerungen von Abgeordneten unmittelbar innerhalb des Parlaments geht, scheidet eine Strafverfolgung aus, sagte der Dresdner Oberstaatsanwalt Andreas Feron. Die Staatsanwaltschaft werde deshalb keine Ermittlungen einleiten. Abgeordnete dürften demnach zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder einer Aussage im Landtag gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden.
Dies sei sowohl im Grundgesetz als auch in der Sächsischen Landesverfassung so geregelt. Eine Strafverfolgung käme danach lediglich beim Verdacht der verleumnderischen Beleidigung in Betracht.
Wenig Aussicht für Verbotsverfahren
Die NPD-Abgeordneten hatten sich am Freitag dem Gedenken an die Holocaust-Opfer verweigert und von einem Bomben-Holocaust der Alliierten gesprochen. Vertreter aller Parteien forderten nach dem Eklat eine offensivere politische Auseinandersetzung mit der NPD.
Über den Umgang mit der rechtsextremen Partei sind sich die Politiker jedoch uneins. Der Ruf nach einem neuen NPD-Verbotsantrag stößt allerdings weitgehend auf Skepsis.
Der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber fordert Konsequenzen aus dem unsäglichen Verhalten der NPD im sächsischen Landtag. Man dürfe Sachsen mit diesem Problem nicht allein lassen, mahnte Stoiber am Montag in München. Vielmehr müßten nun alle gesellschaftlichen Gruppen die Auseinandersetzung mit der NPD hart suchen. Allerdings mache es keinen Sinn, auf ein neues Verbotsverfahren zu setzen.
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat hingegen vorgeschlagen, das Versammlungsrecht zu verschärfen. Schily sagte, es sei notwendig, das Versammlungsrecht zu straffen. Dafür kündigte er einen entsprechenden Entwurf an. Ein Sprecher Schilys sagte, die Grenzen für eine Verschärfung des Versammlungsrechts seien außerordentlich eng. Die Versammlungsfreiheit ist als Grundrecht im Grundgesetz festgeschrieben.
Milbradt schließt Verbotsantrag nicht aus
Für ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD sehe er derzeit angesichts der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten hohen Hürden und der Zusammensetzung des zuständigen Verfassungsgerichts-Senats keine Chance. Strafrechtliche Möglichkeiten gegen die Partei müßten ausgeschöpft werden.
Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) schloß einen neuen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hingegen nicht aus. Eine Wiederaufnahme des NPD-Verbotsverfahrens müsse sorgfältig vorbereitet werden, sagte Milbradt. Allerdings ersetze ein Verbot nicht die notwendige politische Auseinandersetzung mit der Partei.
Dilettantisch vergeigt
Schily und Politiker aus anderen Parteien messen der politischen Auseinandersetzung mit der Partei ein erhebliches Gewicht zu. Der NPD ist die Provokation gelungen. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) lehnte ein neues Verbotsverfahren ab. Ein solcher Schritt verspreche wenig Erfolg, nachdem der erste Versuch dilettantisch vergeigt worden sei (NPD-Verbotsverfahren endgültig gescheitert). Selbst ein Redeverbot für die NPD-Abgeordneten im Landtag, wie es Milbradt erwägt, halte er für ungeeignet.
Auch Nordrhein-Westfalens SPD-Chef Harald Schartau sprach sich gegen einen neuen Verbotsantrag aus. Die NPD müsse zunächst mit allen juristischen Möglichkeiten traktiert werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß man auf solche Hassreden in einem Parlament nicht mit bestehenden Gesetzen reagieren kann, sagte er.
Die NPD-Fraktion im sächsischen Landtag hatte am Freitag eine Gedenkminute für die Opfer des Nationalsozialismus boykottiert. In der anschließenden Debatte bezeichneten NPD-Abgeordnete die alliierten Luftangriffe auf Dresden im Februar 1945 als Bomben-Holocaust und kaltblütig geplanten industriellen Massenmord an der Zivilbevölkerung.
Nicht auf Gerichtsverfahren beschränken
SPD-Chef Franz Müntefering sagte, das Vorgehen gegen die NPD dürfe sich nicht auf Gerichtsverfahren beschränken. In der politischen Auseinandersetzung müßten die Demokraten zusammenstehen. Der Leiter der SPD-Arbeitsgruppe Rechtsextremismus, Niels Annen, forderte die Union auf, die Finanzierung von Programmen gegen Rechts nicht zu blockieren. Der Bund stelle dafür bis 2006 mehr als 100 Millionen Euro zur Verfügung.
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) forderte aus Hannover, eine Neuauflage des Verbotsverfahrens sei notwendig, müsse aber vorher sehr sorgfältig geprüft und juristisch absolut wasserdicht gemacht werden". Auf Arbeitsebene der Länder-Innenminister werde ein Verbotsverfahren bereits diskutiert. CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sagte: Ich würde die NPD lieber heute als morgen verbieten lassen, aber ich habe meine Zweifel, ob ein neues Verbotsverfahren Erfolg haben wird. Er forderte, die NPD statt dessen politisch zu isolieren.
Schorlemmer sagte, die mangelnde positive Identifikation vieler Parteien mit der Nation sei eine Ursache für die Erfolge Rechtsradikaler. Wenn in Deutschland von Schuld und Scham geredet werde, müßten auch die positiven Seiten des Erbes zur Sprache kommen. Wichtig sei aber die Reihenfolge. Ein ganzes Land kann nicht 60 Jahre auf der Büßerbank sitzen, sagte er und sprach sich zugleich für einen neuen NPD-Verbotsantrag aus.
Inhaltsleere Drohung
Einer der Redner der Debatte, der NPD-Abgeordnete Jürgen Gansel, sagte der Berliner Zeitung": Ich habe den Begriff 'Bomben-Holocaust' in provozierender Absicht benutzt. Die Diskussion um ein neues Verbotsverfahren erfreue ihn. Je öfter diese Debatte aufflammt und nach wenigen Tagen wieder erlischt, desto fragwürdiger und inhaltsleerer wird diese Drohung.
Sachsens Verfassungsschutzpräsident Rainer Stock warnte davor, die Wahlerfolge der NPD als einmalige Erscheinung abzutun. Sachsen habe Modellcharakter für die Partei. Die NPD sei tief in den Kommunen verankert, habe eine funktionierende Logistik und werde um Wähler der Mitte werben.
Text: FAZ.NET mit Material von ddp/Reuters/AFP
Bildmaterial: AP, picture-alliance / dpa/dpaweb
Streit um Aufnahme von Irakern: Bringen Flüchtlinge den Terror ![]()
Iran schließt Aufgabe des Atomprogramms weiter aus
Parteitag: Die bürgerliche Höflichkeit der CSU
Merkel und Steinmeier beim Gelöbnis vor dem Reichstag
Weißes Haus deutet Gespräche über einen Rückzug-Plan an
